19.12.2023 | aktuelle Meldung
Der vmf hat seine Mitgliederumfrage daher bis zum 19. Januar verlängert und bittet alle MFA-Mitglieder, die sich noch nicht daran beteiligt haben, mitzumachen.
Link zur Umfrage
Mit der Arbeitgeberseite kann dennoch zum 01.01.2024 eine Erhöhung des Gehaltes vereinbart werden, welche mit dem Ergebnis des Tarifabschlusses verrechnet werden könnte.
Für Rückfragen steht Ihnen die Rechtsabteilung des Verbandes ab dem 02.01.2024 wieder zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Verlauf der bisherigen Tarifverhandlungen für MFA
Pressemitteilung vom 8. Dezember
Pressemitteilung vom 30. November
Tarifverhandlungen MFA verzögern sich weiter
Die Tarifverhandlungen zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und der AAA verzögern sich weiter und werden voraussichtlich erst im Februar fortgesetzt. Beide Seiten befinden sich derzeit noch in der Terminabstimmung.Der vmf hat seine Mitgliederumfrage daher bis zum 19. Januar verlängert und bittet alle MFA-Mitglieder, die sich noch nicht daran beteiligt haben, mitzumachen.
Link zur Umfrage
Die Rechtsabteilung informiert:
Der Gehaltstarifvertrag in der Fassung vom 01.01.2021 tritt mit Ablauf des 31.12.2023 in die Nachwirkung. Ist ein Tarifvertrag gekündigt oder abgelaufen, so gelten seine Regelungen so lange weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs 5 TVG). Dabei tritt die Nachwirkung sowohl bei zwingender Tarifbindung (Mitgliedschaft) als auch bei einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ein.Mit der Arbeitgeberseite kann dennoch zum 01.01.2024 eine Erhöhung des Gehaltes vereinbart werden, welche mit dem Ergebnis des Tarifabschlusses verrechnet werden könnte.
Für Rückfragen steht Ihnen die Rechtsabteilung des Verbandes ab dem 02.01.2024 wieder zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Verlauf der bisherigen Tarifverhandlungen für MFA
Pressemitteilung vom 8. Dezember
Pressemitteilung vom 30. November