1.2.2022 | Pressemeldung
Die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ist im Oktober geplant, verspricht die Bundesregierung. Inwieweit auch die vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufsangehörigen davon betroffen sind, will der Verband in den nächsten zwei Wochen mit Kurzumfragen bei Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten und angestellten Zahntechniker*innen ermitteln.
Nachdem gestern die Umfrage für Tiermedizinische Fachangestellte startete, werden ab heute die Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) um Teilnahme gebeten.
Nach Angaben der Gesundheitsberichterstattung des Bundes arbeiteten im Jahr 2019 rund 194.000 ZFA in Deutschlands Zahnarztpraxen. Diese Berufsangehörigen erhalten laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nach ihrer dreijährigen Ausbildung bei Vollzeitbeschäftigung ein mittleres monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.149 Euro. Selbst für Zahnmedizinische Fachassistent*innen und Prophylaxeassistent*innen, die in der Statistik mit dem Anforderungsniveau „Spezialist“ gekennzeichnet sind, werden diesen Daten zufolge nur 2.272 Euro brutto im Mittel angegeben.
„Diese Zahlen und Rückmeldungen aus vergangenen Umfragen lassen vermuten, dass viele Berufskolleg*innen derzeit nur den Mindestlohn erhalten“, gibt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. zu bedenken und ergänzt: „Der mit den Arbeitgeber*innen ausgehandelte Tariflohn liegt zwar bereits im ersten Berufsjahr mit 12,46 Euro über dem geplanten Mindestlohn. Aber einerseits gilt dieser Vertrag nicht bundesweit, sondern räumlich nur für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe. Und andererseits ist er auch dort nicht verpflichtend. Wir schätzen also, dass viele ZFA von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Das ist nur bedingt positiv zu bewerten, denn der Lohnabstand zu un- bzw. angelernten Kräften muss unbedingt beachtet werden, sonst nimmt der Fachkräftemangel weiter zu.“
In der Umfrage werden neben Angaben zum Gehalt auch Fragen zur Wertschätzung und zu Ausstiegsgedanken aus dem Beruf gestellt. Sylvia Gabel fordert dazu auf, dass sich möglichst viele ZFA an dieser Umfrage beteiligen, damit eine entsprechende Datenbasis für die bevorstehenden Gehaltsverhandlungen genutzt werden kann. Die Umfrage ist bis zum 14. Februar 2022 online.
ZFA werden zur Gehalts- und Arbeitssituation befragt
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. startet heute eine Kurzumfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation unter Zahnmedizinischen FachangestelltenDie Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ist im Oktober geplant, verspricht die Bundesregierung. Inwieweit auch die vom Verband medizinischer Fachberufe e.V. vertretenen Berufsangehörigen davon betroffen sind, will der Verband in den nächsten zwei Wochen mit Kurzumfragen bei Medizinischen, Tiermedizinischen, Zahnmedizinischen Fachangestellten und angestellten Zahntechniker*innen ermitteln.
Nachdem gestern die Umfrage für Tiermedizinische Fachangestellte startete, werden ab heute die Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) um Teilnahme gebeten.
Nach Angaben der Gesundheitsberichterstattung des Bundes arbeiteten im Jahr 2019 rund 194.000 ZFA in Deutschlands Zahnarztpraxen. Diese Berufsangehörigen erhalten laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit nach ihrer dreijährigen Ausbildung bei Vollzeitbeschäftigung ein mittleres monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 2.149 Euro. Selbst für Zahnmedizinische Fachassistent*innen und Prophylaxeassistent*innen, die in der Statistik mit dem Anforderungsniveau „Spezialist“ gekennzeichnet sind, werden diesen Daten zufolge nur 2.272 Euro brutto im Mittel angegeben.
„Diese Zahlen und Rückmeldungen aus vergangenen Umfragen lassen vermuten, dass viele Berufskolleg*innen derzeit nur den Mindestlohn erhalten“, gibt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. zu bedenken und ergänzt: „Der mit den Arbeitgeber*innen ausgehandelte Tariflohn liegt zwar bereits im ersten Berufsjahr mit 12,46 Euro über dem geplanten Mindestlohn. Aber einerseits gilt dieser Vertrag nicht bundesweit, sondern räumlich nur für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe. Und andererseits ist er auch dort nicht verpflichtend. Wir schätzen also, dass viele ZFA von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren. Das ist nur bedingt positiv zu bewerten, denn der Lohnabstand zu un- bzw. angelernten Kräften muss unbedingt beachtet werden, sonst nimmt der Fachkräftemangel weiter zu.“
In der Umfrage werden neben Angaben zum Gehalt auch Fragen zur Wertschätzung und zu Ausstiegsgedanken aus dem Beruf gestellt. Sylvia Gabel fordert dazu auf, dass sich möglichst viele ZFA an dieser Umfrage beteiligen, damit eine entsprechende Datenbasis für die bevorstehenden Gehaltsverhandlungen genutzt werden kann. Die Umfrage ist bis zum 14. Februar 2022 online.