24.6.2022 | aktuelle Meldung
Laut TI-Atlas 2021 wissen nur 14 Prozent der gesetzlich Versicherten, dass die Möglichkeit überhaupt besteht. Insgesamt wurden laut den der gematik vorliegenden Informationen bis Ende September 2021 knapp 500.000 Notfalldatensätze von niedergelassenen Vertragsärzten angelegt.
"Wer seine Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen möchte, kann sich an seine Ärztin oder seinen Arzt wenden. Die Ärztin oder der Arzt speichern nach einem Aufklärungsgespräch die notwendigen medizinischen Informationen – und auf Wunsch auch Kontaktpersonen, die im Ernstfall benachrichtigt werden sollen, zum Beispiel Angehörige oder den behandelnden Arzt", heißt es in der Meldung dazu.
Barbara Kronfeldner, Referatsleiterin Medizinische Fachangestellte im Verband, begrüßt die Aktion, gibt aber zu bedenken: "Das Thema sollte vorab in den Teams der niedergelassenen ärztlichen Praxen besprochen werden. Denn das Anlegen eines Notfalldatensatzes geht eben mal nicht nebenbei. Je nach Praxissoftware kann die MFA dazu bereits einiges vorbereiten oder auch nicht. Wichtig ist, dass die Vorgehensweise in der Praxis abgestimmt ist und alle darüber Bescheid wissen. Denn bekanntermaßen werden zuerst die MFA mit den Fragen und Forderungen der Patientinnen und Patienten konfrontiert."
Tipp: Weitere Informationen für Fachpersonal hat die gematik hier zusammengestellt: fachportal.gematik.de
Informationsoffensive zum Notfalldatensatz gestartet
Die gematik hat gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und weiteren Partnern eine Informationsoffensive gestartet, um die Speicherung von Informationen für den Notfall auf der elektronischen Gesundheitskarte bekannter zu machen.Laut TI-Atlas 2021 wissen nur 14 Prozent der gesetzlich Versicherten, dass die Möglichkeit überhaupt besteht. Insgesamt wurden laut den der gematik vorliegenden Informationen bis Ende September 2021 knapp 500.000 Notfalldatensätze von niedergelassenen Vertragsärzten angelegt.
"Wer seine Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen möchte, kann sich an seine Ärztin oder seinen Arzt wenden. Die Ärztin oder der Arzt speichern nach einem Aufklärungsgespräch die notwendigen medizinischen Informationen – und auf Wunsch auch Kontaktpersonen, die im Ernstfall benachrichtigt werden sollen, zum Beispiel Angehörige oder den behandelnden Arzt", heißt es in der Meldung dazu.
Barbara Kronfeldner, Referatsleiterin Medizinische Fachangestellte im Verband, begrüßt die Aktion, gibt aber zu bedenken: "Das Thema sollte vorab in den Teams der niedergelassenen ärztlichen Praxen besprochen werden. Denn das Anlegen eines Notfalldatensatzes geht eben mal nicht nebenbei. Je nach Praxissoftware kann die MFA dazu bereits einiges vorbereiten oder auch nicht. Wichtig ist, dass die Vorgehensweise in der Praxis abgestimmt ist und alle darüber Bescheid wissen. Denn bekanntermaßen werden zuerst die MFA mit den Fragen und Forderungen der Patientinnen und Patienten konfrontiert."
Tipp: Weitere Informationen für Fachpersonal hat die gematik hier zusammengestellt: fachportal.gematik.de