13.10.2023 | Pressemeldung
Hannelore König, vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin bei den Tarifverhandlungen, erklärt dazu: „Vor der zweiten Verhandlungsrunde hat uns die Arbeitgeberseite AAZ ein leicht verbessertes Angebot vorgelegt, das wir in den Gesprächen am 5. Oktober in Hannover nochmals anpassen konnten. Auf dem Tisch liegt jetzt eine Steigerung des Bruttostundenlohns in der ersten Tätigkeitsgruppe im 1. bis 3. Berufsjahr um 0,87 Euro auf 14,01 Euro. Für Vollzeitbeschäftigte in der ersten Tätigkeitsgruppe wäre damit eine Erhöhung der monatlichen tariflichen Vergütung um brutto 147 Euro verbunden. Zudem wurde bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen eine durchschnittliche Erhöhung um rund fünf Prozent vereinbart. Die AAZ hat dieses Ergebnis als oberste Schmerzgrenze bezeichnet. Wir nutzen die Form des Mitgliedervotums, weil die Tarifkommission mit diesem Ergebnis nicht zufrieden ist“.
Sylvia Gabel betont als vmf-Referatsleitung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten: „Uns ist bewusst, dass es aufgrund der wieder eingeführten Budgetierung zu erheblichen Rückforderungen bei den zahnärztlichen Honoraren kommen kann.
Wir hatten eine Erhöhung des Stundenlohns in der ersten Tätigkeitsgruppe von 2,50 Euro gefordert, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kompensieren und im Fachkräftemangel ein deutliches Zeichen zu setzen. Die ZFA liegen in der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit zusammen mit den Pflegefachkräften auf dem ersten Platz. Wir hätten uns daher ein besseres Ergebnis für unsere Kolleginnen und Kollegen in den zahnärztlichen Praxen gewünscht, deren qualifizierte Arbeit im Praxisalltag jedem Arbeitgeber mehr wert sein sollte. Die Entscheidung unserer Mitglieder werden wir als Tarifkommission selbstverständlich mittragen.“
Die Erklärungsfrist endet am 14. November um 12.00 Uhr. Wenn keine der beiden Seiten dem Ergebnis bis dahin widersprochen hat, tritt der neue Gehaltstarifvertrag rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft. Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen würde ab Januar gelten. Für beide Tarifverträge wurde die Laufzeit bis Ende 2024 geplant.
ZFA-Mitglieder werden zum Tarifergebnis befragt
Bis Anfang November werden die ZFA-Mitglieder des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) befragt, ob sie das erzielte Tarifergebnis annehmen oder ablehnen. Damit geht die Gewerkschaft erstmals in ihrer jüngeren Geschichte den Weg des Mitgliederentscheids.Hannelore König, vmf-Präsidentin und Verhandlungsführerin bei den Tarifverhandlungen, erklärt dazu: „Vor der zweiten Verhandlungsrunde hat uns die Arbeitgeberseite AAZ ein leicht verbessertes Angebot vorgelegt, das wir in den Gesprächen am 5. Oktober in Hannover nochmals anpassen konnten. Auf dem Tisch liegt jetzt eine Steigerung des Bruttostundenlohns in der ersten Tätigkeitsgruppe im 1. bis 3. Berufsjahr um 0,87 Euro auf 14,01 Euro. Für Vollzeitbeschäftigte in der ersten Tätigkeitsgruppe wäre damit eine Erhöhung der monatlichen tariflichen Vergütung um brutto 147 Euro verbunden. Zudem wurde bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen eine durchschnittliche Erhöhung um rund fünf Prozent vereinbart. Die AAZ hat dieses Ergebnis als oberste Schmerzgrenze bezeichnet. Wir nutzen die Form des Mitgliedervotums, weil die Tarifkommission mit diesem Ergebnis nicht zufrieden ist“.
Sylvia Gabel betont als vmf-Referatsleitung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten: „Uns ist bewusst, dass es aufgrund der wieder eingeführten Budgetierung zu erheblichen Rückforderungen bei den zahnärztlichen Honoraren kommen kann.
Wir hatten eine Erhöhung des Stundenlohns in der ersten Tätigkeitsgruppe von 2,50 Euro gefordert, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu kompensieren und im Fachkräftemangel ein deutliches Zeichen zu setzen. Die ZFA liegen in der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit zusammen mit den Pflegefachkräften auf dem ersten Platz. Wir hätten uns daher ein besseres Ergebnis für unsere Kolleginnen und Kollegen in den zahnärztlichen Praxen gewünscht, deren qualifizierte Arbeit im Praxisalltag jedem Arbeitgeber mehr wert sein sollte. Die Entscheidung unserer Mitglieder werden wir als Tarifkommission selbstverständlich mittragen.“
Die Erklärungsfrist endet am 14. November um 12.00 Uhr. Wenn keine der beiden Seiten dem Ergebnis bis dahin widersprochen hat, tritt der neue Gehaltstarifvertrag rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft. Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen würde ab Januar gelten. Für beide Tarifverträge wurde die Laufzeit bis Ende 2024 geplant.