31.1.2022 | Pressemeldung
Die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro wird noch in diesem Jahr kommen, verspricht die Bundesregierung. Derzeit liegt die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer*innen bei 9,82 Euro brutto je Zeitstunde. Mitte des Jahres ist eine Steigerung auf 10,45 Euro geplant.
Inwieweit auch die vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufsangehörigen davon betroffen sind, will der Verband in den nächsten zwei Wochen mit Kurzumfragen bei Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten und angestellten Zahntechniker*innen ermitteln.
Als erstes werden die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) um Teilnahme gebeten. Bundesweit gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 2020 rund 10.000 ausgebildete sozialversicherungspflichtig beschäftigte TFA (ohne Auszubildende). Diese Berufsangehörigen erhalten laut Entgeltatlas der BA nach ihrer dreijährigen Ausbildung bei Vollzeitbeschäftigung ein mittleres monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.056 Euro. In diesem Wert sind nur Angaben aus Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in ausreichender Menge enthalten.
„Damit ist klar, dass die tatsächlichen Gehälter bei den TFA vielerorts noch wesentlich niedriger liegen“, stellt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. fest und merkt an, dass selbst die mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) ausgehandelten Tarifgehälter der Tätigkeitsgruppe I in den ersten sechs Berufsjahren nicht die Grenze von zwölf Euro erreichen. „Mit anderen Worten: Vielen TFA wird die Erhöhung des Mindestlohns zwar mehr Geld bringen, aber im Sinne des Lohnabstandsgebotes zu un- bzw. angelernten Kräften dürfen wir uns darauf nicht ausruhen.“
In der Gehaltsumfrage, die bis zum 13. Februar 2022 abgerufen werden kann, werden neben Angaben zum Gehalt auch Fragen zur Wertschätzung und zu Ausstiegsgedanken aus dem Beruf gestellt. Hannelore König ruft dazu auf, dass möglichst viele TFA sich an dieser Umfrage beteiligen, damit eine entsprechende Datenbasis für die Gehaltsverhandlungen genutzt werden kann. Die Umfragen für die anderen vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufe Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r, Zahntechniker*in und Medizinische*r Fachangestellte*r folgen in den nächsten Tagen.
Gehaltsumfrage unter Tiermedizinischen Fachangestellten
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. startet heute eine Kurzumfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation unter Tiermedizinischen FachangestelltenDie Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro wird noch in diesem Jahr kommen, verspricht die Bundesregierung. Derzeit liegt die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer*innen bei 9,82 Euro brutto je Zeitstunde. Mitte des Jahres ist eine Steigerung auf 10,45 Euro geplant.
Inwieweit auch die vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufsangehörigen davon betroffen sind, will der Verband in den nächsten zwei Wochen mit Kurzumfragen bei Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten und angestellten Zahntechniker*innen ermitteln.
Als erstes werden die Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) um Teilnahme gebeten. Bundesweit gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) 2020 rund 10.000 ausgebildete sozialversicherungspflichtig beschäftigte TFA (ohne Auszubildende). Diese Berufsangehörigen erhalten laut Entgeltatlas der BA nach ihrer dreijährigen Ausbildung bei Vollzeitbeschäftigung ein mittleres monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.056 Euro. In diesem Wert sind nur Angaben aus Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in ausreichender Menge enthalten.
„Damit ist klar, dass die tatsächlichen Gehälter bei den TFA vielerorts noch wesentlich niedriger liegen“, stellt Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. fest und merkt an, dass selbst die mit dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) ausgehandelten Tarifgehälter der Tätigkeitsgruppe I in den ersten sechs Berufsjahren nicht die Grenze von zwölf Euro erreichen. „Mit anderen Worten: Vielen TFA wird die Erhöhung des Mindestlohns zwar mehr Geld bringen, aber im Sinne des Lohnabstandsgebotes zu un- bzw. angelernten Kräften dürfen wir uns darauf nicht ausruhen.“
In der Gehaltsumfrage, die bis zum 13. Februar 2022 abgerufen werden kann, werden neben Angaben zum Gehalt auch Fragen zur Wertschätzung und zu Ausstiegsgedanken aus dem Beruf gestellt. Hannelore König ruft dazu auf, dass möglichst viele TFA sich an dieser Umfrage beteiligen, damit eine entsprechende Datenbasis für die Gehaltsverhandlungen genutzt werden kann. Die Umfragen für die anderen vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufe Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r, Zahntechniker*in und Medizinische*r Fachangestellte*r folgen in den nächsten Tagen.