15.9.2023 | Pressemeldung
15.09.2023. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) sieht das Ergebnis der Honorarverhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband äußerst kritisch.
Hannelore König, vmf-Präsidentin, erklärte dazu: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss endlich die Notwendigkeit eingesehen hat, die (Zitat:) ‚für die Arztpraxen unerlässliche Unterstützung und Mitarbeit von Medizinischen Fachangestellten (MFA) auf Dauer zu sichern‘.
Allerdings wirkt das erst ab 2025. Damit werden die Personalkosten im Orientierungswert zwar ein Jahr früher als bisher berücksichtigt, aber es fehlt dennoch ein ganzes Jahr, das die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber zwischenfinanzieren müssen. Und das bei einem Honorarzuwachs von nur 3,85 Prozent. In der Zwischenzeit steigen im öffentlichen Dienst ab dem 1. März die Einstiegsgehälter von MFA auf 17,34 Euro/Stunde. Selbst der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung erhöht sich ab dem 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro/Stunde.
Wir müssten, um den Abstand zu den MFA im TVÖD aufzuholen, bei den anstehenden Tarifverhandlungen eine Erhöhung von 31,2 Prozent erzielen. Auch der Abstand bei den Einstiegsgehältern zwischen MFA und den in den Krankenkassen angestellten Sozialversicherungsfachangestellten beträgt mehr als 30 Prozent. Um die MFA in den Praxen und die ambulante Versorgung aufrechtzuhalten, ist es deshalb dringend notwendig, jetzt direkt zu handeln. Die von der KBV geforderten 300 Euro/Monat Plus für die MFA-Gehälter müssen über einen staatlichen Sonderzuschlag finanziert werden. Denn bei Medizinischen Fachangestellten gilt wie in der Pflege: Gegen den Fachkräftemangel helfen faire und höhere Gehälter.“
Berücksichtigung der Tarifsteigerungen erfolgt zu spät
vmf zum Ergebnis der Honorarverhandlungen15.09.2023. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) sieht das Ergebnis der Honorarverhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband äußerst kritisch.
Hannelore König, vmf-Präsidentin, erklärte dazu: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss endlich die Notwendigkeit eingesehen hat, die (Zitat:) ‚für die Arztpraxen unerlässliche Unterstützung und Mitarbeit von Medizinischen Fachangestellten (MFA) auf Dauer zu sichern‘.
Allerdings wirkt das erst ab 2025. Damit werden die Personalkosten im Orientierungswert zwar ein Jahr früher als bisher berücksichtigt, aber es fehlt dennoch ein ganzes Jahr, das die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber zwischenfinanzieren müssen. Und das bei einem Honorarzuwachs von nur 3,85 Prozent. In der Zwischenzeit steigen im öffentlichen Dienst ab dem 1. März die Einstiegsgehälter von MFA auf 17,34 Euro/Stunde. Selbst der Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung erhöht sich ab dem 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro/Stunde.
Wir müssten, um den Abstand zu den MFA im TVÖD aufzuholen, bei den anstehenden Tarifverhandlungen eine Erhöhung von 31,2 Prozent erzielen. Auch der Abstand bei den Einstiegsgehältern zwischen MFA und den in den Krankenkassen angestellten Sozialversicherungsfachangestellten beträgt mehr als 30 Prozent. Um die MFA in den Praxen und die ambulante Versorgung aufrechtzuhalten, ist es deshalb dringend notwendig, jetzt direkt zu handeln. Die von der KBV geforderten 300 Euro/Monat Plus für die MFA-Gehälter müssen über einen staatlichen Sonderzuschlag finanziert werden. Denn bei Medizinischen Fachangestellten gilt wie in der Pflege: Gegen den Fachkräftemangel helfen faire und höhere Gehälter.“