16.3.2020 | aktuelle Meldung
Im gesamten Bundesgebiet schließen im Laufe der 12. Kalenderwoche die Schulen und KiTas.
Eltern, die in so genannten systemrelevanten Berufen arbeiten, können jedoch weiter Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Die genauen Regelungen trifft jedes Bundesland für sich, da es sich um Bildungsangelegenheiten handelt.
Ausschlaggebend ist zunächst das Alter der zu betreuenden Kinder. Man geht davon aus, dass Kinder ab der 5. Klasse für einen längeren Zeitraum allein zu Hause bleiben können. Voraussetzung ist weiter regelmäßig, dass beide Elternteile in einem entsprechenden Beruf tätig sind oder dass die Person, die die Betreuung in Anspruch nehmen möchte, alleinerziehend ist.
Für unsere Mitglieder gilt: Die Berufe der Medizinischen Fachangestellten und der Zahnmedizinischen Fachangestellten gehören zu den systemrelevanten Berufen, da sie der Daseinsvorsorge dienen. Arbeitet daher auch der Partner/die Partnerin in einem solchen Beruf, kann die Notfallbetreuung in Anspruch genommen werden. Gegebenenfalls muss eine Arbeitsbescheinigung vorgelegt werden. Unterscheidungen im Hinblick auf Teilzeittätigkeiten werden bisher nicht gemacht.
Corona-Update: MFA und ZFA sind systemrelevante Berufe
Die Rechtsabteilung informiertIm gesamten Bundesgebiet schließen im Laufe der 12. Kalenderwoche die Schulen und KiTas.
Eltern, die in so genannten systemrelevanten Berufen arbeiten, können jedoch weiter Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Die genauen Regelungen trifft jedes Bundesland für sich, da es sich um Bildungsangelegenheiten handelt.
Ausschlaggebend ist zunächst das Alter der zu betreuenden Kinder. Man geht davon aus, dass Kinder ab der 5. Klasse für einen längeren Zeitraum allein zu Hause bleiben können. Voraussetzung ist weiter regelmäßig, dass beide Elternteile in einem entsprechenden Beruf tätig sind oder dass die Person, die die Betreuung in Anspruch nehmen möchte, alleinerziehend ist.
Für unsere Mitglieder gilt: Die Berufe der Medizinischen Fachangestellten und der Zahnmedizinischen Fachangestellten gehören zu den systemrelevanten Berufen, da sie der Daseinsvorsorge dienen. Arbeitet daher auch der Partner/die Partnerin in einem solchen Beruf, kann die Notfallbetreuung in Anspruch genommen werden. Gegebenenfalls muss eine Arbeitsbescheinigung vorgelegt werden. Unterscheidungen im Hinblick auf Teilzeittätigkeiten werden bisher nicht gemacht.