8.10.2024 | aktuelle Meldung

Inflationsausgleichsprämie - welche Regelungen gelten?

Nur noch bis Ende des Jahres ist die Inflationsausgleichsprämie zahlbar.

vmf-Präsidentin Hannelore König erklärt dazu: "Vor dem Hintergrund, dass laut Statistischem Bundesamt die Preise für Lebensmittel seit Juni 2021 um 29 Prozent gestiegen sind und weiterhin auf hohem Niveau bleiben, können Arbeitgeber mit der Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie einen Ausgleich für die hohen Kosten der zurückliegenden Jahre schaffen. Darüber hinaus wäre dies als freiwillige Leistung ein wichtiges Signal der Wertschätzung und würde bestehende Ängste und Sorgen verringern."

Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

1. Wo sind die Vorgaben zur Inflationsausgleichsprämie geregelt?

Die gesetzlichen Regeln zur Inflationsausgleichsprämien finden sich in § 3 Nr. 11c EStG (Einkommensteuergesetz)

2. Was sind die Vor- und Nachteile der Inflationsausgleichsprämie?

Vorteile der Inflationsausgleichsprämien sind die Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit, d. h. der vom Arbeitgeber gezahlte Betrag wird ohne jeden Abzug (brutto gleich netto) ausgezahlt.

Damit sind auch die Nachteile verbunden:
  • Weil keine Sozialversicherung gezahlt wird, werden auch die Rentenanwartschaften nicht gesteigert.
  • Weil es sich nicht um Arbeitsentgelt handelt, wirkt sich die Zahlung auch bei allen zukünftigen prozentualen Tariferhöhungen nicht aus.

3. Habe ich einen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie?

Einen Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie haben Beschäftigte nicht. Der Arbeitgeber kann beliebig festlegen, ob er eine solche Premiere zahlt und wenn ja, in welcher Höhe. Ausgenommen davon sind tarifvertragliche Regelungen wie z.B. bei MFA. Der Zeitraum dafür ist allerdings bereits vorüber.

4. Wie viel darf ich in welchem Zeitraum maximal als Inflationsausgleichsprämie erhalten?

Der Arbeitgeber kann eine Zahlung auch in Raten vornehmen. Insgesamt darf für den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 die Grenze von 3000 EUR nicht überschritten werden.
Die Zahlungen müssen spätestens am 31. Dezember 2024 dem Beschäftigtenkonto gutgeschrieben sein!
Alle Zahlungen, die erst nach dem 31. Dezember 2024 auf dem Beschäftigtenkonto eingehen, sind als Arbeitsentgelt steuer- und sozialversicherungspflichtig, egal wie sie bezeichnet werden.

5. Gelten die Regelungen z.B. auch bei Elterngeld?

Die Inflationsausgleichsprämie kann auch an Arbeitnehmer in Elternzeit, Mutterschutz, an Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber gezahlt werden.

6. An welche Bedingungen ist die Auszahlung geknüpft?

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" und nicht stattdessen. Der Arbeitgeber kann die Auszahlung aber an Bedingungen knüpfen und zwischen verschiedenen Beschäftigtengruppen (z.B. Vollzeit oder Teilzeit, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Auszubildende, aktives oder ruhendes Arbeitsverhältnis usw.) unterscheiden, allerdings muss es sachliche Gründe für die Unterscheidung geben; bloße Willkür ist nicht zulässig.

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