29.4.2020 | aktuelle Meldung
Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden:
Mehr auf www.g-ba.de
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hatte am 28.04.2020 folgende Meldung veröffentlicht:
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. unterstützt die Aussagen des Deutschen Hausärzteverbandes zur Verlängerung der telefonischen Krankschreibung. Das hat Hannelore König dem unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Dr. Josef Hecken in einem Schreiben mitgeteilt.
"Als Interessenvertretung der 400.000 Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Arztpraxen ist es unsere Aufgabe, die Mitglieder des G-BA auf unsere Erfahrungen aufmerksam zu machen", erklärt Hannelore König.
"Medizinische Fachangestellte sind die ersten Kontaktpersonen in den Arztpraxen und bekommen die derzeitigen Unsicherheiten und Sorgen vor einer Infektion bei den Patientinnen und Patienten direkt zu spüren. Sie sind aber auch selbst verunsichert und gefährdet, da immer noch nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht", so das Bundesvorstandsmitglied weiter.
"Hinzu kommt, dass das Einhalten von Distanzzonen umso schwieriger wird, je mehr Patienten die Arztpraxen aufsuchen. Auch wenn die Infektionszahlen weiter abnehmen, sollten Wartezimmer und Anmeldebereich eine möglichst hohe Sicherheit bieten.
Um die Patientenströme wie geplant zu trennen, ist es wichtig, vor jedem Arztbesuch eine intensive telefonische Differenzierung der Symptome vorzunehmen und diese entsprechend einzuordnen. So können MFA den Patienten die Verunsicherung nehmen, sich im Wartezimmer zu infizieren, und werden selbst auch weniger gefährdet."
Die Sonderregelung sollte bis Quartalsende verlängert und der Beschluss zeitnah bekannt gegeben werden.
Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung
Aktuelle Meldung vom 29.04.2020:Befristet bis zum 18. Mai 2020 gilt nun weiterhin: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden:
Mehr auf www.g-ba.de
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hatte am 28.04.2020 folgende Meldung veröffentlicht:
Verlängerung der telefonischen Krankschreibung bis Quartalsende notwendig
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. unterstützt die Aussagen des Deutschen Hausärzteverbandes zur Verlängerung der telefonischen Krankschreibung. Das hat Hannelore König dem unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Prof. Dr. Josef Hecken in einem Schreiben mitgeteilt.
"Als Interessenvertretung der 400.000 Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Arztpraxen ist es unsere Aufgabe, die Mitglieder des G-BA auf unsere Erfahrungen aufmerksam zu machen", erklärt Hannelore König.
"Medizinische Fachangestellte sind die ersten Kontaktpersonen in den Arztpraxen und bekommen die derzeitigen Unsicherheiten und Sorgen vor einer Infektion bei den Patientinnen und Patienten direkt zu spüren. Sie sind aber auch selbst verunsichert und gefährdet, da immer noch nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung steht", so das Bundesvorstandsmitglied weiter.
"Hinzu kommt, dass das Einhalten von Distanzzonen umso schwieriger wird, je mehr Patienten die Arztpraxen aufsuchen. Auch wenn die Infektionszahlen weiter abnehmen, sollten Wartezimmer und Anmeldebereich eine möglichst hohe Sicherheit bieten.
Um die Patientenströme wie geplant zu trennen, ist es wichtig, vor jedem Arztbesuch eine intensive telefonische Differenzierung der Symptome vorzunehmen und diese entsprechend einzuordnen. So können MFA den Patienten die Verunsicherung nehmen, sich im Wartezimmer zu infizieren, und werden selbst auch weniger gefährdet."
Die Sonderregelung sollte bis Quartalsende verlängert und der Beschluss zeitnah bekannt gegeben werden.