20.1.2025 | aktuelle Meldung

Was hat sich seit Jahresbeginn im Gesundheitswesen verändert?

Hier ein Überblick über Regelungen, die uns betreffen:

Elektronische Patientenakte
Am 15. Januar hat in rund 230 ausgewählten Praxen die Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) begonnen. Die Praxen liegen in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen. Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten nun automatisch eine ePA zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann von der Opt-Out-Option Gebrauch machen und widersprechen.
Die ePA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen allen behandelnden Leistungserbringern verbessern und so gezielt die Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen. Sie offenbart allerdings noch Sicherheitslücken, die behoben werden müssen, bevor die ePA bundesweit an den Start gehen kann. Der genaue Termin steht deshalb noch nicht fest. Bundesgesundheitsminister Lauterbach will anhand des Testverlaufs entscheiden, wann es dazu kommt. Erst dann sind alle (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte sowie Psychotherapeuten dazu verpflichtet, die ePA zu füllen.

Krankenhausreform
Das im Dezember 2024 in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass Krankenhäuser künftig einen Großteil ihrer Finanzierung schon für das Vorhalten von Leistungen erhalten, unabhängig davon, wie viele Patient*innen sie tatsächlich behandeln. Damit soll der Druck wegfallen, möglichst viele Behandlungen durchführen zu müssen. Krankenhäuser werden nach einheitlichen Kriterien bestimmten Leistungsgruppen zugeordnet, nach denen die Bundesländer entscheiden, welche Klinik welche Leistungen anbieten darf. Behandlungen sollen dann nur noch dort stattfinden, wo die entsprechende Ausstattung und Expertise vorhanden sind. Für die wohnortnahe Versorgung können die Länder zusätzlich sektorenübergreifende Einrichtungen bestimmen, die stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen kombinieren. Die Reform wird schrittweise bis Ende 2026 umgesetzt. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation der Kliniken zu verbessern und gleichzeitig eine hochwertige Versorgung in ganz Deutschland sicherzustellen.

Amalgam ab Januar für Zahnfüllungen verboten
Auf Beschluss der EU darf seit dem 1. Januar Amalgam nicht mehr für Zahnfüllungen verwendet werden. Einzige Ausnahme: Der Zahnarzt hält die Behandlung mit Amalgam für medizinisch notwendig. Amalgamfüllungen enthalten Quecksilber. Dieses Metall ist giftig und schädigt die Umwelt. Ein direktes Gesundheitsrisiko durch die bisherigen Amalgamfüllungen gibt es jedoch nicht.

Gefahrenstoffverordnung
Mit der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen wurden schwerpunktmäßig die Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen aktualisiert. Dies betrifft zum einen das Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen, das nunmehr vollständig in die Verordnung aufgenommen wurde. Wichtige Elemente sind hierbei die Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos und Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Zum anderen wurden die Vorschriften zu Asbest entsprechend den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.

Gesetzlicher Mindestlohn
Mit dem 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erhöht. Die Empfehlung der europäischen Mindestlohnrichtlinie läge für Deutschland nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung jedoch bei 15,12 Euro. Bei einer 40-Stunden-Woche liegt der Bruttoverdienst mit Mindestlohn jetzt bei etwa 2.220 Euro im Monat. Im Juni 2025 wird die Mindestlohnkommission einen neuen Vorschlag für die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen.

vmf-Präsidentin Hannelore König erklärt dazu: "Diese Änderungen betreffen auch unsere Berufe. Die Umsetzung der Krankenhausreform in den Bundesländern, die bereits am 5. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, werden wir beobachten, denn wir befürchten, dass sich der Wettbewerb insbesondere um die MFA als Fachkräfte verschärfen wird."

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