4.5.2020 | Pressemeldung

Zahnarztpraxen ohne Schutzschirm: Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet

Heute wurde die Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung veröffentlicht
Verband medizinischer Fachberufe e.V. warnt vor dramatischen Konsequenzen für Zahnmedizinische Fachangestellte und angestellte Zahntechniker/innen


Die Kürzung des ursprünglichen Sozialschutzpakets für Zahnarztpraxen auf einen reinen Kredit wird sich unmittelbar auf die Arbeits- und Ausbildungsplätze der mehr als 200.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) auswirken. Darauf macht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. als Interessenvertretung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) und der angestellten Zahntechniker/innen aufmerksam.

„Viele der mehr als 200.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten ZFA werden ihren Job verlieren, viele der mehr als 30.000 Auszubildenden ihren Ausbildungsbetrieb“, erklärt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. „Bis zum Pandemie-Beginn war die Nachfrage nach gut aus- und weitergebildeten ZFA groß. In diesem Beruf wie auch im nachgelagerten Zahntechnikhandwerk gab es mehr freie Stellen als Arbeitslose. Unseren Umfragen zufolge hatte sich das bereits positiv auf die Gehälter ausgewirkt – wenn auch noch lange nicht ausreichend. Denn immer noch liegen ZFA-Gehälter häufig unter der Niedriglohngrenze von 2.203 Euro brutto. Wenn jetzt Zahnarztpraxen ihre Mitarbeiter/innen in die Arbeitslosigkeit schicken, dann versucht ein großer Teil der ZFA schließlich, in anderen Branchen unterzukommen und steht nicht mehr für die ambulante wohnortnahe zahnärztliche Versorgung zur Verfügung. Denn die Unzufriedenheit im Beruf war ohnehin schon groß.“

Sylvia Gabel erinnert: „Viele fortgebildete ZFA, Prophylaxeassistent(inn)en sowie Zahnmedizinische Fach- und Verwaltungsassistent(inn)en haben die Arbeit in den Zahnarztpraxen am Laufen gehalten und dazu beigetragen, dass sich die Mundgesundheit in der Bevölkerung kontinuierlich verbessert hat. Seit Beginn der Corona-Pandemie mussten die Behandlungen eingeschränkt werden – aus Gründen des Arbeitsschutzes und weil die Patienten verständlicherweise Angst hatten, sich zu infizieren. Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten in Zahnarztpraxen anders behandelt werden als unserer Kolleginnen und Kollegen in Facharztpraxen, die ebenfalls weniger Patientinnen und Patienten betreuen konnten. Die Politik muss nun ihren Anteil dazu beitragen, diese Fachkräfte im ambulanten Gesundheitswesen zu halten und sie als systemrelevante Berufe zu fördern.“

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