12.5.2020 | aktuelle Meldung
Hier Auszüge aus einer weiteren Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration von Baden-Württemberg vom 12.05.2020:
"Die von Ihnen geschilderte schwierige Arbeitssituation in den Zahnarztpraxen wurde erkannt und aufgegriffen. Die Fassung der Verordnung vom 17. April 2020 sah unter § 6a gewisse Einschränkungen für zahnärztliche Behandlungen vor, die inzwischen aufgrund der geänderten Ausgangslage bei der Bekämpfung des Coronavirus wieder außer Kraft getreten sind. ... Auch das Problem der fehlenden Schutzausrüstung ist erkannt. Die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg arbeiten in Kooperation mit dem Land mit Hochdruck daran, persönliche Schutzausstattungen und Hygieneartikel für die Ärzteschaft und die Zahnärzteschaft zu beschaffen und entsprechend zu verteilen.
Die Situation ist für alle Beteiligten Neuland. Das von Ihnen angesprochene Problem, dass die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten finanziellen Hilfen nicht bekannt sind bzw. nicht in Anspruch genommen werden, versucht die Landesregierung mit offensiver Informationspolitik zu lösen. So hat zum Beispiel das Wirtschaftsministerium eine ausführliche FAQ-Seite für Unternehmen und Beschäftigte eingerichtet, mit Informationen u. a. zu Kurzarbeit, Arbeitsschutz oder arbeitsrechtlichen Fragen. Diese wird laufend aktualisiert.
Seien Sie versichert, dass alle Beteiligten sich weiterhin mit ganzer Kraft dafür einsetzen werden, bestmögliche Lösungen zu finden. Auch in der Frage der Auswirkungen dieser bisher noch nie dagewesenen Krisensituation auf die medizinischen und zahnmedizinischen Fachberufe in Baden-Württemberg."
Antwort aus Baden-Württemberg: Einschränkungen in Zahnarztpraxen sind wieder außer Kraft getreten
- Ende März hatte der Verband medizinischer Fachberufe e.V. aus Sorge um den Gesundheitsschutz und die Zukunft der von ihm vertretenen Berufsangehörigen und besonders der mehr als 600.000 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA und ZFA) einen dringenden Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie an die Ministerpräsident(inn)en und Gesundheitsminister/innen der Bundesländer verschickt. Ein Thema darin war die Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung.
Hier Auszüge aus einer weiteren Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration von Baden-Württemberg vom 12.05.2020:
"Die von Ihnen geschilderte schwierige Arbeitssituation in den Zahnarztpraxen wurde erkannt und aufgegriffen. Die Fassung der Verordnung vom 17. April 2020 sah unter § 6a gewisse Einschränkungen für zahnärztliche Behandlungen vor, die inzwischen aufgrund der geänderten Ausgangslage bei der Bekämpfung des Coronavirus wieder außer Kraft getreten sind. ... Auch das Problem der fehlenden Schutzausrüstung ist erkannt. Die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg arbeiten in Kooperation mit dem Land mit Hochdruck daran, persönliche Schutzausstattungen und Hygieneartikel für die Ärzteschaft und die Zahnärzteschaft zu beschaffen und entsprechend zu verteilen.
Die Situation ist für alle Beteiligten Neuland. Das von Ihnen angesprochene Problem, dass die von der Landesregierung zur Verfügung gestellten finanziellen Hilfen nicht bekannt sind bzw. nicht in Anspruch genommen werden, versucht die Landesregierung mit offensiver Informationspolitik zu lösen. So hat zum Beispiel das Wirtschaftsministerium eine ausführliche FAQ-Seite für Unternehmen und Beschäftigte eingerichtet, mit Informationen u. a. zu Kurzarbeit, Arbeitsschutz oder arbeitsrechtlichen Fragen. Diese wird laufend aktualisiert.
Seien Sie versichert, dass alle Beteiligten sich weiterhin mit ganzer Kraft dafür einsetzen werden, bestmögliche Lösungen zu finden. Auch in der Frage der Auswirkungen dieser bisher noch nie dagewesenen Krisensituation auf die medizinischen und zahnmedizinischen Fachberufe in Baden-Württemberg."