1.4.2020 | Pressemeldung
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. sorgt sich um den Gesundheitsschutz und die Zukunft der von ihm vertretenen Berufsangehörigen und besonders der mehr als 600.000 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA und ZFA). „Deshalb haben wir uns gestern in einem dringenden Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie an die Ministerpräsident(inn)en und Gesundheitsminister/innen der Bundesländer gewendet“, erklärt Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand.
Im Bewusstsein, dass sich diese Berufsangehörigen den Herausforderungen stellen, das Gesundheitswesen funktionstüchtig und wichtige Versorgungsstrukturen aufrecht zu erhalten, verweist der Verband auf drei aktuelle Probleme:
Regeln bei relevantem Personalmangel – Gesundheitsämter in der Verantwortung
So betrifft die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Umgang in Situationen mit relevantem Personalmangel im Rahmen der COVID-19-Pandemie MFA und ZFA direkt. Hier ist es das gemeinsame Ziel, die Kliniken zu entlasten und möglichst viele Patientinnen und Patienten – auch COVID-19-Fälle – im ambulanten Bereich zu versorgen. Allerdings fordert der Verband, dass die Entscheidung, ob relevanter Personalmangel herrscht, nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Gesundheitsamt getroffen werden muss und dieses das jeweilige betriebliche Konzept zum Schutz der Arbeitnehmer/innen insbesondere in den Arzt- und Zahnarztpraxen zu prüfen hat. Der Verband hatte bereits am 19. März 2020 an die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber appelliert und unter anderem gefordert, die Praxisabläufe so zu ändern, dass Kontakte auf die wirklich wichtigen Behandlungen beschränkt und die Infektionsketten auch in den Praxen unterbrochen werden. Aus Rückmeldungen von Berufsangehörigen geht jedoch immer noch hervor, dass es Arbeitgeber gibt, die in den Arzt- und Zahnarztpraxen dieser Pflicht nicht nachkommen.
Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung
Ein zweites Problem ist die Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille, Handschuhe). Diese betreffe ZFA und MFA gleichermaßen. Beide sind im direkten Patientenkontakt besonderen Risiken ausgesetzt. Mitarbeiter/innen, die selbst zur Risikogruppe gehören, sollten besonders geschützt werden. Aber auch ärztliche Arbeitgeber, die Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten, gefährden ihre MFA, indem sie ihre betrieblichen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitskonzepte nicht anpassen. In Einzelfällen bewegen sich die Arbeitgeber an der Grenze zu grob fahrlässigem Verhalten.
Sozial-Schutz-Paket muss bei den Beschäftigten ankommen
Als drittes Problem macht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf die finanziellen Auswirkungen aufmerksam. Zitat aus dem Brief „Grundsätzlich begrüßen wir die angelaufenen Maßnahmen, die den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit ermöglichen und das Corona-Sozialschutz-Paket, in dem Rettungsmaßnahmen für Arztpraxen verankert sind. Wichtig ist uns allerdings auch, dass die dort verankerten zusätzlichen Mittel auch bei den Medizinischen Fachangestellten ankommen und für besondere Leistungszulagen genutzt werden.
Wir können allerdings nicht nachvollziehen, warum im Corona-Sozialschutz-Paket die Zahnärzte mit dem zahnärztlichen Versorgungsauftrag nicht berücksichtigt wurden. Dies trifft voraussichtlich 200.000 ZFA bundesweit, die gemäß Entgeltatlas der Agentur für Arbeit durchschnittlich 2.040 Euro brutto im Monat verdienen und damit unterhalb der Niedriglohnschwelle liegen. Wenn eine ZFA im Fall von Kurzarbeit nur 60 Prozent (bzw. 67 Prozent mit Kind) vom Netto-Gehalt erhält, reicht dies nicht für die Grundbedürfnisse, wie Lebensmittel, Miete, etc. Weniger von wenig, ist zu wenig zum Überleben und bereitet vielen ZFA schlaflose Nächte und Existenzängste.
Wir stellen bereits jetzt fest, dass einige Arbeitgeber unserer Mitglieder das Beschäftigungsverhältnis kündigen oder sie bezüglich der Kurzarbeit unter Druck setzen. Da in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen aufgrund fehlender Konjunkturschwankungen das Instrument der Kurzarbeit nicht bekannt ist, scheuen Praxisinhaber den zusätzlichen Aufwand und wählen die Kündigung, was im Kleinbetrieb aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes machbar ist. Wir betrachten dies mit großer Sorge, denn unsere Mitglieder sind überwiegend Frauen – auch alleinerziehend – und leiden unter Existenzängsten. Bei weiteren Rettungsmaßnahmen sollte daher über eine Entgeltersatzleistung nachgedacht werden, die Lohnausfälle besonders in systemrelevanten, aber gering bezahlten Berufen ausgleicht. Außerdem sollten Zulagen für diese Berufe nicht nur steuerfrei sein, sondern es sollte sichergestellt werden, dass sie flächendeckend bei den systemrelevanten Berufen ankommen.“
Lesen Sie hier den vollständigen Brief
Covid-19: Wachsende Sorge um MFA und ZFA
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. mahnt Politiker und Arbeitgeber, Verantwortung für Gesundheitsschutz zu zeigenDer Verband medizinischer Fachberufe e.V. sorgt sich um den Gesundheitsschutz und die Zukunft der von ihm vertretenen Berufsangehörigen und besonders der mehr als 600.000 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA und ZFA). „Deshalb haben wir uns gestern in einem dringenden Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie an die Ministerpräsident(inn)en und Gesundheitsminister/innen der Bundesländer gewendet“, erklärt Hannelore König, 1. Vorsitzende im geschäftsführenden Vorstand.
Im Bewusstsein, dass sich diese Berufsangehörigen den Herausforderungen stellen, das Gesundheitswesen funktionstüchtig und wichtige Versorgungsstrukturen aufrecht zu erhalten, verweist der Verband auf drei aktuelle Probleme:
Regeln bei relevantem Personalmangel – Gesundheitsämter in der Verantwortung
So betrifft die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Umgang in Situationen mit relevantem Personalmangel im Rahmen der COVID-19-Pandemie MFA und ZFA direkt. Hier ist es das gemeinsame Ziel, die Kliniken zu entlasten und möglichst viele Patientinnen und Patienten – auch COVID-19-Fälle – im ambulanten Bereich zu versorgen. Allerdings fordert der Verband, dass die Entscheidung, ob relevanter Personalmangel herrscht, nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Gesundheitsamt getroffen werden muss und dieses das jeweilige betriebliche Konzept zum Schutz der Arbeitnehmer/innen insbesondere in den Arzt- und Zahnarztpraxen zu prüfen hat. Der Verband hatte bereits am 19. März 2020 an die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber appelliert und unter anderem gefordert, die Praxisabläufe so zu ändern, dass Kontakte auf die wirklich wichtigen Behandlungen beschränkt und die Infektionsketten auch in den Praxen unterbrochen werden. Aus Rückmeldungen von Berufsangehörigen geht jedoch immer noch hervor, dass es Arbeitgeber gibt, die in den Arzt- und Zahnarztpraxen dieser Pflicht nicht nachkommen.
Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung
Ein zweites Problem ist die Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung (Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille, Handschuhe). Diese betreffe ZFA und MFA gleichermaßen. Beide sind im direkten Patientenkontakt besonderen Risiken ausgesetzt. Mitarbeiter/innen, die selbst zur Risikogruppe gehören, sollten besonders geschützt werden. Aber auch ärztliche Arbeitgeber, die Kontakt zu einem COVID-19-Fall hatten, gefährden ihre MFA, indem sie ihre betrieblichen Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitskonzepte nicht anpassen. In Einzelfällen bewegen sich die Arbeitgeber an der Grenze zu grob fahrlässigem Verhalten.
Sozial-Schutz-Paket muss bei den Beschäftigten ankommen
Als drittes Problem macht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf die finanziellen Auswirkungen aufmerksam. Zitat aus dem Brief „Grundsätzlich begrüßen wir die angelaufenen Maßnahmen, die den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit ermöglichen und das Corona-Sozialschutz-Paket, in dem Rettungsmaßnahmen für Arztpraxen verankert sind. Wichtig ist uns allerdings auch, dass die dort verankerten zusätzlichen Mittel auch bei den Medizinischen Fachangestellten ankommen und für besondere Leistungszulagen genutzt werden.
Wir können allerdings nicht nachvollziehen, warum im Corona-Sozialschutz-Paket die Zahnärzte mit dem zahnärztlichen Versorgungsauftrag nicht berücksichtigt wurden. Dies trifft voraussichtlich 200.000 ZFA bundesweit, die gemäß Entgeltatlas der Agentur für Arbeit durchschnittlich 2.040 Euro brutto im Monat verdienen und damit unterhalb der Niedriglohnschwelle liegen. Wenn eine ZFA im Fall von Kurzarbeit nur 60 Prozent (bzw. 67 Prozent mit Kind) vom Netto-Gehalt erhält, reicht dies nicht für die Grundbedürfnisse, wie Lebensmittel, Miete, etc. Weniger von wenig, ist zu wenig zum Überleben und bereitet vielen ZFA schlaflose Nächte und Existenzängste.
Wir stellen bereits jetzt fest, dass einige Arbeitgeber unserer Mitglieder das Beschäftigungsverhältnis kündigen oder sie bezüglich der Kurzarbeit unter Druck setzen. Da in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen aufgrund fehlender Konjunkturschwankungen das Instrument der Kurzarbeit nicht bekannt ist, scheuen Praxisinhaber den zusätzlichen Aufwand und wählen die Kündigung, was im Kleinbetrieb aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes machbar ist. Wir betrachten dies mit großer Sorge, denn unsere Mitglieder sind überwiegend Frauen – auch alleinerziehend – und leiden unter Existenzängsten. Bei weiteren Rettungsmaßnahmen sollte daher über eine Entgeltersatzleistung nachgedacht werden, die Lohnausfälle besonders in systemrelevanten, aber gering bezahlten Berufen ausgleicht. Außerdem sollten Zulagen für diese Berufe nicht nur steuerfrei sein, sondern es sollte sichergestellt werden, dass sie flächendeckend bei den systemrelevanten Berufen ankommen.“
Lesen Sie hier den vollständigen Brief