25.2.2022 | Pressemeldung
Im Januar 2022 kamen bundesweit umgerechnet auf 75 arbeitslose Medizinische Fachangestellte (MFA) 100 offene Stellenangebote. Was aus Sicht des Arbeitsmarktes für diese Berufsangehörigen eine günstige Situation ist, bringt die ambulante medizinische Versorgung in Gefahr. Auf diese dramatische Situation verweist Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
Der Blick auf die Auswertung der aktuellen Online-Umfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation von Medizinischen Fachangestellten bestätigt sie in dieser Bewertung. Denn von den mehr als 3.900 MFA, die sich an dieser Umfrage beteiligten, erklärten 46 Prozent, dass sie in den vergangen zwölf Monaten mindestens mehrere Male im Monat daran gedacht haben, aus dem Beruf MFA auszusteigen. „Das ist eine sehr beängstigende Entwicklung“, mahnt Hannelore König. „Bei einer Umfrage 2017 waren es noch 22 Prozent. Wenn wir auch nur einen Teil dieser Kolleginnen und Kollegen verlieren, ist die Betreuung der Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren ernsthaft bedroht. Das zeigen bereits jetzt Untersuchungen des Zentralinstituts der kassenärztlichen Vereinigung.“
Ursachen für zunehmende Abwanderung von MFA aus dem Beruf sieht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vor allem in der fehlenden finanziellen und öffentlichen Wertschätzung der Leistungen der Berufsangehörigen. Hannelore König verdeutlicht: „Die Politik konzentriert sich seit geraumer Zeit nur auf die Pflege. Das hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach erst heute wieder im Zusammenhang mit der Absage beim Coronabonus für MFA bestätigt. Dazu gehört auch, dass ab September 2022 der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 13,70 Euro und für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,60 Euro steigt. Pflegehilfskräfte brauchen ein maximal dreimonatiges Training, qualifizierte Pflegehilfskräfte eine einjährige Ausbildung. Medizinische Fachangestellte absolvieren eine dreijährige Ausbildung mit staatlichem Abschluss vor einer Ärztekammer. Sie liegen damit in der Entgeltbemessung beim Verantwortungsgrad weit über den Kriterien von Pflegehilfskräften. Dennoch gibt es für sie keinen höheren Mindestlohn. Vielmehr gaben in der aktuellen Onlineumfrage rund zehn Prozent an, dass sie einen Bruttostundenlohn unter 12 Euro erhalten.“
Zudem stellte in der Umfrage jede*r vierte MFA fest, ein Entgelt zu erhalten, das geringer ist als im Tarifvertrag laut Berufsjahr und Tätigkeitsgruppe verankert ist. „Das heißt auch, dass wir neben der zeitnahen Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen unbedingt eine höhere Tarifverbindlichkeit im ambulanten Bereich benötigen“, fordert Hannelore König. Mit Blick auf Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil überlegt sie: „Wenn der Bund dafür sorgen will, dass zukünftig öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen, dann sollte das auch für gesetzliche Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten und dies bei Honorarverhandlungen entsprechend berücksichtigt werden.“
Ambulante medizinische Versorgung durch zunehmenden MFA-Mangel in Gefahr
Umfrageergebnisse zeigen, dass fast jede zweite Medizinische Fachangestellte daran denkt, aus dem Beruf auszusteigenIm Januar 2022 kamen bundesweit umgerechnet auf 75 arbeitslose Medizinische Fachangestellte (MFA) 100 offene Stellenangebote. Was aus Sicht des Arbeitsmarktes für diese Berufsangehörigen eine günstige Situation ist, bringt die ambulante medizinische Versorgung in Gefahr. Auf diese dramatische Situation verweist Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V.
Der Blick auf die Auswertung der aktuellen Online-Umfrage zur Gehalts- und Arbeitssituation von Medizinischen Fachangestellten bestätigt sie in dieser Bewertung. Denn von den mehr als 3.900 MFA, die sich an dieser Umfrage beteiligten, erklärten 46 Prozent, dass sie in den vergangen zwölf Monaten mindestens mehrere Male im Monat daran gedacht haben, aus dem Beruf MFA auszusteigen. „Das ist eine sehr beängstigende Entwicklung“, mahnt Hannelore König. „Bei einer Umfrage 2017 waren es noch 22 Prozent. Wenn wir auch nur einen Teil dieser Kolleginnen und Kollegen verlieren, ist die Betreuung der Patientinnen und Patienten in den Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren ernsthaft bedroht. Das zeigen bereits jetzt Untersuchungen des Zentralinstituts der kassenärztlichen Vereinigung.“
Ursachen für zunehmende Abwanderung von MFA aus dem Beruf sieht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. vor allem in der fehlenden finanziellen und öffentlichen Wertschätzung der Leistungen der Berufsangehörigen. Hannelore König verdeutlicht: „Die Politik konzentriert sich seit geraumer Zeit nur auf die Pflege. Das hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach erst heute wieder im Zusammenhang mit der Absage beim Coronabonus für MFA bestätigt. Dazu gehört auch, dass ab September 2022 der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 13,70 Euro und für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,60 Euro steigt. Pflegehilfskräfte brauchen ein maximal dreimonatiges Training, qualifizierte Pflegehilfskräfte eine einjährige Ausbildung. Medizinische Fachangestellte absolvieren eine dreijährige Ausbildung mit staatlichem Abschluss vor einer Ärztekammer. Sie liegen damit in der Entgeltbemessung beim Verantwortungsgrad weit über den Kriterien von Pflegehilfskräften. Dennoch gibt es für sie keinen höheren Mindestlohn. Vielmehr gaben in der aktuellen Onlineumfrage rund zehn Prozent an, dass sie einen Bruttostundenlohn unter 12 Euro erhalten.“
Zudem stellte in der Umfrage jede*r vierte MFA fest, ein Entgelt zu erhalten, das geringer ist als im Tarifvertrag laut Berufsjahr und Tätigkeitsgruppe verankert ist. „Das heißt auch, dass wir neben der zeitnahen Gegenfinanzierung der Tarifsteigerungen unbedingt eine höhere Tarifverbindlichkeit im ambulanten Bereich benötigen“, fordert Hannelore König. Mit Blick auf Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil überlegt sie: „Wenn der Bund dafür sorgen will, dass zukünftig öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen, dann sollte das auch für gesetzliche Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten und dies bei Honorarverhandlungen entsprechend berücksichtigt werden.“