16. Die Rolle von Ersthelfer*innen

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass jeder Betrieb mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitenden Ersthelfer*innen ausbilden lassen muss. Ab 20 anwesenden Versicherten müssen mindestens 5% als Ersthelfer*innen ausgebildet sein.

Die wichtigste Aufgabe von Ersthelfern ist es, nach einem Unfall oder einer Erkrankung die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen, bis Rettungspersonal eintrifft. Außerdem muss er/sie seine/ihre Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren.

Welche Anforderungen müssen betriebliche Ersthelfer*innen erfüllen?
Arbeitgebende dürfen nur solche Personen als Ersthelfer*innen einsetzen, die eine von der Unfallversicherung anerkannte, Fortbildung absolviert haben. Diese Fortbildung ist alle zwei Jahre aufzufrischen.

Was müssen sie können?
  • Unfallstelle absichern
  • Retten aus der Gefahrenzone
  • Notruf absetzen
  • Psychische Betreuung leisten
  • Maßnahmen zum Wärmeerhalt durchführen
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung einleiten
  • Stabile Seitenlage oder Schocklage einrichten
  • Gefährliche Blutungen erkennen und richtige Maßnahmen ergreifen


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05.04.2025 11:00 - 12:30 Uhr
76829 Landau
Anamnese - weil der Mensch als Ganzes zählt - anschl. Mitgliederversammlung der BZ Pfalz
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09.04.2025 16:00 - 17:30 Uhr
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