3.1.2023 | aktuelle Meldung

Grenze für Midijobs auf 2.000 Euro erhöht

ab 01.01.23 bleibt Geringverdienern mehr Brutto vom Netto


Das neue Jahr startet mit einer Entlastung für Geringverdiener: Die Bundesregierung hat die Midijob-Grenze zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro erhöht. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen, so dass sozialversicherungspflichtigen Geringverdienern mehr Netto vom Brutto bleibt.

Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro bewegen. Zum 1. Oktober 2022 hatte die Bundesregierung die Midijob-Grenze bereits auf 1.600 Euro angehoben. Zum 01.01.23 wurde diese Grenze im Rahmen der Entlastungspakete nun noch einmal angehoben.

Midijobs sind sozialversicherungspflichtig, Beschäftigte und Arbeitgeber zahlen also Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Für Midijobberinnen und Midijobber sind die Beiträge im Vergleich zu regulär Beschäftigten jedoch stark reduziert: Sie müssen nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, so dass vom Bruttoentgelt mehr Netto bleibt. Der Arbeitnehmerbeitrag liegt am Beginn des Übergangsbereiches künftig bei null – bisher lag er bei circa zehn Prozent – und steigt dann gleitend zur Midijob-Obergrenze auf den regulären Arbeitnehmeranteil. Der volle Arbeitnehmerbeitrag wird erst ab einem Einkommen von 2.000 Euro fällig.

Trotz der geringeren Sozialversicherungsbeiträge können Midijobber die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen und auch Rentenansprüche werden nicht nachteilig beeinflusst. Hier gilt wie sonst auch: Der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob. bundesregierung.de

Einen übersichtlichen und leicht verständlichen Midi-Jobrechner bietet Ihre Vorsorge.

Bei Fragen zur Midijob-Grenze steht Mitgliedern des Verbandes medizinischer Fachberufe die verbandseigene Rechtsabteilung gerne zur Verfügung.

Hier kommen Sie direkt zu Ihrem Landesverband

Bundesweite Terminübersicht

26.02.2025 16:00 - 17:30 Uhr
49635 Badbergen
Gewalt in Arztpraxen - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Diepholz-Verden
Termin anzeigen
26.02.2025 16:00 - 17:30 Uhr
49635 Badbergen
Gewalt in Arztpraxen - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Osnabrück
Termin anzeigen
26.02.2025 16:00 - 17:30 Uhr
49635 Badbergen
Gewalt in Arztpraxen - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Nordhorn-Lingen-Meppen
Termin anzeigen
26.02.2025 17:30 - 18:30 Uhr
49635 Badbergen
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Diepholz-Verden
Termin anzeigen
26.02.2025 17:30 - 18:30 Uhr
49635 Badbergen
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Nordhorn-Lingen-Meppen
Termin anzeigen
26.02.2025 17:30 - 18:30 Uhr
49635 Badbergen
Mitgliederversammlung der Bezirksstelle Osnabrück
Termin anzeigen
06.03.2025 16:00 - 19:30 Uhr
10829 Berlin
Hygiene-Update 2025 – Tipps und Tricks zur Aufbereitung von Medizinprodukten
Termin anzeigen
08.03.2025 11:00 - 12:30 Uhr
25336 Elmshorn
Gewalt in Arztpraxen - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Hamburg
Termin anzeigen