2.1.2023 | aktuelle Meldung
Zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses Ende 2020 wurde insbesondere mit der 1. Erhöhung von 6 bis 11,8% ein wichtiger Schritt getan, um den Abstand der MFA-Gehälter zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern zu verringern. Gemessen an ihrer Verantwortung für die Gesundheit von Menschen und ihrer Leistungen jeden Tag im Praxisalltag und in der Pandemiebekämpfung sind die Löhne für Medizinische Fachangestellte jedoch nach wie vor zu niedrig.
Bedingt durch die aktuelle Inflationsrate sinkt der Reallohn der Medizinischen Fachangestellten. Wir sind daher bereits seit dem Sommer letzten Jahres wegen Nachverhandlungen für 2023 mit unserem Tarifpartner im Gespräch. Es wird nicht leicht, denn der finanzielle Spielraum für Gehaltssteigerungen und die Bereitschaft zu Nachverhandlungen bei unserem Tarifpartner sind gering. Wir brauchen gemeinsame Initiativen und weitere Protestaktionen, um die Honorarsituation für die niedergelassenen Arztpraxen zu verbessern.
Die erste Erhöhung zum 1. Januar 2021 wurde in den Honorarverhandlungen der ärztlichen Leistungen im GKV-Bereich bis heute nur bedingt gegenfinanziert. Die Steigerung von 3% zum 1. Januar 2022 und die aktuelle Erhöhung von 2,6% zum 1. Januar 2023 werden erst bei der Verhandlungsrunde für 2024, bzw. 2025 berücksichtigt. Hier droht der GKV-Spitzenverband der Ärzteschaft allerdings bereits mit einer Nullrunde. Die finanziellen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sind noch nicht absehbar, so wie auch ein Zuschlag für die hohen Inflationskosten und eine Gegenfinanzierung der besonders hohen Energiekosten nicht in Sicht sind. Auch bei der Novellierung der privaten Gebührenordnung der ärztlichen Leistungen (GOÄ) und den Themen Entbudgetierung in der Regelversorgung gibt es aktuell nur bedingt positive Signale.
Tarifsteigerung um 2,6 Prozent für MFA
Bereits Ende 2020 hatten sich die Tarifparteien für MFA – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) - auf einen Tarifvertrag geeinigt, der eine Steigerung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen in drei Stufen vorsieht. Die erste Stufe zum 01.01.2021 beinhaltete eine Steigerung von 6 bis 11,8 Prozent und in der zweiten Stufe zum 01.01.2022 um 3 Prozent. Nun geht es weiter:- Zum 1. Januar 2023 folgen weitere 2,6 Prozent. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
- Die ab 01.01.2023 gültige Gehaltstabelle haben wir auf unserer Homepage veröffentlicht: www.vmf-online.de/mfa-tarife
- Darüber hinaus kann mit dem Gehaltsrechner ganz einfach ermittelt werden, wie hoch das Tarifgehalt einer Medizinischen Fachangestellten in Voll- oder Teilzeit ist.
- Auch die Ausbildungsvergütungen steigen und betragen seit dem 1. Januar 2023
im ersten Ausbildungsjahr 920 Euro,
im zweiten Ausbildungsjahr 995 Euro und
im dritten Ausbildungsjahr 1.075 Euro monatlich. - Die Links zu den Tarifverträgen finden Sie ebenfalls hier: www.vmf-online.de/mfa-tarife
Zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses Ende 2020 wurde insbesondere mit der 1. Erhöhung von 6 bis 11,8% ein wichtiger Schritt getan, um den Abstand der MFA-Gehälter zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Krankenhäusern zu verringern. Gemessen an ihrer Verantwortung für die Gesundheit von Menschen und ihrer Leistungen jeden Tag im Praxisalltag und in der Pandemiebekämpfung sind die Löhne für Medizinische Fachangestellte jedoch nach wie vor zu niedrig.
Bedingt durch die aktuelle Inflationsrate sinkt der Reallohn der Medizinischen Fachangestellten. Wir sind daher bereits seit dem Sommer letzten Jahres wegen Nachverhandlungen für 2023 mit unserem Tarifpartner im Gespräch. Es wird nicht leicht, denn der finanzielle Spielraum für Gehaltssteigerungen und die Bereitschaft zu Nachverhandlungen bei unserem Tarifpartner sind gering. Wir brauchen gemeinsame Initiativen und weitere Protestaktionen, um die Honorarsituation für die niedergelassenen Arztpraxen zu verbessern.
Die erste Erhöhung zum 1. Januar 2021 wurde in den Honorarverhandlungen der ärztlichen Leistungen im GKV-Bereich bis heute nur bedingt gegenfinanziert. Die Steigerung von 3% zum 1. Januar 2022 und die aktuelle Erhöhung von 2,6% zum 1. Januar 2023 werden erst bei der Verhandlungsrunde für 2024, bzw. 2025 berücksichtigt. Hier droht der GKV-Spitzenverband der Ärzteschaft allerdings bereits mit einer Nullrunde. Die finanziellen Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sind noch nicht absehbar, so wie auch ein Zuschlag für die hohen Inflationskosten und eine Gegenfinanzierung der besonders hohen Energiekosten nicht in Sicht sind. Auch bei der Novellierung der privaten Gebührenordnung der ärztlichen Leistungen (GOÄ) und den Themen Entbudgetierung in der Regelversorgung gibt es aktuell nur bedingt positive Signale.