Zahntechniker/in
Ausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin
Die aktuelle Ausbildungsverordnung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin trat am 1. August 2022 in Kraft. Detaillierte Informationen finden Sie als pdf-Datei zum Downloadim Berufsbild Zahntechniker.

Für Ausbildungsverhältnisse, die bis dahin bereits bestanden, gilt noch die Ausbildungsverordnung vom
1. August 1998.
Der duale Ausbildungsberuf ist über das Berufsbildungsgesetz geregelt und staatlich anerkannt. Verantwortlich für Organisation, Überwachung und Qualität der Ausbildung sind die regionalen Handwerkskammern.
Seitdem der Beruf seit 1931 als selbstständiges Handwerk anerkannt ist, hat die Zahntechnik einen festen Platz im deutschen Gesundheitswesen. Im Auftrag des Zahnarztes fertigt der Zahntechniker individuellen Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Inlays und Prothesen an. Patienten erhalten damit ihre Gesundheit zurück, gewinnen an Lebensqualität, Ausstrahlung und Attraktivität.
Infos zu Ausbildungsverhältnissen, die ab dem 01.08.2022 begonnen haben
Infos zu Ausbildungsverhältnissen, die bis zum 31.07.2022 begonnen haben