4.10.2010 | Fachinformation
Pferdehalter sollten beim Kauf eines Reittieres unbedingt auf die gesetzlich vorgeschriebenen Papiere und Kennzeichnungen achten, darunter den so genannten Equidenpass und den Mikrochip. Nach den jüngsten Fällen der ansteckenden Blutarmut weist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) darauf hin: Nur mit den entsprechenden gültigen Papieren kann sichergestellt werden, dass neu eingestallte Pferde kein Gesundheitsrisiko für die anderen Pferde darstellen.
In den vergangenen Wochen waren mehrere Pferde in Hessen und Nordrhein-Westfalen an der Blutarmut erkrankt. Die Tiere waren ohne die vorgeschriebenen Tiergesundheitsbescheinigungen von Rumänien nach Deutschland gebracht worden. Die zuständigen Veterinärbehörden haben umgehend die entsprechenden Bestände gesperrt und umfangreiche Untersuchungen auf mögliche Weiterverbreitung des Erregers auf andere Pferde eingeleitet.
Immer wieder gelangen Pferde aus Rumänien auf illegalen Wegen nach Deutschland. Sie stellen eine ernsthafte Gefahrenquelle für die Übertragung der ansteckenden Blutarmut und auch anderer Infektionskrankheiten dar. Pferdekäufern wird deshalb geraten, keine Pferde mit zweifelhafter Herkunft zu kaufen. Allein die Untersuchung im Verdachtsfall kann zu hohen Kosten führen, die der Besitzer des Pferdes tragen muss.
Die anzeigepflichtige Tierseuche, die auch als infektiöse Anämie bezeichnet wird, kann bei Pferden zu langwierigen Krankheitsverläufen mit Fieber, Schwäche, Blutarmut und auch zum Tod führen. Impfung und Heilung sind nicht möglich. Erkrankte Tiere müssen getötet werden. Die Krankheit kann durch blutsaugende Insekten auf andere Pferde übertragen werden. Für den Menschen stellt die Tierseuche jedoch keine Gefahr dar.
In Deutschland ist die ansteckende Blutarmut in den vergangenen Jahren selten aufgetreten. In Rumänien dagegen waren allein im vergangenen Jahr mehr als 11.000 Pferde betroffen. Die EU hat daher strenge Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Demnach müssen Pferde vor der Verbringung aus Rumänien in andere Mitgliedstaaten mehrmals auf die ansteckende Blutarmut untersucht werden.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Ansteckende Blutarmut bei Einhufern
Warnung an Pferdehalter - Beim Pferdekauf auf entsprechende Gesundheitszeugnisse achtenPferdehalter sollten beim Kauf eines Reittieres unbedingt auf die gesetzlich vorgeschriebenen Papiere und Kennzeichnungen achten, darunter den so genannten Equidenpass und den Mikrochip. Nach den jüngsten Fällen der ansteckenden Blutarmut weist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) darauf hin: Nur mit den entsprechenden gültigen Papieren kann sichergestellt werden, dass neu eingestallte Pferde kein Gesundheitsrisiko für die anderen Pferde darstellen.
In den vergangenen Wochen waren mehrere Pferde in Hessen und Nordrhein-Westfalen an der Blutarmut erkrankt. Die Tiere waren ohne die vorgeschriebenen Tiergesundheitsbescheinigungen von Rumänien nach Deutschland gebracht worden. Die zuständigen Veterinärbehörden haben umgehend die entsprechenden Bestände gesperrt und umfangreiche Untersuchungen auf mögliche Weiterverbreitung des Erregers auf andere Pferde eingeleitet.
Immer wieder gelangen Pferde aus Rumänien auf illegalen Wegen nach Deutschland. Sie stellen eine ernsthafte Gefahrenquelle für die Übertragung der ansteckenden Blutarmut und auch anderer Infektionskrankheiten dar. Pferdekäufern wird deshalb geraten, keine Pferde mit zweifelhafter Herkunft zu kaufen. Allein die Untersuchung im Verdachtsfall kann zu hohen Kosten führen, die der Besitzer des Pferdes tragen muss.
Die anzeigepflichtige Tierseuche, die auch als infektiöse Anämie bezeichnet wird, kann bei Pferden zu langwierigen Krankheitsverläufen mit Fieber, Schwäche, Blutarmut und auch zum Tod führen. Impfung und Heilung sind nicht möglich. Erkrankte Tiere müssen getötet werden. Die Krankheit kann durch blutsaugende Insekten auf andere Pferde übertragen werden. Für den Menschen stellt die Tierseuche jedoch keine Gefahr dar.
In Deutschland ist die ansteckende Blutarmut in den vergangenen Jahren selten aufgetreten. In Rumänien dagegen waren allein im vergangenen Jahr mehr als 11.000 Pferde betroffen. Die EU hat daher strenge Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Demnach müssen Pferde vor der Verbringung aus Rumänien in andere Mitgliedstaaten mehrmals auf die ansteckende Blutarmut untersucht werden.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)