29.10.2021 | aktuelle Meldung
Tiermedizinische Fachangestellte werden in der Studie nicht genannt werden, möglicherweise deshalb, weil es nicht genügend Daten gibt.
Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. erklärt dazu:
"Wir begrüßen die Erhöhung des Mindestlohns von bisher 9,50 auf 12,00 Euro. Allerdings kann es nicht sein, dass die von uns vertretenen Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten und die Zahntechniker*innen, die eine drei- bzw. dreieinhalbjährige Ausbildung absolvieren und in ihrem Berufsalltag eine hohe Verantwortung für Menschen und in der veterinärmedizinischen Versorgung für Tiere tragen, von der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für ungelernte Tätigkeiten profitieren!
Ein Unterschied zwischen Fachkräften und un- oder angelernten Tätigkeiten muss sichtbar sein. Dies wird in den kommenden Tarifverhandlungen auf alle Fälle eine Rolle spielen. Zudem muss die Politik die Grundlagen für mehr Tarifverbindlichkeit schaffen und Instrumente entwickeln, wie die Tariftreue belohnt wird.
Das gilt einerseits für MFA und TFA mit ihren bestehenden bundesweiten Tarifverträgen, Und andererseits für ZFA und Zahntechniker*innen, bei denen es keinen bundesweiten Tarifvertrag gibt. Der Handlungsbedarf ist groß, denn seit 2019 gehören unsere Berufe zu den Engpassberufen und die Situation spitzt sich weiter zu. Die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung leidet bereits.
Die Politik hat bereits Förderprogramme für Pflege und Hebammen auf den Weg gebracht, sie sollte im Gesundheitswesen nicht auf halbem Wege stehenbleiben."
Mindestlohn 12 Euro? Unterschied zu Fachkräften muss sichtbar sein
Die kommende Ampelkoalition will den Mindestlohn auf 12 Euro erhöhen. Laut einer Studie des WSI gehören Zahnmedizinische Fachangestellte, Medizinische Fachangestellte, aber auch Zahnmedizinische Fachassistent*innen und Zahntechniker*innen zu den 50 Berufen, die mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit davon profitieren würden.
Tiermedizinische Fachangestellte werden in der Studie nicht genannt werden, möglicherweise deshalb, weil es nicht genügend Daten gibt.
Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. erklärt dazu:
"Wir begrüßen die Erhöhung des Mindestlohns von bisher 9,50 auf 12,00 Euro. Allerdings kann es nicht sein, dass die von uns vertretenen Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten und die Zahntechniker*innen, die eine drei- bzw. dreieinhalbjährige Ausbildung absolvieren und in ihrem Berufsalltag eine hohe Verantwortung für Menschen und in der veterinärmedizinischen Versorgung für Tiere tragen, von der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für ungelernte Tätigkeiten profitieren!
Ein Unterschied zwischen Fachkräften und un- oder angelernten Tätigkeiten muss sichtbar sein. Dies wird in den kommenden Tarifverhandlungen auf alle Fälle eine Rolle spielen. Zudem muss die Politik die Grundlagen für mehr Tarifverbindlichkeit schaffen und Instrumente entwickeln, wie die Tariftreue belohnt wird.
Das gilt einerseits für MFA und TFA mit ihren bestehenden bundesweiten Tarifverträgen, Und andererseits für ZFA und Zahntechniker*innen, bei denen es keinen bundesweiten Tarifvertrag gibt. Der Handlungsbedarf ist groß, denn seit 2019 gehören unsere Berufe zu den Engpassberufen und die Situation spitzt sich weiter zu. Die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung leidet bereits.
Die Politik hat bereits Förderprogramme für Pflege und Hebammen auf den Weg gebracht, sie sollte im Gesundheitswesen nicht auf halbem Wege stehenbleiben."