23.4.2020 | aktuelle Meldung
Hier Auszüge aus der Antwort vom Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha, vom 20.04.2020:
"In § 6a der Corona-Verordnung vom 17. März 2020, zuletzt geändert am 09. April 2020, wurde die Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände geregelt. Nach dem Wortlaut des § 6a CoronaVO ist die Erbringung von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen, die nicht der Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (Notfälle) dienen, auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten der Verordnung zu verschieben. Die ergänzenden Auslegungshinweise konkretisieren den Begriff „Notfall" dahingehend, dass hierunter insbesondere notwendige zahnmedizinische Behandlungen, die zur Vermeidung der Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen durchzuführen sind, gefasst werden. Weiterhin sollen mit SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten bzw. in Quarantäne befindliche Personen in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit Zahnmedizinbezug oder an sogenannten Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen behandelt werden. An der Beschaffung und Ausstattung der Ärzteschaft und Zahnärzteschaft mit Schutzausrüstung und Hygieneartikeln und die Verteilung arbeiten die Kassenärztliche und -zahnärztliche Vereinigungen Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Land mit Hochdruck."
Und Auszüge aus Antwort von Rainer Hinderer MdL, Sprecher für Gesundheits- und Suchtpolitik und Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Integration im Landtag vom 06.04.2020:
"Ihre Argumente sind absolut nachvollziehbar und mir ist bewusst, dass die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten - wie etliche andere Berufsgruppen - stark von der Coronapandemie betroffen sind. Zum einen sind hier für Ihre Mitglieder die finanziellen Auswirkungen aufgrund von Kurzarbeit oder sogar Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufzuzählen, zum anderen sorgen Sie sich um die Gesundheit der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten, da Sie Ihren Beruf größtenteils nur mit körperlicher Nähe ausüben können, es aber derzeit in den Praxen oftmals an Schutzausrüstung fehlt. Dabei leisten die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten einen wichtigen Beitrag bei der Aufrechterhaltung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland, weshalb ich über die Hinweise in Ihrem Schreiben dankbar bin und diese für weitere Gespräche zur Kenntnis nehme. Auf Ihrer Internetseite und auch auf den Seiten der KZV-BW und der LZK-BW und anderen habe ich gesehen, dass über entsprechende Schutzmöglichkeiten für das Personal in Zahnarztpraxen ausführlich informiert wird. Natürlich ist uns bewusst, dass Ihnen für viele Schutzmaßnahmen das notwendige Material nicht zur Verfügung steht. Über dieses Problem stehen wir ebenso wie die KZV-BW und LZK-BW mit der Landesregierung in ständigem Kontakt und führen intensive Gespräche."
Antwort aus Baden-Württemberg: Hinweis auf Einschränkung der zahnärztlichen Behandlung
- Ende März hatte der Verband medizinischer Fachberufe e.V. aus Sorge um den Gesundheitsschutz und die Zukunft der von ihm vertretenen Berufsangehörigen und besonders der mehr als 600.000 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA und ZFA) einen dringenden Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie an die Ministerpräsident(inn)en und Gesundheitsminister/innen der Bundesländer verschickt. Ein Thema darin war die Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung.
Hier Auszüge aus der Antwort vom Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha, vom 20.04.2020:
"In § 6a der Corona-Verordnung vom 17. März 2020, zuletzt geändert am 09. April 2020, wurde die Einschränkung zahnärztlicher Behandlungen auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände geregelt. Nach dem Wortlaut des § 6a CoronaVO ist die Erbringung von zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen, die nicht der Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände (Notfälle) dienen, auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten der Verordnung zu verschieben. Die ergänzenden Auslegungshinweise konkretisieren den Begriff „Notfall" dahingehend, dass hierunter insbesondere notwendige zahnmedizinische Behandlungen, die zur Vermeidung der Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen durchzuführen sind, gefasst werden. Weiterhin sollen mit SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten bzw. in Quarantäne befindliche Personen in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit Zahnmedizinbezug oder an sogenannten Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen behandelt werden. An der Beschaffung und Ausstattung der Ärzteschaft und Zahnärzteschaft mit Schutzausrüstung und Hygieneartikeln und die Verteilung arbeiten die Kassenärztliche und -zahnärztliche Vereinigungen Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Land mit Hochdruck."
Und Auszüge aus Antwort von Rainer Hinderer MdL, Sprecher für Gesundheits- und Suchtpolitik und Vorsitzender des Ausschusses für Soziales und Integration im Landtag vom 06.04.2020:
"Ihre Argumente sind absolut nachvollziehbar und mir ist bewusst, dass die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten - wie etliche andere Berufsgruppen - stark von der Coronapandemie betroffen sind. Zum einen sind hier für Ihre Mitglieder die finanziellen Auswirkungen aufgrund von Kurzarbeit oder sogar Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufzuzählen, zum anderen sorgen Sie sich um die Gesundheit der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten, da Sie Ihren Beruf größtenteils nur mit körperlicher Nähe ausüben können, es aber derzeit in den Praxen oftmals an Schutzausrüstung fehlt. Dabei leisten die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten einen wichtigen Beitrag bei der Aufrechterhaltung der zahnärztlichen Versorgung in Deutschland, weshalb ich über die Hinweise in Ihrem Schreiben dankbar bin und diese für weitere Gespräche zur Kenntnis nehme. Auf Ihrer Internetseite und auch auf den Seiten der KZV-BW und der LZK-BW und anderen habe ich gesehen, dass über entsprechende Schutzmöglichkeiten für das Personal in Zahnarztpraxen ausführlich informiert wird. Natürlich ist uns bewusst, dass Ihnen für viele Schutzmaßnahmen das notwendige Material nicht zur Verfügung steht. Über dieses Problem stehen wir ebenso wie die KZV-BW und LZK-BW mit der Landesregierung in ständigem Kontakt und führen intensive Gespräche."