17.5.2024 | aktuelle Meldung
Sie gaben einen Einblick in die Komplexität der Abrechnung und verwiesen vor allem auf deren fehlende Transparenz und Rechtssicherheit. Kritisiert wurde, dass GOÄ und GOZ nicht das moderne Leistungssystem abbildeten, die Gewichtung zwischen technischer und sprechender Medizin verzerrten und in keiner Weise die Preisentwicklung berücksichtigten. Nach Ansicht der Bundeszahnärztekammer ist die GOZ fachlich wie betriebswirtschaftlich veraltet und als Abrechnungsgrundlage nicht mehr geeignet. Inflationsbedingt sei das Honorar der Zahnärzte seit 1988 um knapp 109 Prozent entwertet worden. Zudem seien viele der 1988 beschriebenen Leistungen heute fachlich überholt. Es gebe inzwischen mehr als 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben seien. Die Sprecherin der BZÄK bestätigte, dass junge Zahnärzte angesichts der steigenden Kosten, die in der GOZ nicht abgebildet seien, davon abgeschreckt würden, sich niederzulassen. In dieser Richtung argumentierte auch die Bundesärztekammer. Die aktuell gültige GOÄ stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 nur teilnovelliert worden. Sie bilde weder den medizinischen Fortschritt ab noch die Kosten- und Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte. Ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten seien, müssten über oft komplizierte Analogbewertungen abgerechnet werden.
Der unabhängige Sachverständige Prof. Dr. Jürgen Wasem bezeichnete die Nichtreform der GOÄ sogar als Staatsversagen und plädierte dafür, die Gebührenverzeichnisse in Zukunft in kurzen Zeitabständen anzupassen.
Das ehemalige Mitglied des Sachverständigenrats Gesundheit Prof. Ferdinand Gerlach nahm Bezug auf die 2020 vorgelegten Ergebnisse der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) und betonte, dass eine partielle Harmonisierung von EBM und GOÄ möglich sei. Wichtig sei, dass in beiden Systemen Teamleistungen finanziert werden könnten.
Dazu erklärte vmf-Präsidentin Hannelore König: "Die Forderungen der Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer können wir vollumfänglich unterstützen und hoffen, dass die Regierungsparteien zustimmen und die Novellierungen der Gebührenordnungen zeitnah auf den Weg bringen. Dabei sehen wir insbesondere die Idee der Finanzierung von Teamleistungen als einen Aspekt, der umgesetzt werden sollte. Denn ärztliche und zahnärztliche Leistungen werden vom ganzen Team erbracht und sollten so auch honoriert werden."
Zum Mitschnitt der Anhörung
Anhörung im Gesundheitsausschuss zu Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte
In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Antrag der Unionsfraktion (20/7586) informierten am 24. April Vertreterinnen und Vertreter der Ärzte- und Zahnärzteschaft, der Privaten Krankenversicherung sowie unabhängige Sachverständige über die Notwendigkeit neuer Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).Sie gaben einen Einblick in die Komplexität der Abrechnung und verwiesen vor allem auf deren fehlende Transparenz und Rechtssicherheit. Kritisiert wurde, dass GOÄ und GOZ nicht das moderne Leistungssystem abbildeten, die Gewichtung zwischen technischer und sprechender Medizin verzerrten und in keiner Weise die Preisentwicklung berücksichtigten. Nach Ansicht der Bundeszahnärztekammer ist die GOZ fachlich wie betriebswirtschaftlich veraltet und als Abrechnungsgrundlage nicht mehr geeignet. Inflationsbedingt sei das Honorar der Zahnärzte seit 1988 um knapp 109 Prozent entwertet worden. Zudem seien viele der 1988 beschriebenen Leistungen heute fachlich überholt. Es gebe inzwischen mehr als 160 zahnärztliche Leistungen, die in der GOZ nicht beschrieben seien. Die Sprecherin der BZÄK bestätigte, dass junge Zahnärzte angesichts der steigenden Kosten, die in der GOZ nicht abgebildet seien, davon abgeschreckt würden, sich niederzulassen. In dieser Richtung argumentierte auch die Bundesärztekammer. Die aktuell gültige GOÄ stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und sei 1996 nur teilnovelliert worden. Sie bilde weder den medizinischen Fortschritt ab noch die Kosten- und Preisentwicklung der letzten Jahrzehnte. Ärztliche Leistungen, die in der GOÄ nicht enthalten seien, müssten über oft komplizierte Analogbewertungen abgerechnet werden.
Der unabhängige Sachverständige Prof. Dr. Jürgen Wasem bezeichnete die Nichtreform der GOÄ sogar als Staatsversagen und plädierte dafür, die Gebührenverzeichnisse in Zukunft in kurzen Zeitabständen anzupassen.
Das ehemalige Mitglied des Sachverständigenrats Gesundheit Prof. Ferdinand Gerlach nahm Bezug auf die 2020 vorgelegten Ergebnisse der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) und betonte, dass eine partielle Harmonisierung von EBM und GOÄ möglich sei. Wichtig sei, dass in beiden Systemen Teamleistungen finanziert werden könnten.
Dazu erklärte vmf-Präsidentin Hannelore König: "Die Forderungen der Bundesärzte- und Bundeszahnärztekammer können wir vollumfänglich unterstützen und hoffen, dass die Regierungsparteien zustimmen und die Novellierungen der Gebührenordnungen zeitnah auf den Weg bringen. Dabei sehen wir insbesondere die Idee der Finanzierung von Teamleistungen als einen Aspekt, der umgesetzt werden sollte. Denn ärztliche und zahnärztliche Leistungen werden vom ganzen Team erbracht und sollten so auch honoriert werden."
Zum Mitschnitt der Anhörung