4.5.2023 | aktuelle Meldung
Zwingende Tarifbindung liegt - wie auch in den Ländern Hamburg, Hessen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe - dann vor, wenn der bzw. die Arbeitgeber*in Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelfer*innen ist und der bzw. die Arbeitnehmer*in Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Hinweis: Liegen die Voraussetzungen für eine zwingende Tarifbindung nicht vor, kann eine Tarifbindung auch über den individuellen Arbeitsvertrag hergestellt werden. Wir empfehlen insbesondere unseren Mitgliedern aus Niedersachsen, ihren Arbeitsvertrag von unserer Rechtsabteilung prüfen zu lassen.
Die nächsten Tarifverhandlungen für ZFA finden am 30. Juni 2023 in Hannover statt.
Weitere Informationen, wie Gehaltstabellen und Gehaltsrechner finden Sie hier:
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Infos zu ZFA-Tarifverträgen in Niedersachsen
Rückwirkend zum 20. Januar 2023 gelten der Manteltarifvertrag, die Vergütungstarifverträge sowie der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung im Fall zwingender Tarifbindung nun auch für die Zahnarztpraxen in Niedersachsen.Zwingende Tarifbindung liegt - wie auch in den Ländern Hamburg, Hessen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe - dann vor, wenn der bzw. die Arbeitgeber*in Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelfer*innen ist und der bzw. die Arbeitnehmer*in Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Hinweis: Liegen die Voraussetzungen für eine zwingende Tarifbindung nicht vor, kann eine Tarifbindung auch über den individuellen Arbeitsvertrag hergestellt werden. Wir empfehlen insbesondere unseren Mitgliedern aus Niedersachsen, ihren Arbeitsvertrag von unserer Rechtsabteilung prüfen zu lassen.
Die nächsten Tarifverhandlungen für ZFA finden am 30. Juni 2023 in Hannover statt.
Weitere Informationen, wie Gehaltstabellen und Gehaltsrechner finden Sie hier:
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