3.7.2023 | Pressemeldung
„Wir haben das Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für ZFA in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe (AAZ) als völlig unzureichend abgelehnt. Der vmf hatte eine Erhöhung des Stundenlohns in der Tätigkeitsgruppe 1 über alle Berufsjahre von 2,50 Euro gefordert, angeboten wurden 50 bis 90 Cent. Damit können die gestiegenen Lebenshaltungskosten definitiv nicht kompensiert werden. Dies trifft insbesondere die jungen Berufsangehörigen, die damit im Niedriglohnbereich hängen bleiben. ZFA gehören seit 2019 zu den Engpassberufen und liegen in der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit auf Platz 1 zusammen mit den Pflegefachkräften.
Das Angebot der Arbeitgeberseite ist ein Schlag ins Gesicht aller ZFA. Ständig hören wir, dass sie im Praxisalltag und für die zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, sowie die Mundgesundheit in Deutschland unverzichtbar sind. Nun wird uns ein maximales Einstiegsgehalt von 2.310 Euro brutto und somit ein Stundenlohn von 13,67 € vorgeschlagen. Wer entscheidet sich bei der gegenwärtigen Fachkräftesituation dann noch für diesen Beruf?
Wir fordern die Arbeitgeberseite auf, ihr Angebot zu überdenken. Der aktuelle Vergütungstarifvertrag befindet sich in der Nachwirkung und behält seine Gültigkeit. Ein neuer Verhandlungstermin wurde für den 5. Oktober 2023 vereinbart, sofern bis dahin ein verbessertes Angebot vorgelegt wird."
Tarifverhandlungen für ZFA: Klares Nein zum AAZ-Angebot
Nach der ersten Verhandlungsrunde der Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) am 30. Juni in Hannover erklärt die Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und Verhandlungsführerin auf Arbeitnehmerseite:„Wir haben das Angebot der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für ZFA in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und dem Landesteil Westfalen-Lippe (AAZ) als völlig unzureichend abgelehnt. Der vmf hatte eine Erhöhung des Stundenlohns in der Tätigkeitsgruppe 1 über alle Berufsjahre von 2,50 Euro gefordert, angeboten wurden 50 bis 90 Cent. Damit können die gestiegenen Lebenshaltungskosten definitiv nicht kompensiert werden. Dies trifft insbesondere die jungen Berufsangehörigen, die damit im Niedriglohnbereich hängen bleiben. ZFA gehören seit 2019 zu den Engpassberufen und liegen in der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit auf Platz 1 zusammen mit den Pflegefachkräften.
Das Angebot der Arbeitgeberseite ist ein Schlag ins Gesicht aller ZFA. Ständig hören wir, dass sie im Praxisalltag und für die zahnmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten, sowie die Mundgesundheit in Deutschland unverzichtbar sind. Nun wird uns ein maximales Einstiegsgehalt von 2.310 Euro brutto und somit ein Stundenlohn von 13,67 € vorgeschlagen. Wer entscheidet sich bei der gegenwärtigen Fachkräftesituation dann noch für diesen Beruf?
Wir fordern die Arbeitgeberseite auf, ihr Angebot zu überdenken. Der aktuelle Vergütungstarifvertrag befindet sich in der Nachwirkung und behält seine Gültigkeit. Ein neuer Verhandlungstermin wurde für den 5. Oktober 2023 vereinbart, sofern bis dahin ein verbessertes Angebot vorgelegt wird."