15.9.2022 | aktuelle Meldung

BAG entscheidet zur verpflichtenden Zeiterfassung

Die Rechtsabteilung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. informiert:

Mit Beschluss vom 13.09.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) setzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) endlich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 14.05.2019, Az.: C-55/18) um und entscheidet, dass die Arbeitszeit künftig arbeitgeberseitig elektronisch zu erfassen ist. Dies ergibt sich laut Bundesgericht aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach ist die Arbeitgeberseite verpflichtet, zur Sicherung des Gesundheitsschutzes „für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen“. Dies umfasse auch die Erfassung der Arbeitszeit.

Es bleibt abzuwarten, inwiefern den Arbeitgeber*innen hier in der Umsetzung Freiheiten zugebilligt werden. Erst einmal ist die Entscheidung zu begrüßen und wird den zahlreichen unbezahlten Überstunden, die unsere Mitglieder regelmäßig leisten, hoffentlich ein baldiges Ende setzen.

Zur Pressemitteilung "Einführung elektronischer Zeiterfassung"

Zur Klärung, ob Umkleidezeit zur Arbeitszeit gehört, verweist die Rechtsabteilung auf ein Infoblatt, das im internen Mitgliederbereich abgerufen werden kann: Ist Umkleidezeit vergütungsrelevante Arbeitszeit?

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