4.10.2010 | Fachinformation
Der Pressesprecher des Zollkriminalamtes Wolfgang Schmitz stellt dazu fest:
„Bisher wurden Zuwiderhandlungen gegen Artenschutzbestimmungen häufig Einzeltätern und kleineren Sachverhalten zugeordnet. Unser jetziger Ermittlungskomplex deutet auf einen hohen Organisationsgrad der Täter hin und zeigt, dass sich der Handel mit bedrohten Arten zu einem lukrativen Geschäft für skrupellose Kriminelle entwickeln kann.“
Die Durchsuchungsaktion basiert auf einer im September 2009 begonnenen Kooperationsinitiative der Obersten Naturschutzbehörden aller Bundesländer, der daran angeschlossenen 230 Vollzugsbehörden, des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn und des Zollkriminalamtes in Köln. Zollfahnder haben nunmehr aus dieser Kooperation heraus im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaften Wohnungen und Gewerbebetriebe in Rheinland-Pfalz und Bayern durchsucht und dabei die 98 Tiere sowie umfangreiche Beweismittel in Form von Papieren, Dokumenten und Speichermedien vorgefunden und sichergestellt.
An der Durchsuchungsaktion waren insgesamt mehr als -50- Personen beteiligt: Auf Artenschutzdelikte spezialisierte Zollfahnder, lokale Experten und Sachverständige des Bundesamtes für Naturschutz sowie auch örtliche Veterinärbehörden.
„Die erfolgreichen Ermittlungen sind ein hervorragendes Beispiel für eine gute Zusammenarbeit der für den Artenschutzvollzug in Deutschland zuständigen Behörden des Bundes und der Länder“, erklärt die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Professorin Beate Jessel.
Es besteht der dringende Verdacht, dass die wertvollen Tiere der Natur in verbotener Weise entnommen und illegal eingeführt wurden. Unter den beschlagnahmten Schildkröten befinden sich fünf „Schnabelbrustschildkröten (Asterochelys yniphora)“, eine besonders seltene und geschützte großwüchsige Landschildkröte, welche nur auf Madagaskar vorkommt und die aufgrund ihrer Gefährdung und der strengen Artenschutzbestimmungen legal nicht gehandelt werden darf. Auf dem Schwarzmarkt können hierfür je Tier bis zu 30.000 US-Dollar erzielt werden. Die ursprünglich aus Madagaskar stammende „Schnabelbrustschildkröte“ ist die seltenste noch vorhandene Landschildkrötenart. Tiere dieser Art –von der es nach heutigem Stand nur noch ca. 100 lebende Exemplare in der freien Natur gibt- fallen daher unter den besonderen Status „streng geschützt“.
Die aufgefundenen Tiere werden nun bis auf weiteres in spezialisierten Auffangstationen artgerecht betreut. „Es ist unser Ziel, diese Schildkröten so schnell wie möglich einem international anerkannten, arterhaltenden Projekt zur Verfügung zu stellen“, so BfN-Präsidentin Beate Jessel.
Die beschlagnahmten Schildkröten unterliegen dem Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Dieses Übereinkommen wird in der Europäischen Union durch zwei Verordnungen umgesetzt, in denen die Einfuhr und Vermarktung einheitlich geregelt sind. Die Besitzbestimmungen werden national im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt.
Daneben wurden Strahlenschildkröten, Spinnenschildkröten, Spaltenschildkröten und Ägyptische Landschildkröten sichergestellt – allesamt ebenfalls vom Aussterben bedrohte Tierarten. Ein Sprecher der Zollfahndung dazu: „Wir können jetzt auch mit Hilfe von DNA-Untersuchungen der Tiere nachweisen, dass es sich nicht um Nachzuchten handelt“.
Die vollständige Meldung finden Sie hier
Zollfahndung beschlagnahmt 98 wertvolle Schildkröten
98 streng geschützte und sehr seltene Schildkröten, für die auf dem Schwarzmarkt mehrere hunderttausend Euro zu erzielen wären - das ist die Ausbeute einer umfangreichen Durchsuchungsaktion der Zollfahndungsämter Frankfurt am Main und München in der vergangenen Woche. Die von der Zollfahndung beschlagnahmten Unterlagen deuten auf einen Handel mit mehreren hundert illegalen Exemplaren hin.Die Auswertung der Unterlagen und die weiteren Ermittlungen dauern an.Der Pressesprecher des Zollkriminalamtes Wolfgang Schmitz stellt dazu fest:
„Bisher wurden Zuwiderhandlungen gegen Artenschutzbestimmungen häufig Einzeltätern und kleineren Sachverhalten zugeordnet. Unser jetziger Ermittlungskomplex deutet auf einen hohen Organisationsgrad der Täter hin und zeigt, dass sich der Handel mit bedrohten Arten zu einem lukrativen Geschäft für skrupellose Kriminelle entwickeln kann.“
Die Durchsuchungsaktion basiert auf einer im September 2009 begonnenen Kooperationsinitiative der Obersten Naturschutzbehörden aller Bundesländer, der daran angeschlossenen 230 Vollzugsbehörden, des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn und des Zollkriminalamtes in Köln. Zollfahnder haben nunmehr aus dieser Kooperation heraus im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaften Wohnungen und Gewerbebetriebe in Rheinland-Pfalz und Bayern durchsucht und dabei die 98 Tiere sowie umfangreiche Beweismittel in Form von Papieren, Dokumenten und Speichermedien vorgefunden und sichergestellt.
An der Durchsuchungsaktion waren insgesamt mehr als -50- Personen beteiligt: Auf Artenschutzdelikte spezialisierte Zollfahnder, lokale Experten und Sachverständige des Bundesamtes für Naturschutz sowie auch örtliche Veterinärbehörden.
„Die erfolgreichen Ermittlungen sind ein hervorragendes Beispiel für eine gute Zusammenarbeit der für den Artenschutzvollzug in Deutschland zuständigen Behörden des Bundes und der Länder“, erklärt die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Professorin Beate Jessel.
Es besteht der dringende Verdacht, dass die wertvollen Tiere der Natur in verbotener Weise entnommen und illegal eingeführt wurden. Unter den beschlagnahmten Schildkröten befinden sich fünf „Schnabelbrustschildkröten (Asterochelys yniphora)“, eine besonders seltene und geschützte großwüchsige Landschildkröte, welche nur auf Madagaskar vorkommt und die aufgrund ihrer Gefährdung und der strengen Artenschutzbestimmungen legal nicht gehandelt werden darf. Auf dem Schwarzmarkt können hierfür je Tier bis zu 30.000 US-Dollar erzielt werden. Die ursprünglich aus Madagaskar stammende „Schnabelbrustschildkröte“ ist die seltenste noch vorhandene Landschildkrötenart. Tiere dieser Art –von der es nach heutigem Stand nur noch ca. 100 lebende Exemplare in der freien Natur gibt- fallen daher unter den besonderen Status „streng geschützt“.
Die aufgefundenen Tiere werden nun bis auf weiteres in spezialisierten Auffangstationen artgerecht betreut. „Es ist unser Ziel, diese Schildkröten so schnell wie möglich einem international anerkannten, arterhaltenden Projekt zur Verfügung zu stellen“, so BfN-Präsidentin Beate Jessel.
Die beschlagnahmten Schildkröten unterliegen dem Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Dieses Übereinkommen wird in der Europäischen Union durch zwei Verordnungen umgesetzt, in denen die Einfuhr und Vermarktung einheitlich geregelt sind. Die Besitzbestimmungen werden national im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt.
Daneben wurden Strahlenschildkröten, Spinnenschildkröten, Spaltenschildkröten und Ägyptische Landschildkröten sichergestellt – allesamt ebenfalls vom Aussterben bedrohte Tierarten. Ein Sprecher der Zollfahndung dazu: „Wir können jetzt auch mit Hilfe von DNA-Untersuchungen der Tiere nachweisen, dass es sich nicht um Nachzuchten handelt“.
Die vollständige Meldung finden Sie hier