25.3.2024 | aktuelle Meldung
Ausbildungsvergütung für MFA: Ansprüche ab März
Der Abschluss des Gehaltstarifvertrages für Medizinische Fachangestellte enthält für Auszubildende in diesem Beruf zwei wichtige Ergebnisse:- Die Ausbildungsvergütungen steigen. Sie betragen seit dem 01.03.2024
im 1. Jahr monatlich 965 Euro
im 2. Jahr monatlich 1045 Euro
im 3. Jahr monatlich 1.130 Euro - Inflationsausgleichsprämie
Auszubildende zur bzw. zum MFA, deren Ausbildung vor dem 29.02.2024 begonnen hat, haben zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise Anspruch auf die einmalige Zahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 500 Euro (§ 9). Der Anspruch besteht auch für solche Auszubildenden, die wegen des Bezugs von Krankengeld im März und April 2024 keine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Anspruch ist fällig mit Inkrafttreten dieses Tarifvertrages und zahlbar spätestens zum 30.04.2024.
Dynamische Bezugnahmeklausel
MFA in der Ausbildung sollten daher den Eingang auf ihrem Gehaltskonto prüfen. Die Rechtsabteilung verweist darauf, dass die meisten Ausbildungsverträge unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen" eine sogenannte dynamische Bezugnahmeklausel enthalten. Diese kann die Grundlage für die höheren Ausbildungsvergütungen ab 01. März 2024 und den Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie sein.- vmf-Mitglieder sollten daher die Tarifbindung überprüfen und sich durch die Rechtsabteilung beraten lassen.