12.1.2024 | Pressemeldung

Neuer Termin für MFA-Tarifverhandlungen: 8. Februar

Die Tarifpartner für Medizinische Fachangestellte (MFA) – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) – haben sich auf einen neuen Termin für die vierte Runde verständigt. Die Verhandlungen werden am 8. Februar in Berlin fortgesetzt.
Hannelore König, vmf-Präsidentin, erklärt dazu: „Die Terminfindung gestaltet sich schwierig. Die AAA konnte keinen der von uns vorgeschlagenen fünf Termine im Januar realisieren. Auch im Februar war aus neun Terminen nur einer umsetzbar. Sollte es am 8. Februar also keine Einigung geben, geht es erst am 7. März weiter.“

Einig sind sich die Tarifpartner darin, dass insbesondere die MFA nach dem Abschluss der Ausbildung und in den ersten Berufsjahrgruppen eine höhere prozentuale Steigerung erhalten. Zu dieser Thematik haben sich der vmf und die AAA zwar aufeinander zubewegt, allerdings liegen Forderung und Angebot noch weit auseinander. „Hier müsste eigentlich klar sein, dass MFA nach abgeschlossener dreijähriger Ausbildung und Prüfung vor der Ärztekammer mehr Geld verdienen als den gesetzlichen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung. Dieser beträgt aktuell 15,50 Euro und steigt ab 1. Mai 2024 auf 16,50 Euro brutto pro Stunde. Wir fordern 17 Euro“, stellt die vmf-Verhandlungsführerin fest.

„Das Angebot der Arbeitgeberseite ist um einiges niedriger und soll zudem finanziert werden durch geringere Zuschläge für die höheren Tätigkeitsgruppen“, gibt Hannelore König einen Einblick in die aktuellen Differenzen. „Wenn der AAA-Vorsitzende Eric Bodendieck gegenüber dem Ärztlichen Nachrichtendienst von einem Angebot von 5,5 Prozent spricht, dann ist das nur ein Durchschnittswert. Für die Kolleginnen und Kollegen in den höheren Tätigkeitgruppen liegt derzeit zum Teil nur eine Steigerung von wenigen Euro pro Monat auf dem Tisch. Das ist auch für die Arztpraxen gefährlich, wenn ausgerechnet die Leistungsträger*innen keine Wertschätzung erfahren.“

Es sei klar, dass beide Seiten aufeinander zugehen müssen. „Wir haben auch bereits Zugeständnisse bei den Tätigkeitsgruppen gemacht. Aber angesichts der Reallohnverluste in den vergangenen beiden Jahren fordern wir auch für die MFA mit mehr Berufserfahrung und Qualifikation eine Mindesterhöhung von vier Prozent. Dies ist mehr als gerechtfertigt, denn im Gegensatz zu unseren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sind die MFA aufgrund ihrer niedrigen Gehälter durch die höheren Verbraucherpreise bei Nahrungsmitteln besonders belastet.“

Genügend Spielraum für diese Erhöhung sieht Hannelore König aus mehreren Gründen: So seien die ärztlichen Leistungen der Praxisteams in den Kinder- und Jugendarztpraxen bereits entbudgetiert worden und für die hausärztliche Versorgung sei dies angekündigt. Ebenso dürfe der Finanzierungsbeitrag der privaten Krankenversicherungen nicht außer Acht gelassen werden. So stellte der Die PKV-Verband unlängst fest, dass die Einnahmen aus der Behandlung von Privatversicherten im Durchschnitt die Gehälter von mehr als einer MFA pro Praxis finanzieren.

„Das Gehalt ist noch immer die wichtigste Stellschraube, um die Abwanderung zu stoppen und junge Menschen für den Beruf der MFA zu begeistern“, fast Hannelore König zusammen. Auch mit Blick auf die angekündigte Berücksichtigung der Tarifsteigerungen bei den Finanzierungsverhandlungen mit der GKV für 2025 fordert sie die AAA dazu auf, jetzt Verantwortung zu zeigen.

Der vmf war am 16. November 2023 mit folgendem Forderungspaket für eine Laufzeit von einem Jahr in die Tarifverhandlungen gestartet:
  • Ab 1. Januar 2024 ein Einstiegsgehalt von 17,00 Euro pro Stunde bei unveränderter Struktur der Zuschläge in den Tätigkeitsgruppen II bis VI, in denen Fortbildung und die Übernahme von mehr Verantwortung mit Zuschlägen von 7,5 bis 45 Prozent honoriert wird. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 14,6 Prozent über alle Berufsjahr- und Tätigkeitsgruppen.
  • Tarifliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.000 Euro für alle und 1.000 Euro für Auszubildende
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 4,9 bis 5,1 Prozent ab 1. Januar 2024
  • Erhöhung der Sonderzahlung von 70 auf 75 Prozent ab dem 2. Jahr der Betriebszugehörigkeit im Jahr 2024.
Hinweis:
Unsere Mitgliederumfrage zu den Tarifverhandlungen läuft noch bis zum 19.01.2024

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