23.8.2024 | Pressemeldung
Patricia Ley, vmf-Vizepräsidentin und Hauptautorin der Stellungnahme erklärt: „Grundsätzlich begrüßen wir jeden Fortschritt, der die Versorgung der Patientinnen und Patienten aufrechterhält und verbessert. Deshalb wird derzeit gemeinsam mit Sozialpartnern und verantwortlichen Institutionen die Novellierung der Ausbildungsordnung für MFA vorbereitet. Ziel ist es, MFA so auszubilden, dass sie qualitativ gute Fach-, Methoden-, Sozial- und Humankompetenzen mitbringen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Delegation von ärztlichen Leistungen und die Weiterentwicklung der Fortbildungen.
Die Fachpraktiker-Ausbildung, die auch im Beruf MFA stattfinden soll, sehen wir sehr kritisch. Ein Ausbildungsberuf, der inhaltlich dem der MFA sehr gleicht, jedoch reduzierte theoretische Inhalte vermittelt, wird den Fachkräftemangel nicht lösen und nicht zur Sicherstellung der Patientenversorgung beitragen.“
Ebenso schätzt der vmf die Praxisassistenz mit Schwerpunkt auf Ausbildung bzw. die kaufmännische Praxisassistenz ein. Bei ersterer besteht die Gefahr, dass künftig Personen MFA ausbilden, die selbst keine fachlichen Kompetenzen in den entsprechenden Handlungsfeldern durch eine Berufsausbildung als MFA aufweisen. Für letztere gebe es bereits den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen. Außerdem können in einer Ausbildungsdauer von neun Monaten keine grundlegenden Kenntnisse der Patientenversorgung vermittelt werden. Für eine Integration von Quereinsteigern sollte vielmehr das gut etablierte System der Umschulung oder die externe Zulassung zur Abschlussprüfung als MFA genutzt werden.
Um Fachpersonal zu gewinnen, müssten vielmehr die bestehenden Berufe gestärkt werden, ebenso wie die Ausbildungspraxen und die Karrieremöglichkeiten. „Wir sind offen für Weiterentwicklungen bereits bestehender Berufe und die Etablierung von neuen Berufszweigen, wie dem Physician Assistant, die einen Mehrwert für die ambulante Versorgung der Patienten bringen und eine akademische Perspektive für MFA bieten“, nennt Patricia Ley als Beispiel.
„Fort- und Weiterbildung muss sich darüber hinaus durch eine entsprechende Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen des Gehaltstarifvertrags für MFA lohnen“, ergänzt Hannelore König, vmf-Präsidentin und Tarifexpertin. „Voraussetzung für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppe I und für diverse Fortbildungscurricula und Aufstiegsfortbildungen ist eine Berufsausbildung als MFA mit bestandener Prüfung vor der Ärztekammer. Die Struktur der Tätigkeitsgruppen hat sich bewährt und findet eine breite Akzeptanz, denn die Übernahme von mehr Verantwortung und arbeitsplatzbezogene Fortbildungen werden auf diese Weise honoriert. Fachpraktiker*innen, Praxisassistent*innen oder Quereinsteiger*innen hätten somit lediglich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.“
Zur Stellungnahme zu neuen Berufsbildern in Arztpraxen
vmf warnt vor Berufsbildern mit reduzierten Ausbildungsinhalten
Vermehrt tauchen derzeit Berichte über neue Berufsbilder auf, die den Aufgabenbereich der Medizinischen Fachangestellten (MFA) betreffen. Der vmf hat dazu ausführlich Stellung bezogen.Patricia Ley, vmf-Vizepräsidentin und Hauptautorin der Stellungnahme erklärt: „Grundsätzlich begrüßen wir jeden Fortschritt, der die Versorgung der Patientinnen und Patienten aufrechterhält und verbessert. Deshalb wird derzeit gemeinsam mit Sozialpartnern und verantwortlichen Institutionen die Novellierung der Ausbildungsordnung für MFA vorbereitet. Ziel ist es, MFA so auszubilden, dass sie qualitativ gute Fach-, Methoden-, Sozial- und Humankompetenzen mitbringen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Delegation von ärztlichen Leistungen und die Weiterentwicklung der Fortbildungen.
Die Fachpraktiker-Ausbildung, die auch im Beruf MFA stattfinden soll, sehen wir sehr kritisch. Ein Ausbildungsberuf, der inhaltlich dem der MFA sehr gleicht, jedoch reduzierte theoretische Inhalte vermittelt, wird den Fachkräftemangel nicht lösen und nicht zur Sicherstellung der Patientenversorgung beitragen.“
Ebenso schätzt der vmf die Praxisassistenz mit Schwerpunkt auf Ausbildung bzw. die kaufmännische Praxisassistenz ein. Bei ersterer besteht die Gefahr, dass künftig Personen MFA ausbilden, die selbst keine fachlichen Kompetenzen in den entsprechenden Handlungsfeldern durch eine Berufsausbildung als MFA aufweisen. Für letztere gebe es bereits den Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen. Außerdem können in einer Ausbildungsdauer von neun Monaten keine grundlegenden Kenntnisse der Patientenversorgung vermittelt werden. Für eine Integration von Quereinsteigern sollte vielmehr das gut etablierte System der Umschulung oder die externe Zulassung zur Abschlussprüfung als MFA genutzt werden.
Um Fachpersonal zu gewinnen, müssten vielmehr die bestehenden Berufe gestärkt werden, ebenso wie die Ausbildungspraxen und die Karrieremöglichkeiten. „Wir sind offen für Weiterentwicklungen bereits bestehender Berufe und die Etablierung von neuen Berufszweigen, wie dem Physician Assistant, die einen Mehrwert für die ambulante Versorgung der Patienten bringen und eine akademische Perspektive für MFA bieten“, nennt Patricia Ley als Beispiel.
„Fort- und Weiterbildung muss sich darüber hinaus durch eine entsprechende Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppen des Gehaltstarifvertrags für MFA lohnen“, ergänzt Hannelore König, vmf-Präsidentin und Tarifexpertin. „Voraussetzung für die Eingruppierung in die Tätigkeitsgruppe I und für diverse Fortbildungscurricula und Aufstiegsfortbildungen ist eine Berufsausbildung als MFA mit bestandener Prüfung vor der Ärztekammer. Die Struktur der Tätigkeitsgruppen hat sich bewährt und findet eine breite Akzeptanz, denn die Übernahme von mehr Verantwortung und arbeitsplatzbezogene Fortbildungen werden auf diese Weise honoriert. Fachpraktiker*innen, Praxisassistent*innen oder Quereinsteiger*innen hätten somit lediglich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.“
Zur Stellungnahme zu neuen Berufsbildern in Arztpraxen