16.12.2020 | Pressemeldung
Nach Ablauf der Erklärungsfrist steht das Ergebnis der Tarifverhandlung für Medizinische Fachangestellte (MFA) fest. Die Tarifparteien – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) hatten sich am 8. Dezember in Berlin in der zweiten Runde geeinigt.
Die Tarifverträge werden im Laufe der Woche online gestellt auf www.vmf-online.de/mfa-tarife und www.bundesaerztekammer.de
Drei Stufen für Steigerung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen
Der Tarifvertrag enthält drei Stufen: Zunächst steigen die Gehälter zum 1. Januar 2021 um 6 Prozent. Zur Gehaltstabelle für MFA ab 01.01.2021
Zum 1. Januar 2022 folgen weitere 3 Prozent und zum 1. Januar 2023 ein Plus von 2,6 Prozent. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Drei Stufen wurden auch für die Ausbildungsvergütungen vereinbart. Diese erhöhen sich ab 1. Januar 2021 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 865 auf 880 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 910 auf 935 Euro und im dritten von 960 auf 995 Euro. Ab 2022 betragen die Ausbildungsvergütungen in den drei Ausbildungsjahren 900, 965 bzw. 1.035 Euro und ab 2023 jeweils 920, 995 bzw. 1.075 Euro.
Sonderzahlung steigt ab 2022
Darüber hinaus steigt im Jahr 2022 die Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.
Tarifvertrag zur Kurzarbeit
Abgeschlossen wurde zudem ein Tarifvertrag zur Kurzarbeit für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021. Der Vertrag ist angelehnt an die Regelungen des öffentlichen Dienstes und enthält unter anderem die Aufstockung zum Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoentgelts, den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und die Wiedereinstellung bei befristeten Arbeitsverträgen.
Gehaltsabstand zu Pflegefachkräften darf nicht zu groß werden
„Wir haben mit dem relativ hohen Tarifabschluss einen längst überfälligen Schritt getan, um den Abstand der MFA-Gehälter zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern zu verringern. Substanziell ist die Einführung der neuen Stufen vom 17. bis zum 28. Berufsjahr. Denn die Kolleginnen und Kollegen mit dieser Berufserfahrung sind uns sowohl bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch bei der Ausbildung des Berufsnachwuchses sehr wichtig“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA ergänzt: „Die Arztpraxen als ausbildende Betriebe bleiben mit der stufenweisen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wettbewerbsfähig. Bei der Suche nach jungen Menschen für die Ausbildung, ist die Vergütung ein wichtiges Kriterium.“
Beide Tarifparteien werten das Ergebnis als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung der Leistungen der Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung. Ziel ist es, die Abwanderung der ausgebildeten Fachkräfte in Richtung der Kliniken zu stoppen und den Gehaltsabstand zu Pflegefachkräften nicht zu groß werden zu lassen. Die AAA ist sich der Herausforderungen für den ambulanten Bereich dabei sehr bewusst. Gemeinsam werden sie ihre politischen Aktivitäten zur Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen analog den Kliniken intensivieren.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hatte im November die Einstiegsgehälter der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen nach Tarifvertrag zwischen 2018 und 2020 verglichen. Das Ergebnis: „Wegen der in den vergangenen Jahren stärker gewachsenen Finanzierungsgrundlage in der stationären Versorgung liegt das monatliche Einstiegsgehalt (ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen) einer MFA im Krankenhaus um rund 500 Euro höher als für eine MFA in Arztpraxen. Aufgrund der Tatsache, dass in Kliniken deutlich mehr Geld zur Finanzierung des Personals zur Verfügung steht, wird es für immer mehr Vertragsarztpraxen immer schwieriger, geeignetes medizinisches Fachpersonal zu finden bzw. zu binden.“
Tarifergebnis für MFA: 6 Prozent plus ab 1. Januar 2021
Gemeinsame Pressemitteilung von AAA und Verband medizinischer Fachberufe e.V.Nach Ablauf der Erklärungsfrist steht das Ergebnis der Tarifverhandlung für Medizinische Fachangestellte (MFA) fest. Die Tarifparteien – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) hatten sich am 8. Dezember in Berlin in der zweiten Runde geeinigt.
Die Tarifverträge werden im Laufe der Woche online gestellt auf www.vmf-online.de/mfa-tarife und www.bundesaerztekammer.de
Drei Stufen für Steigerung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen
Der Tarifvertrag enthält drei Stufen: Zunächst steigen die Gehälter zum 1. Januar 2021 um 6 Prozent. Zur Gehaltstabelle für MFA ab 01.01.2021
Zum 1. Januar 2022 folgen weitere 3 Prozent und zum 1. Januar 2023 ein Plus von 2,6 Prozent. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Drei Stufen wurden auch für die Ausbildungsvergütungen vereinbart. Diese erhöhen sich ab 1. Januar 2021 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 865 auf 880 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 910 auf 935 Euro und im dritten von 960 auf 995 Euro. Ab 2022 betragen die Ausbildungsvergütungen in den drei Ausbildungsjahren 900, 965 bzw. 1.035 Euro und ab 2023 jeweils 920, 995 bzw. 1.075 Euro.
Sonderzahlung steigt ab 2022
Darüber hinaus steigt im Jahr 2022 die Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.
Tarifvertrag zur Kurzarbeit
Abgeschlossen wurde zudem ein Tarifvertrag zur Kurzarbeit für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021. Der Vertrag ist angelehnt an die Regelungen des öffentlichen Dienstes und enthält unter anderem die Aufstockung zum Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoentgelts, den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und die Wiedereinstellung bei befristeten Arbeitsverträgen.
Gehaltsabstand zu Pflegefachkräften darf nicht zu groß werden
„Wir haben mit dem relativ hohen Tarifabschluss einen längst überfälligen Schritt getan, um den Abstand der MFA-Gehälter zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern zu verringern. Substanziell ist die Einführung der neuen Stufen vom 17. bis zum 28. Berufsjahr. Denn die Kolleginnen und Kollegen mit dieser Berufserfahrung sind uns sowohl bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten als auch bei der Ausbildung des Berufsnachwuchses sehr wichtig“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
Erik Bodendieck, Vorsitzender der AAA ergänzt: „Die Arztpraxen als ausbildende Betriebe bleiben mit der stufenweisen Erhöhung der Ausbildungsvergütungen wettbewerbsfähig. Bei der Suche nach jungen Menschen für die Ausbildung, ist die Vergütung ein wichtiges Kriterium.“
Beide Tarifparteien werten das Ergebnis als Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung der Leistungen der Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung. Ziel ist es, die Abwanderung der ausgebildeten Fachkräfte in Richtung der Kliniken zu stoppen und den Gehaltsabstand zu Pflegefachkräften nicht zu groß werden zu lassen. Die AAA ist sich der Herausforderungen für den ambulanten Bereich dabei sehr bewusst. Gemeinsam werden sie ihre politischen Aktivitäten zur Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen analog den Kliniken intensivieren.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hatte im November die Einstiegsgehälter der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Krankenhäusern und Vertragsarztpraxen nach Tarifvertrag zwischen 2018 und 2020 verglichen. Das Ergebnis: „Wegen der in den vergangenen Jahren stärker gewachsenen Finanzierungsgrundlage in der stationären Versorgung liegt das monatliche Einstiegsgehalt (ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen) einer MFA im Krankenhaus um rund 500 Euro höher als für eine MFA in Arztpraxen. Aufgrund der Tatsache, dass in Kliniken deutlich mehr Geld zur Finanzierung des Personals zur Verfügung steht, wird es für immer mehr Vertragsarztpraxen immer schwieriger, geeignetes medizinisches Fachpersonal zu finden bzw. zu binden.“