24.11.2021 | aktuelle Meldung
Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister forderte die Politik zudem dazu auf, dass dringend geprüft werden sollte, ob Personal, das dreimal geimpft ist, ebenfalls täglich getestet werden müsse.
Mit "größter Verwunderung" habe auch die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Testung des Praxispersonals zur Kenntnis genommen, die sich aus der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben, meldet die BÄK.
Es sei "völlig unverständlich und medizinisch nicht nachvollziehbar, warum 3-fach geimpfte Teams einer Praxis täglich getestet werden sollen. Zudem sollen dann noch die Ergebnisse an völlig überlastete Gesundheitsämter gemeldet werden. Hinweisen müssen wir außerdem darauf, dass hierfür nicht ausreichend Testmaterial zur Verfügung stehen wird“, heißt es in einem Schreiben der BÄK an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Und weiter: „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit ihren Teams am Limit, lassen sich von unbelehrbar Ungeimpften beschimpfen und halten – nebenbei – die Versorgung aufrecht. Was passiert, wenn diese Berufsgruppen nun aufgeben?“
Die Bundesärztekammer bat Spahn „dringend“ im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, sich für eine Änderung des § 28 b Abs. 2 IfSG einzusetzen.
Die Rechtsabteilung unseres Verbandes stellt dazu noch weitergehende Informationen für unsere Mitglieder zur Verfügung. Personalbedingt bitten wir darum, von Anfragen zu diesem Thema bis dahin abzusehen und danken für das Verständnis.
Verwunderung über Testpflicht in Arztpraxen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) meldet, dass die durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Testpflichten offenbar bereits zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Tests führen. Angesichts dessen und der ab heute geltenden täglichen Testpflicht auch für Praxen weist die KBV darauf hin, dass eine Rechtspflicht, die nicht erfüllt werden kann, auch nicht zu Sanktionen führen kann. In diesen Fällen rät die KBV dazu, die Nichtverfügbarkeit von Tests entsprechend zu dokumentieren.Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister forderte die Politik zudem dazu auf, dass dringend geprüft werden sollte, ob Personal, das dreimal geimpft ist, ebenfalls täglich getestet werden müsse.
Mit "größter Verwunderung" habe auch die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Testung des Praxispersonals zur Kenntnis genommen, die sich aus der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes ergeben, meldet die BÄK.
Es sei "völlig unverständlich und medizinisch nicht nachvollziehbar, warum 3-fach geimpfte Teams einer Praxis täglich getestet werden sollen. Zudem sollen dann noch die Ergebnisse an völlig überlastete Gesundheitsämter gemeldet werden. Hinweisen müssen wir außerdem darauf, dass hierfür nicht ausreichend Testmaterial zur Verfügung stehen wird“, heißt es in einem Schreiben der BÄK an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Und weiter: „Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit ihren Teams am Limit, lassen sich von unbelehrbar Ungeimpften beschimpfen und halten – nebenbei – die Versorgung aufrecht. Was passiert, wenn diese Berufsgruppen nun aufgeben?“
Die Bundesärztekammer bat Spahn „dringend“ im Namen aller Kolleginnen und Kollegen, sich für eine Änderung des § 28 b Abs. 2 IfSG einzusetzen.
Die Rechtsabteilung unseres Verbandes stellt dazu noch weitergehende Informationen für unsere Mitglieder zur Verfügung. Personalbedingt bitten wir darum, von Anfragen zu diesem Thema bis dahin abzusehen und danken für das Verständnis.