17.7.2023 | aktuelle Meldung

Petition für adäquate Finanzierung der Haus-/Facharztpraxen zur Sicherung und Aufrechterhaltung ambulanter Versorgung

Eine "adäquate Finanzierung der Haus-/Facharztpraxen zur Sicherung und Aufrechterhaltung ambulanter Versorgung" verlangt eine aktuelle Petition an den Deutschen Bundestag. Die Petition kann noch 15 Tage mitgezeichnet werden.

Schwerpunkte der Forderungen sind:
  • Budgetierung und unrealistische Pauschalen gehören abgeschafft
  • Das Honorar muss die Praxisausgaben, die Arbeit der Ärzt*innen und der Angestellten decken, die erbrachten Leistungen dürfen nicht nach einer Pauschale vergütet werden
  • Bürokratie muss abgebaut werden
  • Eine sinnvolle kostenneutrale Digitalisierung gehört eingeführt.
"Ein Großteil der Praxen wird schon bald nicht mehr besetzt sein. Wir brauchen Haus- und Fachärztinnen und -ärzte. Junge Ärztinnen und Ärzte meiden die Niederlassung, weil sie das finanzielle Risiko scheuen. Ohne unsere Medizinischen Fachangestellten und Medizinisch Technischen Assistentinnen und Assistenten können wir unsere Praxen nicht betreiben und die Patientenversorgung nicht gewährleisten, wir wollen sie anständig bezahlen können! Nur durch eine den Tätigkeiten und der Verantwortung angepasste Bezahlung kann der schon jetzt bestehende ärztliche und nichtärztliche Nachwuchsmangel gebremst werden", erklären die Petentinnen und stellen fest: "Sollte der ambulante Sektor weiter von der Politik vernachlässigt werden, wird die ambulante Versorgung der Bevölkerung in kurzer Zeit einbrechen. Schlecht versorgte Patienten werden vermehrt die Notaufnahmen beanspruchen und es kommt zu vermehrten Klinikeinweisungen. Neben der mangelhaften Versorgung der zunehmend älter werdenden Bevölkerung hat das auch wirtschaftliche Folgen. Arztpraxen sind nicht nur Arbeitgeber, sondern auch viele Dienstleister, wie Sanitätshäuser, Physiotherapeuten etc., aber auch Apotheken hängen an deren Existenz! Die ambulante wohnortnahe Versorgung ist gefährdet. Wir fordern eine Politik, die die ambulante Versorgung erhält und unterstützt – zum Wohle aller!!!"

Info zum Ablauf: Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin bzw. der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört (vgl. 8.4.4 der Verfahrensgrundsätze). (Quelle: bundestag.de)

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