15.11.2023 | aktuelle Meldung
Zur Erinnerung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte im August im Vorfeld der Honorarverhandlungen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen erklärt, in der geforderten Orientierungswert-Anhebung von 10 Prozent sei eine Gehaltserhöhung der nichtärztlichen Praxismitarbeiter*innen in Höhe von 300 Euro brutto einkalkuliert.
Schließlich einigten sich die KBV und GKV zwar nur auf ein Plus von knapp 4 Prozent, aber vereinbart wurde auch, dass die Tarifänderungen bei den MFA künftig (ab 2025) direkt in den Verhandlungen berücksichtigt werden.
Der vmf fordert mit Blick auf den Reallohnverlust außerdem eine Inflationsausgleichsprämie und im Manteltarifvertrag eine Erhöhung der Sonderzahlungen.
Hannelore König erklärt dazu: "Bei der Engpassbewertung der Agentur für Arbeit stehen die Zeichen bei den Medizinischen Fachangestellten in vier von sechs Kriterien auf Tiefrot: In der Arbeitsuchenden-Stellen-Relation, der berufsspezifischen Arbeitslosenquote, der Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit und der Entwicklung der mittleren Entgelte. Zumindest bei dem letztgenannten Punkt muss jetzt ein deutliches Zeichen gesetzt werden, sonst droht die ambulante medizinische Versorgung zu kollabieren, weil immer mehr MFA den Beruf verlassen. Der Mindestlohn gilt für ungelernte Tätigkeiten. Er soll 2024 auf 12,41 steigen. Im Sinne des Lohnabstandsgebots und mit Blick auf den gesetzlichen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung, der ab 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro pro Stunde steigt, erwarten wir von der Arbeitgeberseite nicht mehr als ein faires Angebot."
Zweite Runde der Tarifverhandlungen für MFA
Bei den Tarifverhandlungen für MFA geht es heute in die zweite Runde. Jetzt werden die Forderungen auf den Tisch gelegt: Ziel der Tarifkommission des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. ist es, dass die Einstiegsgehälter deutlich über 14 Euro steigen und möglichst 17 Euro erreichen.Zur Erinnerung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte im August im Vorfeld der Honorarverhandlungen mit dem Spitzenverband der Krankenkassen erklärt, in der geforderten Orientierungswert-Anhebung von 10 Prozent sei eine Gehaltserhöhung der nichtärztlichen Praxismitarbeiter*innen in Höhe von 300 Euro brutto einkalkuliert.
Schließlich einigten sich die KBV und GKV zwar nur auf ein Plus von knapp 4 Prozent, aber vereinbart wurde auch, dass die Tarifänderungen bei den MFA künftig (ab 2025) direkt in den Verhandlungen berücksichtigt werden.
Der vmf fordert mit Blick auf den Reallohnverlust außerdem eine Inflationsausgleichsprämie und im Manteltarifvertrag eine Erhöhung der Sonderzahlungen.
Hannelore König erklärt dazu: "Bei der Engpassbewertung der Agentur für Arbeit stehen die Zeichen bei den Medizinischen Fachangestellten in vier von sechs Kriterien auf Tiefrot: In der Arbeitsuchenden-Stellen-Relation, der berufsspezifischen Arbeitslosenquote, der Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit und der Entwicklung der mittleren Entgelte. Zumindest bei dem letztgenannten Punkt muss jetzt ein deutliches Zeichen gesetzt werden, sonst droht die ambulante medizinische Versorgung zu kollabieren, weil immer mehr MFA den Beruf verlassen. Der Mindestlohn gilt für ungelernte Tätigkeiten. Er soll 2024 auf 12,41 steigen. Im Sinne des Lohnabstandsgebots und mit Blick auf den gesetzlichen Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung, der ab 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro pro Stunde steigt, erwarten wir von der Arbeitgeberseite nicht mehr als ein faires Angebot."