14.4.2025 | Fachinformation
Die KBV sieht das als folgerichtig und konsequent an. Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner erklärte dazu: „Es ist gut, dass sowohl die Erfahrungen aus den Testpraxen als auch unsere Hinweise aufgenommen beziehungsweise gehört wurden.“ Eine sofortige Nutzungspflicht wäre nicht nur verfrüht gewesen, sie hätte auch der Akzeptanz der ePA erheblich geschadet. Der Plan, die elektronische Patientenakte allmählich hochzufahren und weiter zu testen, gebe allen Beteiligten mehr Zeit, die ePA zu optimieren. Funktionalitäten der Software könnten verbessert und auftretende Mängel behoben sowie offene Fragen, etwa zur Nutzung der ePA bei Kindern, geklärt werden. Zugleich hätten Praxen die Möglichkeit, die ePA auszuprobieren, und wenn es gut läuft, auch schon zu nutzen. Positiv wertete sie zudem die Aussage des Ministers, dass niemand sanktioniert werden solle, der die ePA unverschuldet nicht einsetzen könne.
Auch Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe begrüßte es, die elektronische Patientenakte in einer gestaffelten Hochlaufphase weiter zu erproben. Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVWL, erläuterte: „Es ist unbedingt positiv zu bewerten, dass die Stimmen aus der ärztlichen Selbstverwaltung und insbesondere aus den Testpraxen beim Minister offenbar Gehör gefunden haben. Eine sofortige Nutzungsverpflichtung hätte der elektronischen Patientenakte zum gegenwärtigen Zeitpunkt erheblichen Schaden zugefügt, große Unsicherheit in der Nutzung und Akzeptanzprobleme wären die Folge gewesen. Dass der Minister unserer Forderung nach einem gestuften Einführungsprozess nachkommt, ist daher nur folgerichtig. Eine Nutzungsverpflichtung der ePA kann es erst dann geben, wenn sie im Praxis-Alltag reibungslos läuft. Grundsätzlich stehen die KVWL-Mitglieder der Digitalisierung offen gegenüber. Die ePA kann ein echter Gamechanger sein, im besten Fall entsteht auf Dauer ein möglichst vollständiges Bild der Gesundheitshistorie und des aktuellen Zustands des Patienten. Damit die psychotherapeutischen und ärztlichen Praxen die ePA im Sinne einer besseren Behandlung von Patienten nutzen können, darf sie keine zusätzlichen Hürden erzeugen. So weit ist die Entwicklung der ePA allerdings noch nicht. Gemeinsam mit allen Beteiligten werden wir die kommenden Wochen intensiv nutzen, um den Reifegrad der ePA weiter zu verbessern.“
Lauterbach: Nutzung der ePA zunächst freiwillig und ohne Sanktionen
Die elektronische Patientenakte soll in den nächsten Wochen nach und nach eingeführt werden. Für Praxisteams wird die Nutzung zunächst freiwillig sein. Das hat der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in der vergangenen Woche auf der Digital-Messe DMEA in Berlin angekündigt.Die KBV sieht das als folgerichtig und konsequent an. Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner erklärte dazu: „Es ist gut, dass sowohl die Erfahrungen aus den Testpraxen als auch unsere Hinweise aufgenommen beziehungsweise gehört wurden.“ Eine sofortige Nutzungspflicht wäre nicht nur verfrüht gewesen, sie hätte auch der Akzeptanz der ePA erheblich geschadet. Der Plan, die elektronische Patientenakte allmählich hochzufahren und weiter zu testen, gebe allen Beteiligten mehr Zeit, die ePA zu optimieren. Funktionalitäten der Software könnten verbessert und auftretende Mängel behoben sowie offene Fragen, etwa zur Nutzung der ePA bei Kindern, geklärt werden. Zugleich hätten Praxen die Möglichkeit, die ePA auszuprobieren, und wenn es gut läuft, auch schon zu nutzen. Positiv wertete sie zudem die Aussage des Ministers, dass niemand sanktioniert werden solle, der die ePA unverschuldet nicht einsetzen könne.
Auch Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe begrüßte es, die elektronische Patientenakte in einer gestaffelten Hochlaufphase weiter zu erproben. Anke Richter-Scheer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVWL, erläuterte: „Es ist unbedingt positiv zu bewerten, dass die Stimmen aus der ärztlichen Selbstverwaltung und insbesondere aus den Testpraxen beim Minister offenbar Gehör gefunden haben. Eine sofortige Nutzungsverpflichtung hätte der elektronischen Patientenakte zum gegenwärtigen Zeitpunkt erheblichen Schaden zugefügt, große Unsicherheit in der Nutzung und Akzeptanzprobleme wären die Folge gewesen. Dass der Minister unserer Forderung nach einem gestuften Einführungsprozess nachkommt, ist daher nur folgerichtig. Eine Nutzungsverpflichtung der ePA kann es erst dann geben, wenn sie im Praxis-Alltag reibungslos läuft. Grundsätzlich stehen die KVWL-Mitglieder der Digitalisierung offen gegenüber. Die ePA kann ein echter Gamechanger sein, im besten Fall entsteht auf Dauer ein möglichst vollständiges Bild der Gesundheitshistorie und des aktuellen Zustands des Patienten. Damit die psychotherapeutischen und ärztlichen Praxen die ePA im Sinne einer besseren Behandlung von Patienten nutzen können, darf sie keine zusätzlichen Hürden erzeugen. So weit ist die Entwicklung der ePA allerdings noch nicht. Gemeinsam mit allen Beteiligten werden wir die kommenden Wochen intensiv nutzen, um den Reifegrad der ePA weiter zu verbessern.“