22.2.2022 | Pressemeldung
Nicht nur die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 macht es notwendig, die Gehaltsverhandlungen für Tiermedizinische Fachangestellte vorzuziehen. Auch der Anstieg der Inflationsrate, der zunehmende Fachkräfteengpass und die besonderen Belastungen der TFA in der Corona-Pandemie sind wichtige Gründe, die die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. Hannelore König in ihrem heutigen Schreiben an den Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) dafür benennt.
Die ersten Ergebnisse der aktuellen Online-Umfrage unter TFA, an der sich vom 31. Januar bis 13. Februar 2022 mehr als 1400 TFA beteiligten, bestärken den Verband medizinischer Fachberufe e.V. in dieser Forderung. „Wir freuen uns, dass sich so viele TFA an unserer Umfrage beteiligt haben“, erklärt Hannelore König. „Das sind rund 14 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten ausgebildeten Berufsangehörigen. Damit können wir von einer breiten Datenbasis ausgehen, die uns einen sehr guten Überblick über die Situation der TFA gibt.“
Dieser Umfrage zufolge würden derzeit ca. 36 Prozent der TFA von einer Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro profitieren. „TFA absolvieren eine dreijährige Ausbildung und übernehmen in ihrem Arbeitsalltag eine hohe Verantwortung für Mensch und Tier“, erinnert Hannelore König. „Da sich der Mindestlohn auf ungelernte Tätigkeiten bezieht, ist es unbedingt wichtig, den Lohnabstand einzuhalten.“
In diesem Zusammenhang verweist sie auf den zunehmenden Fachkräftemangel. Inzwischen liege die Arbeitslosen-Stellen-Relation deutschlandweit bei 1,1 und in Bayern sogar bei 0,6, in Niedersachsen bei 0,7 und in Rheinland-Pfalz bei 0,8. „Das heißt, auch wenn sich die Ausbildungszahlen positiv entwickeln, gibt es immer noch zu viele TFA, die den Beruf schnell wieder verlassen. In unserer Umfrage gaben rund 41 Prozent der Teilnehmer*innen an, dass sie mindestens einige Male im Monat erwägen, aus dem Beruf TFA auszusteigen. Aus Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen wissen wir, dass häufig der geringe Verdienst als wichtiges Argument für einen Jobwechsel angeführt wird. In diesem Zusammenhang sollte bedacht werden, dass bei unserer Umfrage im Durchschnitt nur 30 Prozent angaben, mit ihrem Gehalt zufrieden bzw. sehr zufrieden zu sein.“
Im Sinne einer gelebten Tarifpartnerschaft sei es deshalb notwendig, sich so schnell wie möglich am Verhandlungstisch zu treffen. Der aktuelle Tarifvertrag für TFA, der im Dezember 2019 zwischen dem bpt und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. abgeschlossen wurde, gilt noch bis zum 31.12.2022.
Tarifverhandlungen für Tiermedizinische Fachangestellte müssen vorgezogen werden
Verband medizinischer Fachberufe e.V. verweist auf niedrige Gehälter und zunehmenden FachkräfteengpassNicht nur die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 macht es notwendig, die Gehaltsverhandlungen für Tiermedizinische Fachangestellte vorzuziehen. Auch der Anstieg der Inflationsrate, der zunehmende Fachkräfteengpass und die besonderen Belastungen der TFA in der Corona-Pandemie sind wichtige Gründe, die die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V. Hannelore König in ihrem heutigen Schreiben an den Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) dafür benennt.
Die ersten Ergebnisse der aktuellen Online-Umfrage unter TFA, an der sich vom 31. Januar bis 13. Februar 2022 mehr als 1400 TFA beteiligten, bestärken den Verband medizinischer Fachberufe e.V. in dieser Forderung. „Wir freuen uns, dass sich so viele TFA an unserer Umfrage beteiligt haben“, erklärt Hannelore König. „Das sind rund 14 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten ausgebildeten Berufsangehörigen. Damit können wir von einer breiten Datenbasis ausgehen, die uns einen sehr guten Überblick über die Situation der TFA gibt.“
Dieser Umfrage zufolge würden derzeit ca. 36 Prozent der TFA von einer Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro profitieren. „TFA absolvieren eine dreijährige Ausbildung und übernehmen in ihrem Arbeitsalltag eine hohe Verantwortung für Mensch und Tier“, erinnert Hannelore König. „Da sich der Mindestlohn auf ungelernte Tätigkeiten bezieht, ist es unbedingt wichtig, den Lohnabstand einzuhalten.“
In diesem Zusammenhang verweist sie auf den zunehmenden Fachkräftemangel. Inzwischen liege die Arbeitslosen-Stellen-Relation deutschlandweit bei 1,1 und in Bayern sogar bei 0,6, in Niedersachsen bei 0,7 und in Rheinland-Pfalz bei 0,8. „Das heißt, auch wenn sich die Ausbildungszahlen positiv entwickeln, gibt es immer noch zu viele TFA, die den Beruf schnell wieder verlassen. In unserer Umfrage gaben rund 41 Prozent der Teilnehmer*innen an, dass sie mindestens einige Male im Monat erwägen, aus dem Beruf TFA auszusteigen. Aus Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen wissen wir, dass häufig der geringe Verdienst als wichtiges Argument für einen Jobwechsel angeführt wird. In diesem Zusammenhang sollte bedacht werden, dass bei unserer Umfrage im Durchschnitt nur 30 Prozent angaben, mit ihrem Gehalt zufrieden bzw. sehr zufrieden zu sein.“
Im Sinne einer gelebten Tarifpartnerschaft sei es deshalb notwendig, sich so schnell wie möglich am Verhandlungstisch zu treffen. Der aktuelle Tarifvertrag für TFA, der im Dezember 2019 zwischen dem bpt und dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. abgeschlossen wurde, gilt noch bis zum 31.12.2022.