1.10.2024 | Pressemeldung

MFA-Gehaltsumfrage zur anstehenden Tarifrunde

In der zweiten Oktoberhälfte starten die Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte (früher: Arzthelfer*innen) zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und der Arbeitgeberseite AAA (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten).
Im Vorfeld bittet der vmf die ausgelernten Medizinischen Fachangestellten (MFA), sich an einer Onlineumfrage zur Gehaltssituation zu beteiligen.

Die Umfrage ist bis zum 15. Oktober hier erreichbar.

Der Gehaltstarifvertrag für MFA wurde vom vmf fristgerecht zum 31. Dezember 2024 gekündigt. In der anstehenden Tarifrunde geht es somit um die Steigerung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab dem 1. Januar 2025. Außerdem wird über die Sonderzahlung verhandelt. Diese ist im Manteltarifvertrag vereinbart, der bereits in der vorherigen Tarifrunde zum 31. Dezember 2023 gekündigt wurde und sich derzeit in der Nachwirkung befindet. Die Sonderzahlung ist jeweils zum 1. Dezember fällig und beträgt ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit 70 Prozent eines regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.

„Die tarifpolitische Willensbildung findet satzungsgemäß in der MFA-Tarifkommission statt, deren Mitglieder gerade benannt wurden“, erklärt vmf-Präsidentin Hannelore König. „Wir freuen uns, viele neue Gesichter in der Tarifkommission zu begrüßen. Für uns ist es wichtig, mit den Umfrageergebnissen eine Rückmeldung von der Basis zu erhalten, um die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und den bundesweit 340.000 MFA in den niedergelassenen Arztpraxen eine Stimme zu geben.“

Bei einer Umfrage im Sommer 2023 hatten 70 Prozent der rund 3.500 teilnehmenden MFA angegeben, dass sie nach Tarif bzw. am Tarif orientiert bezahlt werden. Weitere zwölf Prozent erhalten ein übertarifliches Gehalt.

Mit Blick auf die Gehaltsentwicklung stellt Hannelore König dennoch fest: „Die Lohndifferenz zu verwaltenden Berufen im Gesundheitswesen zeigt deutlich, wie unfair der Wettbewerb im Gesundheitswesen ist. Laut Entgeltatlas der Agentur für Arbeit erhielten im Jahr 2023 Kaufleute im Gesundheitswesen 22 Prozent mehr Gehalt als MFA. Der Abstand zu Sozialversicherungsfachangestellten in der allgemeinen Krankenversicherung lag sogar bei 52 Prozent zum Nachteil der MFA. Ebenso wächst die Wettbewerbsverzerrung zwischen MFA und Pflegekräften weiter: Der Branchenmindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung liegt mit 16,50 Euro pro Stunde über dem derzeitigen Einstiegsgehalt von MFA nach dreijähriger Ausbildung. Wir müssen diese Lücke unbedingt reduzieren, um die Fachkräfteabwanderung zu stoppen.“

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