10.4.2024 | Pressemeldung
Weniger Anlass zur Freude geben einige Ergebnisse: So erklärten zwar 54 Prozent, dass ihr Arbeitsvertrag an den Tarifvertrag gebunden ist, aber mehr als 61 Prozent gaben an, eher unzufrieden bzw. sehr unzufrieden mit ihrem Gehalt zu sein. „Unser Tarifvertrag bietet die Möglichkeit, je nach Aufgabenbereich und absolvierten praxisbezogenen Fortbildungen in die Tätigkeitsgruppe (TG) II oder III aufzusteigen“, erklärt Katrin Hammermann und fährt fort: „Aber obwohl fast drei Viertel der Umfrageteilnehmenden eine oder mehrere berufsspezifische Fortbildungen besucht bzw. sogar Zusatzqualifikationen z.B. im Bereich Praxismanagement, Anästhesie oder Tierphysiotherapie erworben haben, werden 41 Prozent nur maximal nach TG I bezahlt. Darunter 18 Prozent, die keine Tarifbindung haben und weniger als das Grundgehalt der Tätigkeitsgruppe I erhalten. Diese Entlohnung ist nicht akzeptabel, zumal rund 55 Prozent der unter TG I bezahlten TFA über drei und mehr Jahre Berufserfahrung verfügen.“
Deutlich wurde in der Umfrage, dass Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf für TFA generell wichtig bzw. sehr wichtig sind: Mehr als 89 Prozent der Teilnehmenden bestätigten diese Aussage. „Dabei scheint die Förderung durch die Arbeitgeberseite ein zentraler Punkt zu sein“, bemerkt Katrin Hammermann. „Für knapp 93 Prozent ist das Interesse der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers und die Förderung einer Fort- oder Weiterbildung wichtig bzw. sehr wichtig.“
Als Hauptmotivation bei der Auswahl einer Fortbildung erklärten mehr als 55 Prozent, dass es ihnen vor allem um das Erweitern des bestehenden Fachwissens und das Erlernen neuer Fertigkeiten geht. Die Referatsleiterin zieht darauf zwei Schlüsse: „Erstens: TFA möchten fachlich kompetent arbeiten. Um im Beruf allen Anforderungen gerecht zu werden, reicht für die meisten die dreijährige Grundausbildung allein nicht aus. Zweitens: Wünschenswert sind neben den anerkannten Fortbildungen der AG TFA echte Aufstiegsfortbildungen nach § 53 bzw. 54 Berufsbildungsgesetz. Dieses berufliche Engagement sollte von der Tierärzteschaft entsprechend gewürdigt werden!“
Katrin Hammermann sieht vor allem darin noch großes Potenzial, dem Fachkräftemangel wirksam und effektiv entgegenzuwirken. „TFA wollen im Beruf bleiben, die Rahmenbedingungen dafür müssen aber stimmen. Das Gehalt, Fort- und Weiterbildung sowie Anerkennung sind wichtige Stellschrauben, die nachjustiert werden müssen.“
Die Zeit dafür sieht der vmf bei den kommenden Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt). Der Tarifvertrag für TFA läuft Ende September 2024 aus. Die Tarifverhandlungen finden voraussichtlich im Juli/August statt.
Umfrage unter TFA zeigt: Viel Motivation, aber wenig Gehalt
„Die Tiermedizinischen Fachangestellten in den Tierarztpraxen und -kliniken Deutschlands sind hochmotiviert, sich für die Anforderungen in ihrem Berufsalltag fort- und weiterzubilden. Aber diese Motivation wird von der Arbeitgeberseite zu wenig gefördert und wertgeschätzt.“ Mit dieser Aussage fasst Katrin Hammermann, Referatsleiterin TFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf), die Ergebnisse einer aktuellen Onlineumfrage zusammen. Zwischen Anfang des Jahres und Ende Februar hatte der vmf die Berufsangehörigen zu den Arbeitsbedingungen und Fortbildungswünschen befragt. Mehr als 1.000 Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) haben sich die Zeit genommen, die 21 Fragen zu beantworten. „Das entspricht ca. zehn Prozent der Berufsangehörigen. Wir danken allen herzlich für die hervorragende Teilnahme. So haben wir einen guten Überblick darüber, wie zufrieden sie mit ihrem Arbeitsplatz sind und welche Rolle gute Entwicklungsperspektiven für den Verbleib im Beruf spielen“, freut sich Katrin Hammermann.Weniger Anlass zur Freude geben einige Ergebnisse: So erklärten zwar 54 Prozent, dass ihr Arbeitsvertrag an den Tarifvertrag gebunden ist, aber mehr als 61 Prozent gaben an, eher unzufrieden bzw. sehr unzufrieden mit ihrem Gehalt zu sein. „Unser Tarifvertrag bietet die Möglichkeit, je nach Aufgabenbereich und absolvierten praxisbezogenen Fortbildungen in die Tätigkeitsgruppe (TG) II oder III aufzusteigen“, erklärt Katrin Hammermann und fährt fort: „Aber obwohl fast drei Viertel der Umfrageteilnehmenden eine oder mehrere berufsspezifische Fortbildungen besucht bzw. sogar Zusatzqualifikationen z.B. im Bereich Praxismanagement, Anästhesie oder Tierphysiotherapie erworben haben, werden 41 Prozent nur maximal nach TG I bezahlt. Darunter 18 Prozent, die keine Tarifbindung haben und weniger als das Grundgehalt der Tätigkeitsgruppe I erhalten. Diese Entlohnung ist nicht akzeptabel, zumal rund 55 Prozent der unter TG I bezahlten TFA über drei und mehr Jahre Berufserfahrung verfügen.“
Deutlich wurde in der Umfrage, dass Entwicklungsmöglichkeiten im Beruf für TFA generell wichtig bzw. sehr wichtig sind: Mehr als 89 Prozent der Teilnehmenden bestätigten diese Aussage. „Dabei scheint die Förderung durch die Arbeitgeberseite ein zentraler Punkt zu sein“, bemerkt Katrin Hammermann. „Für knapp 93 Prozent ist das Interesse der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers und die Förderung einer Fort- oder Weiterbildung wichtig bzw. sehr wichtig.“
Als Hauptmotivation bei der Auswahl einer Fortbildung erklärten mehr als 55 Prozent, dass es ihnen vor allem um das Erweitern des bestehenden Fachwissens und das Erlernen neuer Fertigkeiten geht. Die Referatsleiterin zieht darauf zwei Schlüsse: „Erstens: TFA möchten fachlich kompetent arbeiten. Um im Beruf allen Anforderungen gerecht zu werden, reicht für die meisten die dreijährige Grundausbildung allein nicht aus. Zweitens: Wünschenswert sind neben den anerkannten Fortbildungen der AG TFA echte Aufstiegsfortbildungen nach § 53 bzw. 54 Berufsbildungsgesetz. Dieses berufliche Engagement sollte von der Tierärzteschaft entsprechend gewürdigt werden!“
Katrin Hammermann sieht vor allem darin noch großes Potenzial, dem Fachkräftemangel wirksam und effektiv entgegenzuwirken. „TFA wollen im Beruf bleiben, die Rahmenbedingungen dafür müssen aber stimmen. Das Gehalt, Fort- und Weiterbildung sowie Anerkennung sind wichtige Stellschrauben, die nachjustiert werden müssen.“
Die Zeit dafür sieht der vmf bei den kommenden Tarifverhandlungen mit dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt). Der Tarifvertrag für TFA läuft Ende September 2024 aus. Die Tarifverhandlungen finden voraussichtlich im Juli/August statt.