21.1.2020 | aktuelle Meldung

Hinweise zu Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

Die Rechtsabteilung informiert

Seit Januar 2020 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 9,35 Euro brutto pro Stunde. Damit ändert sich ich die maximale Stundenzahl bei 450-Euro-Jobs auf wöchentlich 11 Stunden und 6 Minuten.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Mindestlohn finden Mitglieder im internen Mitgliederbereich

Neu eingeführt wurde mit dem Berufsbildungsgesetz auch die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungsverhältnisse. Diese gilt für Ausbildungen, die ab dem 01.01.2020 beginnen und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro. Dieser Betrag darf nicht unterschritten werden, Ausnahmen gelten für eine Übergangszeit nur für Tarifverträge. Die Tarifverträge für Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte liegen über diesen Mindestvergütungen.

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Bundesweite Terminübersicht

05.04.2025 11:00 - 12:30 Uhr
76829 Landau
Anamnese - weil der Mensch als Ganzes zählt - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Pfalz
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05.04.2025 11:00 - 12:30 Uhr
76829 Landau
Anamnese - weil der Mensch als Ganzes zählt - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Trier
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05.04.2025 11:00 - 12:30 Uhr
76829 Landau
Anamnese - weil der Mensch als Ganzes zählt - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Idar-Oberstein/Mainz/Worms-Alzey
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05.04.2025 13:00 - 14:00 Uhr
76829 Landau
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Idar-Oberstein/Mainz/Worms-Alzey
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05.04.2025 13:00 - 14:00 Uhr
76829 Landau
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Trier
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05.04.2025 13:00 - 14:00 Uhr
76829 Landau
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Pfalz
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09.04.2025 15:30 - 17:30 Uhr
56642 Kruft
Grundlagen der modernen Wundversorgung
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09.04.2025 16:00 - 17:30 Uhr
37154 Northeim
Gewaltprävention durch Selbstbehauptung - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Göttingen-Hildesheim
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