7.4.2020 | aktuelle Meldung
Wir wissen, wie wichtig Ihnen die Mitgliedschaft im Verband medizinischer Fachberufe e.V. ist und wollen Ihnen gerade in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen. Deshalb werden wir Anträge auf Beitragsreduzierung aufgrund der aktuellen Situation ausnahmsweise auch rückwirkend bearbeiten. Maßgeblich für die Eingruppierung in eine niedrigere Beitragsstufe ist dabei der Monat, in dem sich Ihre Bruttoeinnahmen durch Kurzarbeit geändert haben (frühestens März 2020). Der aktuelle Nachweis kann in dieser besonderen Situation nachgereicht werden.
Unsere Mitglieder sind uns wichtig
Wir sind auch in der COVID-19-Pandemie für unsere Mitglieder aktiv und beraten Sie bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Die Auswirkungen der Kurzarbeit und die fehlende Schutzausrüstung im Betrieb stehen im Moment ganz oben auf der Agenda. Viele Berufsangehörige haben bereits jetzt finanzielle Engpässe oder stehen kurz davor.Wir wissen, wie wichtig Ihnen die Mitgliedschaft im Verband medizinischer Fachberufe e.V. ist und wollen Ihnen gerade in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen. Deshalb werden wir Anträge auf Beitragsreduzierung aufgrund der aktuellen Situation ausnahmsweise auch rückwirkend bearbeiten. Maßgeblich für die Eingruppierung in eine niedrigere Beitragsstufe ist dabei der Monat, in dem sich Ihre Bruttoeinnahmen durch Kurzarbeit geändert haben (frühestens März 2020). Der aktuelle Nachweis kann in dieser besonderen Situation nachgereicht werden.