8.3.2024 | Pressemeldung

Ausbildung und qualifizierte Berufstätigkeit müssen vor Altersarmut schützen

„Augen auf bei der Berufswahl“ – diese schnoddrige Bemerkung war im Zusammenhang mit dem Equal Pay Day am 6. März zu hören. Denn ein Grund für die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen in Deutschland sei die Tatsache, dass Frauen häufig Berufe wählten, in denen sie weniger verdienen.

Zum heutigen Internationalen Frauentag macht der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) am Beispiel der von ihm vertretenen Berufsangehörigen auf die fatalen Folgen dieser Denkweise aufmerksam.

„Es gibt kaum Berufe, in denen der Frauenanteil so hoch ist wie bei den Medizinischen, Tiermedizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten. Allein zwischen 2021 und 2023 haben durchschnittlich jedes Jahr mehr als 34.000 junge Menschen eine Ausbildung in einem dieser drei Berufe begonnen – davon mehr als 95 Prozent Frauen“, beschreibt vmf-Präsidentin Hannelore König die Größenordnung. Sie erinnert daran, dass ohne diese Berufsangehörigen die Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen nicht funktionieren würde.

Dennoch müssen MFA, TFA, ZFA - und zudem auch der Großteil der Zahntechnikerinnen - mit Altersarmut rechnen, weil ihre Gehälter regelmäßig weit unter dem Entgelt liegen, das die Basis für einen Rentenpunkt bildet.

Eine Auswertung der Bundesregierung zu den Bruttoentgelten im Wirtschaftszweig Gesundheits- und Sozialwesen im Mai 2023 hat gezeigt, dass 38,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten in Arzt- und Zahnarztpraxen mit ihrem Bruttomonatsverdienst im Jahr 2021 im unteren Entgeltbereich bis 2.344 Euro liegen. Zum Vergleich: Im gesamten Gesundheits- und Sozialwesen sind 17 Prozent der Vollzeitbeschäftigten betroffen, in Krankenhäusern 4,9 und in der öffentlichen Verwaltung 2,3 Prozent.

„Es kann nicht sein, dass ich als MFA, TFA, ZFA oder Zahntechnikerin nach einem langjährigen Berufsleben einen Antrag auf Grundsicherung und Grundrentenzuschlag stellen muss. Vielmehr sollte das Rentensystem so organisiert sein, dass Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Ausbildung und langer Berufstätigkeit ausreichend Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erhalten. Wenn das häufig für soziale und Gesundheitsberufe nicht zutrifft, dann muss daran etwas geändert und nicht die Berufswahl kritisiert werden. Wir als Gewerkschaft der MFA, TFA, ZFA und angestellten Zahntechniker*innen werden unseren Teil dazu beitragen, indem wir weiter für faire und höhere Gehälter für unsere Berufsangehörigen kämpfen. Von den Politiker*innen erwarten wir das gleiche Engagement, zum Beispiel in Fragen der Tarifverbindlichkeit und indem für unsere verantwortungsvollen, qualifizierten Berufe ein gegenfinanzierter Branchenmindestlohn von 17 Euro brutto pro Stunde eingeführt wird.“ Ebenso sei die Arbeitgeberseite aufgefordert, die Arbeitsbedingungen attraktiv zu gestalten. Sie erinnert daran, dass beide Tarifparteien den neuen Tarifabschluss, der am 1. März in Kraft getreten ist, als Mindeststandard ansehen.

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