23.1.2025 | aktuelle Meldung

Die gesundheitspolitischen Programme der Parteien für die kommende Legislaturperiode

Der Termin zur Bundestagswahl 2025 rückt immer näher und wir werfen einen Blick auf die Programme der Parteien, um die für den Verband und seine Mitglieder relevantesten Punkte herauszuarbeiten. Wir beginnen heute mit der Analyse der gesundheitspolitischen Vorhaben und werden in weiteren Beiträgen bis zur Bundestagswahl am 23. Februar über Themen wie die Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik informieren. Die Programmpunkte der Parteien beziehen sich ausschließlich auf den humanmedizinischen Bereich, Aussagen zur tierärztlichen, zahnärztlichen oder zahntechnischen Versorgung suchen wir in den Wahlprogrammen vergeblich.

SPD
Die SPD zielt auf ein „solidarisches System der Bürgerversicherung“ (unter Beteiligung der privaten Krankenkassen) ab. Generell soll „das Gesundheitswesen nicht auf Gewinnorientierung, sondern auf Gemeinwohl und Nachhaltigkeit“ ausgerichtet werden. Sie will „ein einheitliches und einfaches Vergütungssystem, das Vorhaltekosten der Leistungserbringer absichern soll“. Neben der Entbudgetierung der Hausärzt*innen soll es Erleichterungen für kommunale MVZ geben. Gefördert werden soll zudem die Einführung von „Advanced Practice Nurse/Gemeindeschwestern“.
Eine Termingarantie der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen soll eingeführt und die ePA zu einem persönlichen Gesundheitsberater für die Versicherten weiterentwickelt werden. Gesundheitskioske stehen weiterhin auf dem Programm – als Versorgungsangebot für vulnerable Gruppen. Die SPD will darüber hinaus „ordentliche Tarifverträge in Gesundheit und Pflege“ und eine bedarfsgerechte Personalausstattung bundeseinheitlich für alle Beschäftigtengruppen im Gesundheitswesen.

CDU/CSU
Ein Hauptaspekt des gesundheitspolitischen Wahlprogramms der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2025 ist die Entbürokratisierung und Verbesserung von Behandlungsabläufen. Das Zweiklassensystem bei der Krankenversicherung soll beibehalten und „Präventionsangebote in allen Lebensbereichen“ sowie die „Standort- und Wettbewerbsbedingungen zur Entwicklung neuer Produkte“ verbessert werden. Das Parteienbündnis will außerdem bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheiten zum Nachteil von Frauen beseitigen. Im Bereich der Digitalisierung sind der verstärkte Einsatz der elektronischen Patientenakte und digitaler Gesundheitsanwendungen geplant. Präventionsmaßnahmen sollen ausgebaut und die Notfallversorgung weiterentwickelt werden.

Bündnis 90/Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen wollen die „Primärversorgung insbesondere durch Hausärzt*innen stärken. Dabei muss „die Verteilung von niedergelassenen Ärzt*innen […] enger mit der Krankenhausplanung der Länder verknüpft werden.“ Die bestehende Trennung der Finanzierungssysteme von ambulanter und stationärer Versorgung soll überwunden werden, um „bessere Kooperation und Koordination“ zu fördern. Regionale Verbünde (Gesundheitsregionen) sowie gemeinsame Versorgungszentren sollen eine „gute Versorgung vor Ort“ gewährleisten. Vertragsärzt*innen sollen „von unnötiger Bürokratie“ entlastet und der „Sprechstundenanteil für gesetzlich Versicherte“ erhöht werden.
Für die Gesundheitsberufe wollen B90/Die Grünen „mehr Kompetenzen und so eine bessere Arbeitsteilung und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe erreichen“. Geplant sind zudem „zusätzliche Programme für Gemeindegesundheitspfleger*innen, früher die Gemeindeschwester, und ‚Medizin auf Rädern‘“.
Die Partei will den Einfluss von Finanzinvestoren auf Gesundheits- und Pflegeversorgung begrenzen. Ihr Ziel ist eine „Bürgerversicherung“. Auf dem Weg dahin sollen „neben den gesetzlich Krankenversicherten auch die Privatversicherten in den solidarischen Finanzausgleich des Gesundheitssystems“ einbezogen werden. Für die Finanzierung des Gesundheitswesens sollen die Beitragsbemessungsgrenze reformiert und Kapitaleinnahmen herangezogen werden.

FDP
Ein Fokus des gesundheitspolitischen Wahlprogramms der FDP ist der Bürokratieabbau. Die Digitalisierung soll durch verstärkten Einsatz von „Gesundheits-Apps, Telemedizin und anderen digitalen Tools“ vorangetrieben werden und so effizientere Abläufe ermöglichen. Verbesserte Präventionsmaßnahmen und eine „engere Verzahnung“ zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sollen die Versorgungsqualität erhöhen. Zudem möchte die FDP Innovationen im Gesundheitswesen stärker fördern, etwa durch schnellere Zulassungsverfahren für Medikamente und den Ausbau digitaler Anwendungen. Eine leistungsgerechte Vergütung aller Gesundheitsberufe wird erwähnt, aber nicht weiter präzisiert. Die FDP will sich außerdem für die „Therapiefreiheit der Behandlung ohne Budgetierungszwang“ einsetzen. Das System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung soll unbedingt beibehalten werden und in den vergangenen Jahren neu hinzugekommene Leistungen der GKV auf den Prüfstand gestellt und gegebenenfalls wieder gestrichen werden.

AFD
Beim Wahlprogramm der AfD steht ebenfalls Bürokratieabbau im Mittelpunkt. Geplant ist eine Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen in Krankenhäusern und die Abschaffung des DRG-Fallpauschalensystems. Im Bereich der ambulanten Versorgung wird die Beendigung der Budgetierung ärztlicher Leistungen angestrebt. Zusätzlich sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, um die ambulante Versorgung in ländlichen Regionen zu sichern. Der Einsatz ausländischen Personals wird an hohe fachliche und sprachliche Standards (Niveau C1) geknüpft, bei der Vergabe von Studienplätzen in Zahn- und Humanmedizin sollen Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit bevorzugt werden. Die AfD lehnt zentrale Datenspeicherungen ab, spricht sich jedoch für die Speicherung eines Notfalldatensatzes auf der Krankenversicherungskarte aus.

Die Linke
Die Partei Die Linke will eine „solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung“. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen – auch Kapitalerträge ohne Bemessungsgrenze – erhoben. Private Equity soll gestoppt werden. Die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser sollen von den „Krankenkassen vollständig finanziert werden, die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden“. Private Konzerne dürften zwar weiter Krankenhäuser betreiben, aber ohne Gewinnmöglichkeit.
Kommunale Versorgungszentren sollen „als Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung“ gefördert werden. Diese sollen „zentrale Anlaufstelle für Patient*innen sein und die ambulante Versorgung mit akutstationären, notfallmedizinischen, psychotherapeutischen, (gemeinde-)pflegerischen und weiteren therapeutischen Behandlungen verbinden.“ Ziel ist es, dass „stationäre und ambulante Versorgung gemeinsam im Interesse des Gemeinwohls geplant und gestaltet wird“. Dabei sollen „Gesundheitsberufe wie Apotheker*innen, Pflegekräfte, Therapeut*innen (Heilmittel), Hebammen, medizinische Fachangestellte und Notfallsanitäter*innen […] ihre speziellen Kompetenzen“ mitbringen und stärker eigenverantwortlich behandeln und versorgen können.

BSW
Im Zentrum des Wahlprogramms des Bündnis Sahra Wagenknecht stehen die Abschaffung der Zweiklassenmedizin und die Einführung einer „solidarischen Bürgerversicherung“. Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sollen entfallen, und Zahnersatz sowie Sehhilfen sollen wieder vollständig in den Leistungskatalog aufgenommen werden. Bürokratieabbau und eine engere Kooperation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sollen Arbeitsprozesse verbessern und die Versorgung vor Ort stärken. Krankenhausschließungen und das DRG-Fallpauschalensystem lehnt die Partei ab, ebenso wie Privatisierungen und den Einfluss von Finanzinvestoren in medizinischen Einrichtungen. Sie fordert außerdem eine strengere Regulierung der Arzneimittelpreise und mehr Transparenz für die Vorgänge zwischen Pharmalobby und Politik. Das BSW will sich für eine bessere Bezahlung von Hausärztinnen und Hausärzten, eine gute Zahn- und Tierarztversorgung auf dem Land sowie die Abschaffung des Numerus clausus beim Medizinstudium einsetzen.

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