30.9.2022 | Pressemeldung
Link zur Gehaltstabelle
Um den Lohnabstand zum Mindestlohn zu wahren, den Fachkräfteengpass abzumildern und mit Blick auf die steigende Inflation hatten sich die Tarifpartner - der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe - bei vorgezogenen Tarifverhandlungen bereits im August auf diesen Abschluss geinigt.
Der Bruttostundenlohn liegt beim Einstiegsgehalt dann bei 14,01 Euro und damit deutlich über den ebenfalls ab 1. Oktober geltenden neuen Mindestlohn von 12 Euro. Bei einer Umfrage im Frühjahr 2022 hatten rund 77 Prozent der teilnehmenden TFA angegeben, einen Bruttostundenlohn unter 14 Euro zu erhalten.
Der Tarifvertrag gilt automatisch für TFA, die vmf-Mitglied sind und deren Arbeitgeber*in im bpt organisiert ist. Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf erinnert ihre Kolleginnen und Kollegen daran, die Tarifbindung auch im Arbeitsvertrag festzuhalten. Hier könne das neue Nachweisgesetz zum Anlass genommen werden. Außerdem verweist sie auf die Tätigkeitsgruppen: "Es lohnt sich auch weiterhin, in Abstimmung mit dem Chef oder der Chefin anerkannte praxisrelevante und arbeitsplatzbezogene Fortbildungen zu besuchen. Die Tätigkeitsgruppen II und III bringen nicht nur Aufschläge von 12 bzw. 22 Prozent, sie sind auch die Grundlage für mehr Kompetenzen, mehr Verantwortung und damit mehr Spaß am Beruf und im Praxisalltag.“
Der aktuellen Tarifverträge und die Gehaltstabelle können auf www.vmf-online.de/tfa-tarife abgerufen werden.
19 Prozent mehr Gehalt für TFA
Ab morgen gilt der neue Tarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte. Damit steigen die Gehälter über alle Berufsjahre hinweg um durchschnittlich 19 Prozent. Gleichzeitig erhöhen sich die tariflich vereinbarten Ausbildungsvergütungen auf 790 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 870 Euro in zweiten und 950 Euro im dritten Ausbildungsjahr.Link zur Gehaltstabelle
Um den Lohnabstand zum Mindestlohn zu wahren, den Fachkräfteengpass abzumildern und mit Blick auf die steigende Inflation hatten sich die Tarifpartner - der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe - bei vorgezogenen Tarifverhandlungen bereits im August auf diesen Abschluss geinigt.
Der Bruttostundenlohn liegt beim Einstiegsgehalt dann bei 14,01 Euro und damit deutlich über den ebenfalls ab 1. Oktober geltenden neuen Mindestlohn von 12 Euro. Bei einer Umfrage im Frühjahr 2022 hatten rund 77 Prozent der teilnehmenden TFA angegeben, einen Bruttostundenlohn unter 14 Euro zu erhalten.
Der Tarifvertrag gilt automatisch für TFA, die vmf-Mitglied sind und deren Arbeitgeber*in im bpt organisiert ist. Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im vmf erinnert ihre Kolleginnen und Kollegen daran, die Tarifbindung auch im Arbeitsvertrag festzuhalten. Hier könne das neue Nachweisgesetz zum Anlass genommen werden. Außerdem verweist sie auf die Tätigkeitsgruppen: "Es lohnt sich auch weiterhin, in Abstimmung mit dem Chef oder der Chefin anerkannte praxisrelevante und arbeitsplatzbezogene Fortbildungen zu besuchen. Die Tätigkeitsgruppen II und III bringen nicht nur Aufschläge von 12 bzw. 22 Prozent, sie sind auch die Grundlage für mehr Kompetenzen, mehr Verantwortung und damit mehr Spaß am Beruf und im Praxisalltag.“
Der aktuellen Tarifverträge und die Gehaltstabelle können auf www.vmf-online.de/tfa-tarife abgerufen werden.