16. Die Rolle von Ersthelfer*innen
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass jeder Betrieb mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitenden Ersthelfer*innen ausbilden lassen muss. Ab 20 anwesenden Versicherten müssen mindestens 5% als Ersthelfer*innen ausgebildet sein.Die wichtigste Aufgabe von Ersthelfern ist es, nach einem Unfall oder einer Erkrankung die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen, bis Rettungspersonal eintrifft. Außerdem muss er/sie seine/ihre Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren.
Welche Anforderungen müssen betriebliche Ersthelfer*innen erfüllen?
Arbeitgebende dürfen nur solche Personen als Ersthelfer*innen einsetzen, die eine von der Unfallversicherung anerkannte, Fortbildung absolviert haben. Diese Fortbildung ist alle zwei Jahre aufzufrischen.
Was müssen sie können?
- Unfallstelle absichern
- Retten aus der Gefahrenzone
- Notruf absetzen
- Psychische Betreuung leisten
- Maßnahmen zum Wärmeerhalt durchführen
- Herz-Lungen-Wiederbelebung einleiten
- Stabile Seitenlage oder Schocklage einrichten
- Gefährliche Blutungen erkennen und richtige Maßnahmen ergreifen