4.12.2024 | Pressemeldung

Reformen im Berufsbildungsrecht bieten guten Ansatz

vmf fordert verbindliche Ausbildereignungsprüfung für Ausbildungsbetriebe in den Bereichen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin

Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die jüngsten Änderungen und Aktualisierungen im Berufsbildungsrecht sowie die Konkretisierungen in der Verordnung zur beruflichen Qualifikation.

Insbesondere die Berücksichtigung des Fachkräftemangels und die Einbindung von Personen ohne reguläre Ausbildung in den Arbeitsmarkt stellen im neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Berufsausbildung dar.
vmf-Vizepräsidentin Patricia Ley erklärt dazu: „Damit wird die Möglichkeit geschaffen, berufliche Kompetenzen, die außerhalb formaler Ausbildungen erworben wurden, zu validieren und offiziell anzuerkennen. Wir sehen darin einen sinnvollen Beitrag, um Quereinsteiger und Fachkräfte ohne formelle Qualifikation zu integrieren. Es ist jedoch entscheidend, dass das Validierungsverfahren praktikabel gestaltet wird, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und den ehrenamtlich tätigen Prüfenden gerecht zu werden.“

Der vmf unterstützt die Zuständigkeit der jeweiligen Berufsvertretungen (paritätische Besetzung der Prüfertandems) bei der Durchführung des Validierungsverfahrens. „Somit wird eine hohe Vergleichbarkeit und Qualität der beruflichen Kompetenzen gewährleistet“, ergänzt Patricia Ley und weist darauf hin, dass es sinnvoll ist, eine Musterfeststellungsordnung einzuführen. Diese habe sich bereits bei der Musterprüfungsordnung bewährt und könne zusätzliche Belastungen für die ehrenamtlichen Prüfer*innen vermeiden.

Ebenfalls positiv bewertet der vmf die Flexibilisierung der Ausbildungsdauer, insbesondere im Kontext von Teilzeitausbildungen. „Dabei darf die Qualität der praktischen Ausbildung aber nicht gefährdet werden“, merkt Patricia Ley an. „Wir fordern deshalb, dass eine Ausbildung in Teilzeit nicht unter 30 Wochenstunden liegen sollte.“

Besonders kritisch sieht der vmf die Regelungen zur fachlichen Eignung von Ausbilder*innen. „Hier ist eine verbindliche Ausbildereignungsprüfung für Ausbildungsbetriebe in den Bereichen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass nur ausreichend qualifizierte Fachkräfte die Ausbildung übernehmen“, so die Vizepräsidentin.

Bei der Umsetzung der neuen Regelungen im Gesundheitswesen sei es nun wichtig, sorgfältig und transparent vorzugehen, um die berufliche Qualität und Kompetenz der Fachkräfte langfristig zu sichern. In diesem Zusammenhang werde eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure und eine kontinuierliche Schulung der Prüfer*innen als unerlässlich angesehen, um den Erfolg der neuen Validierungsverfahren zu gewährleisten.

Stellungnahme des vmf zum neuen Berufsbildungsvalidierungs- und Berufsdigitalisierungsgesetz (BVaDiG) und zur Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV)

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