21.1.2020 | aktuelle Meldung
Seit Januar 2020 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 9,35 Euro brutto pro Stunde. Damit ändert sich ich die maximale Stundenzahl bei 450-Euro-Jobs auf wöchentlich 11 Stunden und 6 Minuten.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Mindestlohn finden Mitglieder im internen Mitgliederbereich
Neu eingeführt wurde mit dem Berufsbildungsgesetz auch die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungsverhältnisse. Diese gilt für Ausbildungen, die ab dem 01.01.2020 beginnen und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro. Dieser Betrag darf nicht unterschritten werden, Ausnahmen gelten für eine Übergangszeit nur für Tarifverträge. Die Tarifverträge für Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte liegen über diesen Mindestvergütungen.
Hinweise zu Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung
Die Rechtsabteilung informiertSeit Januar 2020 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 9,35 Euro brutto pro Stunde. Damit ändert sich ich die maximale Stundenzahl bei 450-Euro-Jobs auf wöchentlich 11 Stunden und 6 Minuten.
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Mindestlohn finden Mitglieder im internen Mitgliederbereich
Neu eingeführt wurde mit dem Berufsbildungsgesetz auch die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungsverhältnisse. Diese gilt für Ausbildungen, die ab dem 01.01.2020 beginnen und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro. Dieser Betrag darf nicht unterschritten werden, Ausnahmen gelten für eine Übergangszeit nur für Tarifverträge. Die Tarifverträge für Medizinische, Tiermedizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte liegen über diesen Mindestvergütungen.