31.7.2020 | aktuelle Meldung

Berufliche Fortbildung wird gestärkt

Zum 1. August tritt das novellierte Aufstiegs-BAföG in Kraft (www.aufstiegs-bafoeg.de). Es gibt mehr Geld, die Rückzahlungsbedingungen werden flexibler und Bedingungen für Familien verbessert. Zudem soll die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt werden.

Die wichtigsten Neuerungen fasst das Bundesministerium für Bildung und Forschung so zusammen:
  • Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
  • Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, d. h. diese muss nicht - wie bisher - zurückgezahlt werden.
  • Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
  • Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
  • Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
  • Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende.

Karin Becker-Oevermann, neue Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. mit Schwerpunkt Bildungspolitik, erklärt dazu: "Es ist wichtig, dass berufliche Fortbildung stärker gefördert wird, denn sie schafft Perspektiven und ist auch eine Bereicherung für jede*n persönlich." Sie rät den Kolleginnen und Kollegen, sich mit den bestehenden Möglichkeiten vertraut zu machen und diese auch zu nutzen. Für MFA, TFA und ZFA ist das zum Beispiel die Weiterbildung zum bzw. zur Fachwirt*in für Gesundheits- und Sozialwesen.

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