7.4.2022 | aktuelle Meldung
Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. erklärt dazu:
Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Leistungen von Medizinischen Fachangestellten erneut nicht. Auch weitere Gesundheitsberufe, die in der Pandemie besonders belastet waren, wie Beschäftigte im Rettungsdienst und Zahnmedizinische Fachangestellte schauen in die Röhre.
Selbst die Steuerfreiheit für einen arbeitgeberfinanzierten Sonderbonus für weitere Gesundheitsberufe, die in den Eckwerten aus dem Bundesministerium für Gesundheit in Höhe bis zu 3.000 Euro in diesem Jahr noch veröffentlicht wurde, ist aus dem Gesetzesentwurf verschwunden.
Warum? In den zwei Jahren der Pandemie haben nicht nur Pflegekräfte Großartiges geleistet und waren besonderen Risiken ausgesetzt, sondern auch weitere Gesundheitsberufe, wie Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte. Deren Arbeitgeber*innen konnten für diese besonderen Leistungen bis zum 31. März 2022 einen steuerfreien Corona-Sonderbonus bis zu 1.500 Euro zahlen. Das ist ein Witz!
Viele Medizinische Fachangestellte haben in den zurückliegenden zwei Jahren so viel Mehrarbeit geleistet, dass nicht die Zeit war, sie in Freizeit abzugelten. Urlaubsplanungen wurden aufgrund von hoher Arbeitsbelastung und Personalengpässen wegen krankheits- und quarantänebedingten Ausfällen und einer hohen Abwanderung immer wieder verschoben.
Der Staat hat von den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Auszahlungen dieser Mehrarbeitsstunden in beiden Pandemiejahren profitiert und ist jetzt nicht bereit, diesen Berufen weitere Steuererleichterungen zu gewähren? Diese Doppelmoral macht wütend. Es kann nicht sein, dass Gesundheitsberufe, wie die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten mit einem mittleren Bruttoentgelt von weniger als 2.500 Euro in Vollzeitbeschäftigung, Ausgaben des Staates finanzieren!
Heute um 20.20 Uhr soll der Gesetzesentwurf beraten und im Anschluss zur weiteren Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Es bleibt zu hoffen, dass sich im parlamentarischen Verfahren und bei den Beratungen im Gesundheitsausschuss noch etwas bewegt. Diese Hoffnung bezieht sich auf den Antrag der CDU/CSU-Fraktion vom 15. März 2022 „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen“ (Drucksache 20/1014), der im Zusammenhang mit dem Infektionsgesetz am 18. März 2022 vorgelegt und ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.
Warum ist dieses Signal der Wertschätzung für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte so wichtig?
Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten seit Beginn der Pandemie im Aerosolnebel unter hohen Infektionsrisiken mit geringem Abstand direkt am Patienten. Es gab im zahnärztlichen Bereich weder einen Schutzschirm noch irgendein Signal der Wertschätzung. Selbst Angestellte im öffentlichen Dienst und Beschäftigte im Bundestag haben einen Coronabonus vom Staat erhalten.
Die Stressbelastung der Medizinischen Fachangestellten in den Arztpraxen war bereits vor der Pandemie vergleichbar mit der Belastung von Pflegekräften. Seit Beginn der Pandemie ist sie um ein Vielfaches gestiegen, um nur einige Fakten zu nennen:
Das alles haben Medizinische Fachangestellten neben dem normalen Praxisalltag unter erhöhten Infektionsgefahren und einer hohen Stressbelastung geleistet. Sie haben im Team der Praxen die vielen chronisch kranken Menschen, alle anderen Patientinnen und Patienten sowohl präventiv als auch kurativ versorgt.
Jetzt wird gefordert, diese Leistungen über das Honorar für die Corona-Impfungen, das seit Mitte November von 20 auf 28 Euro gestiegen ist, zu bezahlen.
Mal abgesehen davon, dass es generell eine große Diskrepanz zwischen den Honoraren in Impfzentren und Arztpraxen gab, stellt sich die Frage: Warum werden Arztpraxen als Arbeitgeber*innen anders bewertet als Kliniken und Pflegeeinrichtungen?
Auch viele Einrichtungen in der stationären Pflege werden privatwirtschaftlich und häufig sogar renditeorientiert geführt. Auch dort wäre die Geschäftsführung in der Lage, ihren Beschäftigten einen arbeitgeberfinanzierten Coronabonus zu zahlen.
Aber die Regierungskoalition ist offenbar taub und blind, wenn es um die Probleme und die Beschäftigten im ambulanten Gesundheitswesen geht. Im Koalitionsvertrag wird noch ein „Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik“ heraufbeschworen und die „Ambulantisierung“ verkündet. Bleibt die Frage, wer ist dafür dann noch vorhanden? Von den MFA und ZFA sicher nicht mehr genug!
Pflegebonus und Ambulantisierung
Heute, am 7. April 2022, wird der Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in der 1. Lesung im Bundestag besprochen.Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. erklärt dazu:
Der Gesetzentwurf berücksichtigt die Leistungen von Medizinischen Fachangestellten erneut nicht. Auch weitere Gesundheitsberufe, die in der Pandemie besonders belastet waren, wie Beschäftigte im Rettungsdienst und Zahnmedizinische Fachangestellte schauen in die Röhre.
Selbst die Steuerfreiheit für einen arbeitgeberfinanzierten Sonderbonus für weitere Gesundheitsberufe, die in den Eckwerten aus dem Bundesministerium für Gesundheit in Höhe bis zu 3.000 Euro in diesem Jahr noch veröffentlicht wurde, ist aus dem Gesetzesentwurf verschwunden.
Warum? In den zwei Jahren der Pandemie haben nicht nur Pflegekräfte Großartiges geleistet und waren besonderen Risiken ausgesetzt, sondern auch weitere Gesundheitsberufe, wie Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte. Deren Arbeitgeber*innen konnten für diese besonderen Leistungen bis zum 31. März 2022 einen steuerfreien Corona-Sonderbonus bis zu 1.500 Euro zahlen. Das ist ein Witz!
Viele Medizinische Fachangestellte haben in den zurückliegenden zwei Jahren so viel Mehrarbeit geleistet, dass nicht die Zeit war, sie in Freizeit abzugelten. Urlaubsplanungen wurden aufgrund von hoher Arbeitsbelastung und Personalengpässen wegen krankheits- und quarantänebedingten Ausfällen und einer hohen Abwanderung immer wieder verschoben.
Der Staat hat von den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Auszahlungen dieser Mehrarbeitsstunden in beiden Pandemiejahren profitiert und ist jetzt nicht bereit, diesen Berufen weitere Steuererleichterungen zu gewähren? Diese Doppelmoral macht wütend. Es kann nicht sein, dass Gesundheitsberufe, wie die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten mit einem mittleren Bruttoentgelt von weniger als 2.500 Euro in Vollzeitbeschäftigung, Ausgaben des Staates finanzieren!
Heute um 20.20 Uhr soll der Gesetzesentwurf beraten und im Anschluss zur weiteren Federführung an den Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Es bleibt zu hoffen, dass sich im parlamentarischen Verfahren und bei den Beratungen im Gesundheitsausschuss noch etwas bewegt. Diese Hoffnung bezieht sich auf den Antrag der CDU/CSU-Fraktion vom 15. März 2022 „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen“ (Drucksache 20/1014), der im Zusammenhang mit dem Infektionsgesetz am 18. März 2022 vorgelegt und ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.
Warum ist dieses Signal der Wertschätzung für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte so wichtig?
Zahnmedizinische Fachangestellte arbeiten seit Beginn der Pandemie im Aerosolnebel unter hohen Infektionsrisiken mit geringem Abstand direkt am Patienten. Es gab im zahnärztlichen Bereich weder einen Schutzschirm noch irgendein Signal der Wertschätzung. Selbst Angestellte im öffentlichen Dienst und Beschäftigte im Bundestag haben einen Coronabonus vom Staat erhalten.
Die Stressbelastung der Medizinischen Fachangestellten in den Arztpraxen war bereits vor der Pandemie vergleichbar mit der Belastung von Pflegekräften. Seit Beginn der Pandemie ist sie um ein Vielfaches gestiegen, um nur einige Fakten zu nennen:
- 90 Prozent der COVID-19-Patientinnen und Patienten wurden in den Arztpraxen betreut, der Schutzwall vor den Kliniken hat wegen dieser großartigen Leistungen funktioniert.
- Umsetzung der wechselnden Test- und Impfstrategie der Bundesregierung und deren Institutionen, deren Zick-Zack-Kurs immer wieder von den MFA ausgebadet werden musste. Der Beratungsbedarf war sehr hoch und zwar nicht nur zu den Impfstoffen, sondern zu vielem mehr.
- Dokumentations-, Abrechnungs- und organisatorische Aufwand bei der Umsetzung der wechselnden Test- und Impfstrategie war enorm und musste permanent angepasst werden.
- Mehr als 87 Mio. Impfungen wurden in den Arztpraxen von MFA organisiert und zum großen Teil nach der Aufklärung durch den Arzt, bzw. die Ärztin durchgeführt.
- Verändertes Verhalten der Patientinnen und Patienten (immer fordernder bis zu gewalttägigen Übergriffen)
- Überlastungen der Gesundheitsämter wurden durch die MFA in den Arztpraxen aufgefangen. Der größte Teil der telefonischen Fragen zu COVID-19, inkl. Isolation und Quarantäneregeln sowie Genesenen-Nachweise werden von MFA beantwortet.
Das alles haben Medizinische Fachangestellten neben dem normalen Praxisalltag unter erhöhten Infektionsgefahren und einer hohen Stressbelastung geleistet. Sie haben im Team der Praxen die vielen chronisch kranken Menschen, alle anderen Patientinnen und Patienten sowohl präventiv als auch kurativ versorgt.
Jetzt wird gefordert, diese Leistungen über das Honorar für die Corona-Impfungen, das seit Mitte November von 20 auf 28 Euro gestiegen ist, zu bezahlen.
Mal abgesehen davon, dass es generell eine große Diskrepanz zwischen den Honoraren in Impfzentren und Arztpraxen gab, stellt sich die Frage: Warum werden Arztpraxen als Arbeitgeber*innen anders bewertet als Kliniken und Pflegeeinrichtungen?
Auch viele Einrichtungen in der stationären Pflege werden privatwirtschaftlich und häufig sogar renditeorientiert geführt. Auch dort wäre die Geschäftsführung in der Lage, ihren Beschäftigten einen arbeitgeberfinanzierten Coronabonus zu zahlen.
Aber die Regierungskoalition ist offenbar taub und blind, wenn es um die Probleme und die Beschäftigten im ambulanten Gesundheitswesen geht. Im Koalitionsvertrag wird noch ein „Aufbruch in eine moderne sektorenübergreifende Gesundheits- und Pflegepolitik“ heraufbeschworen und die „Ambulantisierung“ verkündet. Bleibt die Frage, wer ist dafür dann noch vorhanden? Von den MFA und ZFA sicher nicht mehr genug!