29.4.2020 | aktuelle Meldung
Hier Auszüge aus der Antwort der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vom 23.04.2020:
Ein besonderer Dank gilt zunächst all den Menschen, die jeden Tag in dieser besonders herausfordernden Zeit in den Arztpraxen und weiteren medizinischen Einrichtungen Patientinnen und Patienten weiterhin versorgen. Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 stellt uns alle vor große Herausforderungen. Dies gilt in besonderer Weise für unser Gesundheitssystem. Dazu gehören u.a. auch alle Arztpraxen, die ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung sind.
Es ist derzeit eine schwierig zu lösende Aufgabe, einerseits zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Kontakte zu beschränken, andererseits jedoch die notwendige Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten. Sie weisen in Ihrem Schreiben auf fehlende Schutzausrüstungen in den Arztpraxen hin. Um die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung sicherstellen zu können, ist die Ausstattung des Personals in den medizinischen Berufen mit Schutzkleidung von hoher Priorität. Dies ist jedoch derzeit schwierig zu gewährleisten, da weltweit der Bedarf an Schutzmaterialien gestiegen ist und z.T. Lieferketten neu etabliert werden müssen.
Deshalb unterstützt der Bund mit zentraler Beschaffung auch die Kassenärztlichen Vereinigungen, welche auch die Versorgung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übernimmt. Zusätzlich bemühen sich KV, KZV, ÄK und ZÄK darüber hinaus auch um zusätzliche Beschaffungswege. Da weiterhin Material dringend benötigt wird, steht der Senat neben eigenen Beschaffungsmaßnahmen auch mit der Bundesregierung in ständigem Austausch. Es werden jedoch darüber hinaus auch andere Lösungen angestrebt, wie z.B. die Produktion von Schutzausrüstung vor Ort in Berlin.
Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass - im Falle nicht ausreichend vorhandenen Schutzmaterials - die Verantwortung für die Entscheidung bei der Praxisinhaberin bzw. dem Praxisinhaber liegt, ob ein Notfall vorliegt, der sofort auch unter hohem Risiko für die Behandelnden versorgt werden muss, oder ob die Abgabe an ein besser ausgerüstetes Notfallbehandlungszentrum erfolgen kann. Sollten sich die Fachangestellten diesbezüglich nicht ausreichend geschützt sehen und Gespräche mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber zu keiner Klärung führen, empfiehlt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Gleichstellung und Pflege, die zuständigen Gesundheitsämter und Berufsverbände hinzuzuziehen."
Antwort aus Berlin: Auch lokale Produktion von Schutzausrüstung angestrebt
- Ende März hatte der Verband medizinischer Fachberufe e.V. aus Sorge um den Gesundheitsschutz und die Zukunft der von ihm vertretenen Berufsangehörigen und besonders der mehr als 600.000 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA und ZFA) einen dringenden Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie an die Ministerpräsident(inn)en und Gesundheitsminister/innen der Bundesländer verschickt. Ein Thema darin war die Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung.
Hier Auszüge aus der Antwort der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vom 23.04.2020:
Ein besonderer Dank gilt zunächst all den Menschen, die jeden Tag in dieser besonders herausfordernden Zeit in den Arztpraxen und weiteren medizinischen Einrichtungen Patientinnen und Patienten weiterhin versorgen. Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 stellt uns alle vor große Herausforderungen. Dies gilt in besonderer Weise für unser Gesundheitssystem. Dazu gehören u.a. auch alle Arztpraxen, die ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung sind.
Es ist derzeit eine schwierig zu lösende Aufgabe, einerseits zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Kontakte zu beschränken, andererseits jedoch die notwendige Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Einrichtungen der Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten. Sie weisen in Ihrem Schreiben auf fehlende Schutzausrüstungen in den Arztpraxen hin. Um die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung sicherstellen zu können, ist die Ausstattung des Personals in den medizinischen Berufen mit Schutzkleidung von hoher Priorität. Dies ist jedoch derzeit schwierig zu gewährleisten, da weltweit der Bedarf an Schutzmaterialien gestiegen ist und z.T. Lieferketten neu etabliert werden müssen.
Deshalb unterstützt der Bund mit zentraler Beschaffung auch die Kassenärztlichen Vereinigungen, welche auch die Versorgung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen übernimmt. Zusätzlich bemühen sich KV, KZV, ÄK und ZÄK darüber hinaus auch um zusätzliche Beschaffungswege. Da weiterhin Material dringend benötigt wird, steht der Senat neben eigenen Beschaffungsmaßnahmen auch mit der Bundesregierung in ständigem Austausch. Es werden jedoch darüber hinaus auch andere Lösungen angestrebt, wie z.B. die Produktion von Schutzausrüstung vor Ort in Berlin.
Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass - im Falle nicht ausreichend vorhandenen Schutzmaterials - die Verantwortung für die Entscheidung bei der Praxisinhaberin bzw. dem Praxisinhaber liegt, ob ein Notfall vorliegt, der sofort auch unter hohem Risiko für die Behandelnden versorgt werden muss, oder ob die Abgabe an ein besser ausgerüstetes Notfallbehandlungszentrum erfolgen kann. Sollten sich die Fachangestellten diesbezüglich nicht ausreichend geschützt sehen und Gespräche mit der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber zu keiner Klärung führen, empfiehlt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Gleichstellung und Pflege, die zuständigen Gesundheitsämter und Berufsverbände hinzuzuziehen."