29.5.2020 | aktuelle Meldung

Antwort aus Rheinland-Pfalz: Verstöße gegen den Arbeitsschutz können auch vertraulich behandelt werden

  • Ende März hatte der Verband medizinischer Fachberufe e.V. aus Sorge um den Gesundheitsschutz und die Zukunft der von ihm vertretenen Berufsangehörigen und besonders der mehr als 600.000 Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten (MFA und ZFA) einen dringenden Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie an die Ministerpräsident(inn)en und Gesundheitsminister/innen der Bundesländer verschickt. Ein Thema darin war die Gesundheitsgefährdung durch fehlende Schutzausrüstung. Anfang April hatte sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. erneut an die Politiker gewandt und sie aufgefordert, dafür zu sorgen, dass unsere Berufsangehörigen für ihre enormen Leistungen in der aktuellen Krise honoriert werden und sich nicht als blinder Fleck in der ambulanten Versorgung fühlen.

Hier Auszüge aus der Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Rheinland-Pfalz vom 29.05.2020:

"Die Corona-Pandemie stellt uns alle aktuell vor bislang nicht gekannte Herausforderungen. Die Landesregierung weiß das große Engagement unzähliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überaus zu schätzen, mit dem diese auch unter den erschwerten Bedingungen weiterhin ihrer Arbeit nachgehen. Dies gilt insbesondere für die Beschäftigten im Handel, den Behörden, Verkehrsbetrieben und selbstverständlich auch für alle Angehörigen der Gesundheitsberufe. In den Praxen und Laboren wird derzeit mit viel Einsatz der Betrieb aufrechterhalten, was große Anerkennung verdient. ...

Die von Ihnen angeregte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wurde zwischenzeitlich von der Bundesregierung beschlossen. So soll das Kurzarbeitergeld von Beschäftigten ab dem 4. Monat auf 70 Prozent (für Haushalte mit Kindern auf 77 Prozent) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (für Haushalte mit Kindern auf 87 Prozent) vorübergehend ausgeweitet werden. Gerade Geringverdiener erhalten dadurch eine höhere finanzielle Sicherheit, um gut durch die Krise zu kommen. ...

Im Übrigen gelten die Vorschriften des Arbeitsschutzes auch in Zeiten der Corona-Pandemie fort. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazugehörigen Verordnungen verpflichten die Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und zur Ableitung geeigneter Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit des Personals. Dies beinhaltet auch mögliche Gefährdungen durch das Corona-Virus. Die Einhaltung der Vorschritten wird durch die staatliche Gewerbeaufsicht - in Rheinland-Pfalz sind dies die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd - sowie die zuständige Berufsgenossenschaft überwacht. Hierhin können sich Beschäftigte bei etwaigen Verstößen wenden, ggf. auch anonym bzw. mit der Bitte um vertrauliche Behandlung."

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