29.4.2020 | aktuelle Meldung
Bundesvorstandsmitglied Hannelore König und Referatsleiterin ZFA Sylvia Gabel weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass bundesweit mehr als 200.000 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in diesen Praxen arbeiten. Laut Entgeltatlas der Agentur für Arbeit verdienen ZFA durchschnittlich 2.040 Euro brutto im Monat und liegen damit unterhalb der Niedriglohnschwelle. Im Fall von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit sei dies zu wenig zum Überleben und bereite vielen ZFA schlaflose Nächte und Existenzängste.
Zitat aus dem Brief: "Zahnmedizinische Fachangestellte betreuen und versorgen unsere Patienten tagtäglich in den Zahnarztpraxen, assistieren den Zahnärztinnen und Zahnärzten bei der Behandlung der Patienten, führen Prophylaxe-Behandlungen bei Kindern, Erwachsenen und Senioren durch. Die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach RKI und vieler weiterer gesetzlicher Vorgaben liegt im Aufgabenbereich der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Wir begleiten unsere Arbeitgeber zur Behandlung in Senioren- und Pflegeheime und unterstützen sie dabei, eine gute zahnmedizinische Versorgung für die Menschen in diesem Land zu gewährleisten. Das alles machen sie – und auch ich als Referatsleitung mit sehr viel Freude am Beruf – für unsere Patientinnen und Patienten, und für unsere Arbeitgeber.
Seit März 2020 hat sich durch SARS-CoV-2 alles verändert. Die Patientinnen und Patienten haben Angst, sich in den Praxen anzustecken. Die empfohlene persönliche Schutzausrüstung wurde uns versprochen, kam aber nicht überall an, sodass die Situation noch immer sehr angespannt ist. Zahnmedizinische Fachangestellte können aufgrund ihrer Kompetenzen mit der Infektionsgefährdung umgehen, denn sie sind bestens geschult. Wenn allerdings ihre Gesundheit durch fehlende Schutzausrüstung und der nachrangigen Belieferung gefährdet ist, haben auch sie Angst und brauchen Unterstützung. Wir haben trotzdem jeden Tag Seite an Seite mit unseren Arbeitgebern gearbeitet, damit unsere Patientinnen und Patienten - sofern es medizinisch notwendig war - gut behandelt und zahnmedizinisch versorgt werden konnten."
Die Patientenzahlen in den Zahnarztpraxen seien aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen, Verordnungen und Empfehlungen drastisch zurückgegangen. Ab Mitte März haben daher viele Praxen ihre Mitarbeiter/innen in die Kurzarbeit schicken müssen.
"Kurzarbeit ist für ZFA bereits Überlebenstraining. Das Missverständnis bei den Agenturen für Arbeit mit Verweis auf den Schutzschirm für Zahnarztpraxen bei den Anträgen auf Kurzarbeitergeld führt zusätzlich zu großer Verunsicherung. Im Endeffekt werden voraussichtlich in den nächsten Monaten viele Zahnmedizinische Fachangestellte gekündigt und tausende werden arbeitslos Ca. 98 Prozent von ihnen sind Frauen.
Aber es betrifft nicht nur die Arbeitsplätze der Zahnmedizinischen Fachangestellten in den Zahnarztpraxen, sondern auch die Arbeitsplätze in den zahntechnischen Laboren. Schon jetzt leiden die Dentallabore unter den ausbleibenden Aufträgen. Geben Zahnarztpraxen auf, müssen auch die Dentallabore ihre Mitarbeiter/innen entlassen.
Die Zahnmedizinischen Fachangestellten fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Es ist nicht zu verstehen, warum zahnärztliche Arbeitgeber anders behandelt werden als die niedergelassenen Arztpraxen, die Kliniken sowie die Heil- und Hilfsmittelerbringer! Wir alle arbeiten in der Corona-Krise für unsere Patientinnen und Patienten, aber für unsere Berufe wird abends nicht geklatscht und von Bonuszahlungen spricht niemand. Wir unterstützen daher die Forderungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, einen echten Schutzschirm auch für die Zahnärzte und deren Beschäftigte zu etablieren."
Zum Schreiben an das Bundesfinanzministerium
Sozialschutzpaket für Zahnarztpraxen gefordert
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat sich heute in einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewendet und gefordert, die in der SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung ursprünglich geplanten Maßnahmen für Zahnarztpraxen nicht zur kürzen. Zwischenzeitlich war bekannt geworden, dass auf Veto des Bundesfinanzministeriums für Zahnarztpraxen nur noch Kredite zur Verfügung gestellt werden sollen.Bundesvorstandsmitglied Hannelore König und Referatsleiterin ZFA Sylvia Gabel weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass bundesweit mehr als 200.000 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in diesen Praxen arbeiten. Laut Entgeltatlas der Agentur für Arbeit verdienen ZFA durchschnittlich 2.040 Euro brutto im Monat und liegen damit unterhalb der Niedriglohnschwelle. Im Fall von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit sei dies zu wenig zum Überleben und bereite vielen ZFA schlaflose Nächte und Existenzängste.
Zitat aus dem Brief: "Zahnmedizinische Fachangestellte betreuen und versorgen unsere Patienten tagtäglich in den Zahnarztpraxen, assistieren den Zahnärztinnen und Zahnärzten bei der Behandlung der Patienten, führen Prophylaxe-Behandlungen bei Kindern, Erwachsenen und Senioren durch. Die Einhaltung der Hygieneanforderungen nach RKI und vieler weiterer gesetzlicher Vorgaben liegt im Aufgabenbereich der Zahnmedizinischen Fachangestellten. Wir begleiten unsere Arbeitgeber zur Behandlung in Senioren- und Pflegeheime und unterstützen sie dabei, eine gute zahnmedizinische Versorgung für die Menschen in diesem Land zu gewährleisten. Das alles machen sie – und auch ich als Referatsleitung mit sehr viel Freude am Beruf – für unsere Patientinnen und Patienten, und für unsere Arbeitgeber.
Seit März 2020 hat sich durch SARS-CoV-2 alles verändert. Die Patientinnen und Patienten haben Angst, sich in den Praxen anzustecken. Die empfohlene persönliche Schutzausrüstung wurde uns versprochen, kam aber nicht überall an, sodass die Situation noch immer sehr angespannt ist. Zahnmedizinische Fachangestellte können aufgrund ihrer Kompetenzen mit der Infektionsgefährdung umgehen, denn sie sind bestens geschult. Wenn allerdings ihre Gesundheit durch fehlende Schutzausrüstung und der nachrangigen Belieferung gefährdet ist, haben auch sie Angst und brauchen Unterstützung. Wir haben trotzdem jeden Tag Seite an Seite mit unseren Arbeitgebern gearbeitet, damit unsere Patientinnen und Patienten - sofern es medizinisch notwendig war - gut behandelt und zahnmedizinisch versorgt werden konnten."
Die Patientenzahlen in den Zahnarztpraxen seien aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen, Verordnungen und Empfehlungen drastisch zurückgegangen. Ab Mitte März haben daher viele Praxen ihre Mitarbeiter/innen in die Kurzarbeit schicken müssen.
"Kurzarbeit ist für ZFA bereits Überlebenstraining. Das Missverständnis bei den Agenturen für Arbeit mit Verweis auf den Schutzschirm für Zahnarztpraxen bei den Anträgen auf Kurzarbeitergeld führt zusätzlich zu großer Verunsicherung. Im Endeffekt werden voraussichtlich in den nächsten Monaten viele Zahnmedizinische Fachangestellte gekündigt und tausende werden arbeitslos Ca. 98 Prozent von ihnen sind Frauen.
Aber es betrifft nicht nur die Arbeitsplätze der Zahnmedizinischen Fachangestellten in den Zahnarztpraxen, sondern auch die Arbeitsplätze in den zahntechnischen Laboren. Schon jetzt leiden die Dentallabore unter den ausbleibenden Aufträgen. Geben Zahnarztpraxen auf, müssen auch die Dentallabore ihre Mitarbeiter/innen entlassen.
Die Zahnmedizinischen Fachangestellten fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Es ist nicht zu verstehen, warum zahnärztliche Arbeitgeber anders behandelt werden als die niedergelassenen Arztpraxen, die Kliniken sowie die Heil- und Hilfsmittelerbringer! Wir alle arbeiten in der Corona-Krise für unsere Patientinnen und Patienten, aber für unsere Berufe wird abends nicht geklatscht und von Bonuszahlungen spricht niemand. Wir unterstützen daher die Forderungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, einen echten Schutzschirm auch für die Zahnärzte und deren Beschäftigte zu etablieren."
Zum Schreiben an das Bundesfinanzministerium