16.11.2021 | Pressemeldung
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt die seit heute geltende neue Honorarregelung zur COVID-19-Impfung in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. „Wir sehen die Erhöhung um 8 Euro bzw. an den Wochenenden um 16 Euro als Antwort auf unsere Forderungen, die wir als Interessenvertretung der Medizinischen Fachangestellten immer wieder erhoben haben“, erklärt dazu Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
Zuletzt hatte der Verband Anfang November an den Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz appelliert, einen Zuschlag in der Höhe von 15 Euro pro Corona-Impfung für die Leistungen der Medizinischen Fachangestellten zu zahlen, der an die Angestellten im Praxisteam weiterzugeben ist.
„Diese Forderung der Weitergabe an die Medizinischen Fachangestellten richtet sich jetzt an die Arbeitgeberseite“, so Hannelore König weiter. „Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte Aktionen am Wochenende gemeinsam mit dem Team planen, ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, und einen entsprechenden Freizeitausgleich bei den Beschäftigten garantieren. Die MFA in den niedergelassenen Praxen wissen um ihre Verantwortung. Aber sie arbeiten seit Monaten am Limit und sind nur noch bedingt belastungsfähig.“
Erhöhtes Impfhonorar an MFA weitergeben
Verband medizinischer Fachberufe e.V. zur neuen ImpfverordnungDer Verband medizinischer Fachberufe e.V. begrüßt die seit heute geltende neue Honorarregelung zur COVID-19-Impfung in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. „Wir sehen die Erhöhung um 8 Euro bzw. an den Wochenenden um 16 Euro als Antwort auf unsere Forderungen, die wir als Interessenvertretung der Medizinischen Fachangestellten immer wieder erhoben haben“, erklärt dazu Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
Zuletzt hatte der Verband Anfang November an den Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz appelliert, einen Zuschlag in der Höhe von 15 Euro pro Corona-Impfung für die Leistungen der Medizinischen Fachangestellten zu zahlen, der an die Angestellten im Praxisteam weiterzugeben ist.
„Diese Forderung der Weitergabe an die Medizinischen Fachangestellten richtet sich jetzt an die Arbeitgeberseite“, so Hannelore König weiter. „Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte Aktionen am Wochenende gemeinsam mit dem Team planen, ihrer Fürsorgepflicht nachkommen, und einen entsprechenden Freizeitausgleich bei den Beschäftigten garantieren. Die MFA in den niedergelassenen Praxen wissen um ihre Verantwortung. Aber sie arbeiten seit Monaten am Limit und sind nur noch bedingt belastungsfähig.“