Zahntechniker/in
Statement zur Situation der Zahntechnik in Corona-Zeiten (21.04.2020)Gedanken in Zeiten von Corona (24.03.2020)
Ausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin
Die aktuelle Ausbildungsverordnung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin trat am 1. August 2022 in Kraft. Detaillierte Informationen finden Sie als pdf-Datei zum Downloadim Berufsbild Zahntechniker.
Für Ausbildungsverhältnisse, die bis dahin bereits bestanden, gilt noch die Ausbildungsverordnung vom
1. August 1998.
Der duale Ausbildungsberuf ist über das Berufsbildungsgesetz geregelt und staatlich anerkannt. Verantwortlich für Organisation, Überwachung und Qualität der Ausbildung sind die regionalen Handwerkskammern.
Seitdem der Beruf seit 1931 als selbstständiges Handwerk anerkannt ist, hat die Zahntechnik einen festen Platz im deutschen Gesundheitswesen. Im Auftrag des Zahnarztes fertigt der Zahntechniker individuellen Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen an. Patienten erhalten damit ihre Gesundheit zurück, gewinnen an Lebensqualität, Ausstrahlung und Attraktivität.
Zugangsvoraussetzung
Auf Grund der Regelung der Ausbildungsordnung nach Berufsbildungsgesetz gibt es keine gesetzliche Zulassungsbeschränkung (Schulpflicht muss erfüllt sein). Empfehlenswert ist jedoch mindestens ein guter Realschulabschluss.
Zahntechniker-Innungen, Handwerkskammern, Arbeitgebervertreter
-
Bewerber sollten über
- Handwerkliches Geschick
- Naturwissenschaftliche Kenntnisse
- Gestalterische Begabung
- Technisches und ästhetisches Verständnis
- Räumliches Vorstellungsvermögen
- Interesse an digitalen Techniken wie CAD/CAM/3D-Druck
- Reaktions- und Konzentrationsvermögen und die
- Fähigkeit zum selbstständigen und gewissenhaften Arbeiten mitbringen
Zahntechniker-Innungen, Handwerkskammern, Arbeitgebervertreter
Berufsbezeichnung und Ausbildungsdauer
Zahntechniker/in
Ausbildungsdauer 3,5 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
Ausbildungsdauer 3,5 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
Ausbildungsvergütung
Das BBiG regelt in § 17 den Vergütungsanspruch. Dort heißt es u.a. „Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.“ Die Höhe der Ausbildungsvergütung im Ausbildungsberuf Zahntechniker ist nicht tarifvertraglich geregelt. Am besten bei der zuständigen Zahntechniker-Innung nachfragen. Weitere Tarifinfos für Azubis hier
Mögliche Einsatzorte
ZahntechnikerInnen arbeiten überwiegend im gewerblichen zahntechnischen Labor, aber auch im Praxislabor, in der Zahnklinik und Dentalindustrie
Infos zu Ausbildungsverhältnissen, die ab dem 01.08.2022 begonnen haben
Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsverordnung für Ausbildungsverhältnisse ab dem 1. August 2022
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- Erstellen von Arbeitsunterlagen einschließlich Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren in konventioneller und optisch-elektronischer Form sowie deren Archivierung,
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von partiellem Zahnersatz,
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von totalem Zahnersatz,
- sowohl Herstellen als auch Wiederherstellen von festsitzendem Zahnersatz,
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von bedingt herausnehmbarem Zahnersatz,
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von zahntechnischen therapeutischen Geräten,
- sowohl Herstellen als auch Instandsetzen von kieferorthopädischen Geräten,
- Handhaben sowohl von Epithesen als auch von Obturatoren,
- Beurteilen und Umsetzen von funktionalen und ästhetischen Kunden- und Patientenanforderungen,
- Erfassen der extra- und intraoralen stomatognathen Patientensituation durch optische und taktile Verfahren,
- Durchführen vorbereitender Maßnahmen zur navigierten zahnmedizinischen Implantation,
- Auswählen der Herstellungsverfahren sowie Handhaben von Arbeitsmitteln,
- Kommunizieren, insbesondere Betreuen sowohl von Kundinnen und Kunden als auch Patientinnen und Patienten sowie
- Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
- Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit und
- digitalisierte Arbeitswelt.
Abschluss (Gestreckte Abschlussprüfung)
Infos zu Ausbildungsverhältnissen, die bis zum 31.07.2022 begonnen haben
Ausbildungsinhalte nach der Ausbildungsverordnung für Ausbildungsverhältnisse, die bis 31.07.2022 begonnen haben
- Erstellen von Arbeitsunterlagen nach Abformung
- Anfertigen von Bissregistrierhilfen und Umsetzen in Kieferbewegungssimulatoren
- Ausführen von Reparaturen
- Herstellen von individuellen Verbindungselementen
- Einarbeiten von konfektionierten Verbindungselementen
- Herstellen von totalem oder partiellem Zahnersatz
- Herstellen von kieferorthopädischen Geräten
- Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen, Einsetzen und Handhaben von Arbeitsgeräten und Werkzeugen
- Herstellen von festsitzendem Zahnersatz
- Verarbeitung von Edelmetallen, Keramik und Kunststoffen
- Herstellen von therapeutischen Geräten
- Selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren der Arbeiten
- Qualitätsmanagement, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Theoretisches Wissen in: Anatomie, Prothetik, Werkstoff- und Gerätekunde, Fachrechnen, Wirtschafts- und Sozialkunde
Abschluss
Zwischenprüfung nach 2 Jahren (Lernstandsfeststellung)
Gesellenprüfung am Ende der Lehrzeit
Gesellenprüfung am Ende der Lehrzeit