20.3.2019 | Pressemeldung

Tarifeinigung für Medizinische Fachangestellte

Verband medizinischer Fachberufe e.V. und AAA vereinbaren 4,5 Prozent mehr Gehalt in zwei Stufen

Noch vor Ablauf der Erklärungsfrist haben die Tarifpartner für Medizinische Fachangestellte – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) – heute (20. März) die neuen Gehaltstabellen veröffentlicht, die nach Ende des aktuellen Tarifvertrages am 31. März 2019 in Kraft treten.

Vereinbart wurde, dass sich die Gehälter in der Tätigkeitsgruppe I um insgesamt 4,5 Prozent erhöhen – zunächst zum 1. April 2019 um 2,5 Prozent und ab 1. April 2020 um weitere 2 Prozent. Der Gehaltstarifvertrag gilt bis Ende 2020.

Zudem steigen die monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen um jeweils 60 Euro. Sie betragen damit ab dem 1. April 2019 im ersten Ausbildungsjahr 865 Euro, im zweiten 910 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 960 Euro.

In der ersten Tätigkeitsgruppe beginnen die Tarifgehälter in den ersten vier Berufsjahren ab dem 1. April 2019 bei 1.931,56 Euro und ab dem 1. April 2020 bei 1.970,19 Euro. Bei entsprechenden Weiterbildungen kommen die im Tarifvertrag vereinbarten Zuschläge von 7,5 Prozent in Tätigkeitsgruppe II bis 50 Prozent in Tätigkeitsgruppe VI hinzu. Außerdem erhöhen sich die Gehälter mit den Berufsjahren.

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Erik Bodendieck, wertet den Tarifabschluss als eine angemessene Umsetzung der erwarteten Zuwächse beim ärztlichen Honorarvolumen für 2019. „Damit der Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r in Zeiten des Fachkräftemangels insbesondere für Schulabgänger/innen weiterhin attraktiv bleibt, werden neben den Gehältern für die MFA ebenfalls die Ausbildungsvergütungen entsprechend angehoben“, so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.

Carmen Gandila, Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., erklärte dazu: „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der auch die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt. Es war uns wichtig, den Beruf nicht nur für die Auszubildenden finanziell interessant zu gestalten. Um aus den derzeit bestehenden Fachkräfteengpässen keinen Fachkräftemangel werden zu lassen, fordern wir die Arbeitgeber auf, diese Mindestarbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten auch umzusetzen.“

Download des Gehaltstarifvertrages MFA, gültig ab 01.04.2019
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